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Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

Gastxy45
Zitat von 123ABC:
Ich hätte schon längst eine Kamera installiert , bevor ich irgendeine Wohnung miete.


ich bin froh nicht in deinem physischen Umfeld zu leben. Alter, was'n Kommentar.
Zitat von 123ABC:
Eigentlich weißt Du nicht , was er so treibt im Keller

wird geheimhin auch als Privatsphäre bezeichnet.

16.04.2024 08:47 • x 5 #106


Gastxy45
Zitat von Elfi11:
@Elfe11 das war keine Absicht, als ich mich angemeldet habe wusste ich nicht das es schon einen ähnlichen Namen gibt.

wenigstens weiß ich nun dass es zwei von euch gibt. ich hatte mich tatsächlich bereits gewundert gehabt ob es die mir besser bekannte Nutzerin @Elfe11 ist die hier schreibt. sehr verwirrend.

16.04.2024 08:56 • x 1 #107


A


Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

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E
Zitat von BernhardQXY:
@123ABC Du unterliegst zwei Irrtümern. Erstens gibt es einvernehmliche.scheidungen. Zweitens: Krieg herrscht dann, wenn man sich auf das Niveau des ...

Warum sollte man sich zuerst in die Opferrolle begeben um sich dann hinterher mühevoll und langwierig , wir sprechen hier von J a h r e n mit diesen unschönen Angelegenheiten auseinandersetzen zu müssen juristisch ?

Man agiert besser als Frau , das wesentliche beeinflussen zu können , besonders dann , wenn die TE hier vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Meistens ist es so , dass ,, Männer,, die so wild um sich schlagen wie dieses Exemplar hier , eine neue Partnerin im Rücken haben , die die Fäden mitzieht.
Eigentlich ist es untypisch für Männer , die einfach nur unzufrieden in der Ehesituation sind , gleich die Scheidung einzureichen.
Eher wäre wohl der Weg des Gespräches gesucht worden oder der Paartherapie , hier wird knallhart kalkuliert , da steckt eine neue Beziehung und ein neuer geplanter Lebensabschnitt dahinter .

Alles hat die TE nicht mitbekommen , was da in den Kellergewölben geplant wird , sie hat ihn unterschätzt

Du bringst hier das Argument der freundlichen Scheidung, hier bestimmt nicht .Oder hätte er geplant dann , sich das Haus zuweisen zu lassen ?

16.04.2024 09:06 • #108


B
Es ist sicherlich hilfreich im Vorfeld mal nachzudenken, was einige dieser hysterischen Vorgehensanleitungen für Konsequenzen haben haben können. Immerhin ist in diese Trennung ein 13-jähriger Teenager involviert, der beide Eltern liebt und braucht. Wer hier Krieg heraufbeschwören will, sollte bitte mal über die eigene Therapiebedürftigkeit nachdenken. Projektionen sind selten hilfreich und haben nichts mit der TE zu tun.

Ein sofortiger Steuerklassenwechsel führt dazu, dass der Trennungsunterhalt vom reduzierten Netto berechnet wird. Klingt irgendwie kontraproduktiv als heißer Tipp. Ob und in welcher Höhe Trennungsunterhalt anfällt, wird der Anwalt ausrechnen, das wird vermutlich in die Verhandlungsmasse einfließen. Denn es existieren auch gemeinsame Verbindlichkeiten, die bedient werden müssen.

@Elfi11, habt ihr außer dem laufenden Kredit für das Haus weitere finanziellen Verpflichtungen, Kredite am Laufen? Du hattest im anderen Thread geschrieben, dass du zeitweise deine Ausgaben nicht im Griff hattest. Gibt es daraus noch Schulden? Hast du eine Auflistung aller finanziellen Verpflichtungen an den Anwalt gegeben? Er benötigt für eine korrekte Berechnung nicht nur die Einnahmenseite sondern auch die Ausgaben mit allen gemeinsamen Positionen. Wie lange habt ihr das Haus, würde im Falle eines Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?

16.04.2024 09:09 • x 5 #109


Heloise
Zitat von Cocolores:
Ich habe mich bei Trennungen immer an die Spielregeln gehalten bzw. habe versucht alles fair zu regeln - und war am Ende immer die Dumme und wurde ...

Das Schlüsselwort liegt bei „die“ . Frauen sind bei Scheidungen schon deshalb meist diejenigen, die draufzahlen, weil sie das „nachgeben“ anerzogen bekamen. Sie lassen sich schon einschüchtern, wenn der andere laut wird und gehen da schon in Deckung. Sie tun ihren Töchtern dabei nichts Gutes, wenn sie ein braves Mädchen vorleben. Und ihren Söhnen auch nicht, wenn sie es vorleben, sich so respektlos behandeln zu lassen. Das erzeugt bei denen ein Frauenbild, dass die sich später wiederum respektlos Frauen gegenüber verhalten. Wer meint alte patriarchische Gewohnheiten spielen bei Scheidungen keine Rolle mehr, soll mal im Frauenhaus nachfragen..

16.04.2024 09:16 • #110


B
Zitat von Brightness2:
Ein sofortiger Steuerklassenwechsel führt dazu, dass der Trennungsunterhalt vom reduzierten Netto berechnet wird. Klingt irgendwie kontraproduktiv als heißer Tipp.

Ich bin da im Grundsatz anderer Meinung. Ich würde rechnen. Falls der Trennungsunterhalt eingeklagt werden muss, wäre mir der Spatz lieber als die Taube.
Aber das kann die te mit dem Anwalt besprechen und entsprechend seiner Einschätzung verfolgen.
Mit den anderen Statements bin ich absolut d accord

16.04.2024 09:21 • x 1 #111


Heloise
Zitat von Brightness2:
Ein sofortiger Steuerklassenwechsel führt dazu, dass der Trennungsunterhalt vom reduzierten Netto berechnet wird.

falsch. Natürlich wird Einkommen bereinigt. Auch Gerichten und Anwälte sind mit dem Ehegattensplitting vertraut. Es gibt da Berechnungsvorschriften, mit Formeln, die den Rahmen hier sprengen.


Zitat von Brightness2:
Es ist sicherlich hilfreich im Vorfeld mal nachzudenken, was einige dieser hysterischen Vorgehensanleitungen für Konsequenzen haben haben können.

Die Teilnehmer geben hier Hinweise und Ratschläge genau wie Du es auch tust. Was die TE davon umsetzt, ist ihre Geschichte. Dafür nimmt sie sich ja einen Anwalt. Aber wenn hier die Gemeinschaft sie darauf hinweist, welche Gefahren, Fallstricke und Hürden zu bewältigen sind, kann sie sich ja drauf vorbereiten, ne Checkliste machen, Prioritäten setzen und Hilfen vor Ort einrichten.

16.04.2024 09:25 • #112


B
@Heloise
Ich bin ja der Meinung, dass man geschäftliche Dinge emotionslos erledigen sollte. Die notwendige Distanz haben die wenigsten. Deswegen wäre es zu begrüßen, wenn Vorschläge von den Teilnehmern zumindest von den eigenen Emotionen abgetrennt geäußert wurden. Denn für die te, deren Emotionalität wirklich überall durchscheint, ist es überaus schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen.

16.04.2024 09:38 • x 1 #113


B
Zitat von BernhardQXY:
Dann würde ich Kindesunterhalt fordern, weil der facto die te gerade den Sohn versorgt.

Hm, nein.
Zitat von Elfi11:
Die Einkäufe LM für mich und meinen Sohn bestreite ich noch von dem ehemals Gemeinschaftskonto wo noch etwas Geld drauf ist.

16.04.2024 09:43 • #114


B
@Brightness2
Ich hatte das gelesen, sie sorgt aber für den Sohnemann und kauft ein. Sie nutzt nur jetzt mmn die falsche Geldquelle.
Daher mein Rat: über die Kontoauszüge den Stand vom 1.3 rekonstruieren. Davon die Hälfte nehmen. Den Stand des Kontos auf 50% bringen. Und dann mit ihrem Einkommen weiter wirtschaften.
Und dann ab jetzt ku fordern

16.04.2024 10:11 • x 1 #115


Chrome
@Heloise

Es wird immer rauskommen, man kann heut zu Tage nix mehr wirklich verstecken

16.04.2024 10:58 • #116


B
@BernhardQXY Ich finde es spooky Unterhalt für den Teenager zu fordern, solange er mit beiden Eltern im gemeinsam genutzten Wohneigentum zusammen lebt und die kosten von einem Gemeinschaftkonto bestritten werden. da gibt es andere Themen, die geklärt werden müssen. Aktuell sollte der Junge aus diesen ganzen Elternspielen heraus gelassen werden.

16.04.2024 11:04 • #117


B
@Brightness2
Was willst du machen? Verhungern lassen kann man den jungen Mann nicht und solange der Vater sich nicht kümmert, muss einer einkaufen.
Durch die Trennung muss ja getrennt gewirtschaftet werden.

16.04.2024 11:07 • #118


B
@BernhardQXY Aktuell werden die Kosten vom Gemeinschaftskonto bestritten. Inwieweit der Papa sich kümmert, keine Ahnung. Auf jeden Fall ist die Papa-Sohn Bindung stark genug, dass der Knabe sich für das Wechselmodell ausgesprochen hat. Ich möchte den Aufschrei hier nicht lesen, wenn der Papa umgekehrt diesen Schritt geht und versucht Nägel mit Köpfen zu machen. Und Unterhalt von der Mama fordert. Dafür dann einkaufen geht.
Zitat von BernhardQXY:
Durch die Trennung muss ja getrennt gewirtschaftet werden.

Getrennt wirtschaften schließt eine gemeinsame Elternebene nicht aus.

16.04.2024 11:11 • #119


B
@Brightness2
Das Wechselmodell ist grundsätzlich ne feine Sache. Nur gehört da auch der Wille beider Elternteile dazu. Wenn die beiden getrennt wirtschaften sollen müssen halt beide Elternteile auch eigenständig einkaufen. Aktive Gemeinschaftskonten sind schwer vermittelbar.

16.04.2024 11:14 • #120


A


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