Heloise
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Zitat von Chrome:@Heloise Es wird immer rauskommen, man kann heut zu Tage nix mehr wirklich verstecken
BernhardQXY
Ex-Mitglied
Zitat von BernhardQXY:@Heloise Nunja. Im Grundsatz ist es notwendig, gute Gründe zu haben, glaubt man der Auskunft nicht. Aber es ist nicht so ganz folgenlos, zu lügen. ...
Brightness2
BernhardQXY
BernhardQXY
Ex-Mitglied
Zitat von BernhardQXY:Und ja, in den Keller einzubrechen ist strafbar
BernhardQXY
Brightness2
BernhardQXY
Zitat von 123ABC:Die Bemerkung verstehe ich jetzt nicht Du meinst , wenn die Eigentümerin des Hauses in ihren eigenen Keller geht , ist es strafbar ? Die Antwort ist ...
Zitat von Brightness2:Ansonsten hätte sicher der Partner, der mit seinen damals vorhandenen Ersparnissen eine große Anzahlung für das gemeinsame Haus geleistet hat, sich vermutlich besser abgesichert
Zitat von Brightness2:Den Herzenswunsch, der böse Ehemann möge doch mal so richtig für sein Verlassen der armen Ehefrau bestraft werden.
Brightness2
Zitat von Balu85:ich habe gerade ein paar Fragezeichen vor Augen. Zum einen hat dir dein Anwalt ja schon gesagt das BEVOR ein Scheidungsantrag beim Gericht bearbeitet wird das Trennungsjahr abgelaufen sein muss. Stellen kann der Anwalt den Antrag zwar auch eher....aber bringt nichts.
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