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Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

Heloise
Zitat von Chrome:
@Heloise Es wird immer rauskommen, man kann heut zu Tage nix mehr wirklich verstecken

Ach so? Und wie Bitteschön, soll ein Konto auffliegen, das der Noch-Mann bei der Scheidung nicht angibt? Das ist Zuvilrecht, kein Strafrecht. Die fragen den Kontostand ab und nicht die Umsätze. Grade da verstecken sich Hinweise auf ein schwarzes Konto.

16.04.2024 11:23 • x 2 #121


B
@Heloise
Nunja. Im Grundsatz ist es notwendig, gute Gründe zu haben, glaubt man der Auskunft nicht.
Aber es ist nicht so ganz folgenlos, zu lügen.
Zum einen könnte man über Betrug nachdenken, wenn man illoyal Vermögen beiseite schafft. Und es gibt auch die Möglichkeit, den Auskunftspflichtigen zur eidesstattlichen Versicherung zu zwingen.
Da zu mogeln ist kein Spaß mehr.

16.04.2024 11:44 • #122


A


Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

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E
Zitat von BernhardQXY:
@Heloise Nunja. Im Grundsatz ist es notwendig, gute Gründe zu haben, glaubt man der Auskunft nicht. Aber es ist nicht so ganz folgenlos, zu lügen. ...

Lieber @bernhardqxy1

Du bist etwas sehr auf Kuschelkurs gebürstet , da Du Dir nicht im entferntesten vorstellen könntest , was passieren könnte.
Ich kenne zwar Deine Geschichte nicht genau , hast aber keine Scheidung durchlebt.

Die TE schreibt ja schon , ihr langjähriger Ehemann ist vollkommen fremd von seinem Verhalten und hätte ihm das nicht zugetraut
Zum Schluss , geht die Scheidung vom Ehemann aus und hat er ein neues Lebenskonstrukt geht es nur um Schadensbegrenzung.
Der Fehler in solchen Situationen ist , vorher keine Ehe Vereinbarung unterzeichnet zu haben , was im wäre wenn Fall passiert

16.04.2024 12:12 • x 2 #123


B
Das Fehlen eines Ehevertrages dürfte der TE zum Vorteil gereichen. Ansonsten hätte sicher der Partner, der mit seinen damals vorhandenen Ersparnissen eine große Anzahlung für das gemeinsame Haus geleistet hat, sich vermutlich besser abgesichert. Die TE hat keinerlei Ersparnisse eingebracht.

Die Ehe war nach der nachzulesenden Vorgeschichte schon länger in einer erheblichen Schieflage. Kein S., keine gemeinsamen Hobbys, keine gemeinsamen Aktivitäten. Dafür eine Therapie wegen Kaufsucht der TE, Therapieabbruch. Einige Problemfelder, die wohl dazu geführt haben, dass sich die beiden auseinander gelebt haben. Also ich lese da keine überraschende Trennung aus einer funktionierenden Paarebene heraus. Da lag schon einiges im Argen, was wohl beide durch Wegducken unterdrückt haben. Jetzt schießt das alles mit Gewalt an die Oberfläche. Unschön. Aber möglicherweise der Kommunikationsunfähigkeit beider geschuldet.

16.04.2024 12:56 • x 3 #124


B
@123ABC
Oh du irrst. Ich handle stets nach dem Motto, lass dich nicht auf Idioten ein. Die ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich durch Erfahrung.
Aber das heißt nicht, dass ich alles mit mir machen lasse.
Und ich weiß tatsächlich wenn Menschen sich von ihrer hässlichen Seite zeigen.
Aber ich Versuche natürlich auch Aufwand und nutzen in Einklang zu bringen.
Beispiel Zugewinn. Ich wäre mit einer realistischen Zahl zufrieden. Wenn der andere meint, es würde ihn glücklich machen, wenn er mich um ein paar tausend Euro bescheixxt bitte. Mein Seelenleben und Frieden ist mir einiges wert.
Im übrigen Frage ich mich, was ich für legale Mittel habe. Keinesfalls würde ich mich selber strafbar machen.
Und ja, in den Keller einzubrechen ist strafbar

16.04.2024 13:06 • x 2 #125


B
@Brightness2
Mir erschließt sich nicht, warum alle meinen, es gäbe keinen Ehevertrag. Das braucht es doch nur, wenn man Dinge anders regeln will als gesetzlich vorgegeben.
Dadurch ergibt sich doch kein Vakuum.
Und zu glauben, nur weil es einen Ehevertrag gibt, heißt das noch lange nicht, dass easy peasy die Trennungsfolgen geregelt werden.

16.04.2024 13:13 • x 1 #126


E
Zitat von BernhardQXY:
Und ja, in den Keller einzubrechen ist strafbar

Die Bemerkung verstehe ich jetzt nicht
Du meinst , wenn die Eigentümerin des Hauses in ihren eigenen Keller geht , ist es strafbar ?
Die Antwort ist nein

16.04.2024 13:20 • #127


B
@123ABC
Alles klar.
Ich verstehe deine denke und Stelle die Diskussion ein.
Hint: wenn ich etwas in unserem Hause verschließe, ist jeder, der dieses Schloss überwindet nicht im Rahmen der Legalität handelnd.

16.04.2024 13:22 • #128


B
Häufig sind Vorwürfe dem ehemaligen Partner gegenüber, Misstrauen und Angst, übervorteilt zu werden, der Spiegel des eigenen Ichs. Hier wird ohne jegliche Anhaltspunkte dem Ex gleich vorgehalten, die TE zu übervorteilen, sogar Vermögen beiseite schaffen zu wollen. Nach dem Motto, was ich selbst tun würde, traue ich dem Anderen zu. Feine Charakterstudien.

@BernhardQXY Ich lese vor allem hier viel Projektion vom Feinsten. Den Herzenswunsch, der böse Ehemann möge doch mal so richtig für sein Verlassen der armen Ehefrau bestraft werden. Zumindest finanziell ordentlich geschröpft. Wenn schon teeren und federn nicht mehr en vogue sind.

16.04.2024 13:24 • #129


B
@Brightness2
Japp lese ich auch. Ich bin mir aber nicht sicher, dass die zwei zu einem konstruktiven Dialog finden, ohne sich massiv abzugrenzen.

16.04.2024 13:26 • #130


Heloise
Zitat von 123ABC:
Die Bemerkung verstehe ich jetzt nicht Du meinst , wenn die Eigentümerin des Hauses in ihren eigenen Keller geht , ist es strafbar ? Die Antwort ist ...

Ich bin mir nicht sicher. Da er ihr jetzt die Trennung verkündet hat, ist das nicht zweifelsfrei. Jeder darf dann „seine“ nur selbstgenutzten Räume abschließen. Sie hätte allerdings dasselbe Recht.

16.04.2024 13:30 • #131


Heloise
Zitat von Brightness2:
Ansonsten hätte sicher der Partner, der mit seinen damals vorhandenen Ersparnissen eine große Anzahlung für das gemeinsame Haus geleistet hat, sich vermutlich besser abgesichert

Genau damit ist er aber abgesichert, weil er ja damit nachweisen kann, dass er das Vermögen VOR der Ehe besessen hat.

16.04.2024 14:20 • #132


Cocolores
Zitat von Brightness2:
Den Herzenswunsch, der böse Ehemann möge doch mal so richtig für sein Verlassen der armen Ehefrau bestraft werden.

Naja, wenn es tatsächlich nur das Verlassen wäre, würde ich Dir zustimmen.

Wenn ich allerdings diesen Beitrag von Elfe lese
was-hat-er-vor-hinterhaeltiges-verhalten-t73258-s60.html#p3533298
sehe ich das doch etwas anders.
Und ja, hier sehe ich tatsächlich die Möglichkeit, dass hier Vermögen oder anderes beiseite geschafft wird. Und nein, ich selbst habe das noch nie getan und hätte das auch sicher in Zukunft nicht vor (nur um der Projektion den Wind aus den Segeln zu nehmen)

16.04.2024 14:24 • x 1 #133


B
@Heloise Nö. Der Zugewinn -Wertsteigerung- daraus wird geteilt. Nur sein Anfangsvermögen ist safe.

16.04.2024 14:27 • x 1 #134


darkenrahl
Zitat von Balu85:
ich habe gerade ein paar Fragezeichen vor Augen. Zum einen hat dir dein Anwalt ja schon gesagt das BEVOR ein Scheidungsantrag beim Gericht bearbeitet wird das Trennungsjahr abgelaufen sein muss. Stellen kann der Anwalt den Antrag zwar auch eher....aber bringt nichts.

Bei uns in der CH kann vieles schon während dem Trennungsjahr gerichtlich geregelt werden... Unterhalt und noch viel mehr. Ich denke mal, das ist bei euch im grossen Kanton in etwa gleich. Bei der Scheidung kommt dann das alles nochmals zur Sprache.
Das kann dein Anwalt in die Wege leiten.

16.04.2024 14:38 • #135


A


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