ChrisK
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ChrisK
Zitat von Baumo:Das war ziemlich dumm dass du ausgezogen bist. Sobald du 1 Tag länger als 6 Monate ausgezogen bist verlierst du das Wohnrecht- du hast keinen Anspruch mehr darauf einzuziehen. Sie darf sogar die Schlösser auswechseln. Zahlen darfst du weiterhin, das Darlehen muss bedient werden, und zwar von dir. Deutschland ist ...
Zitat von tina1955:Siehe unter Wichtiges da steht es auch erläutert.
Zitat von tina1955:@Einfachatmen , okay, bei mir ging es damals um ein paar Wochen, bis ich meine Wohnung beziehen konnte. Von 6 Monaten hat mein Anwalt damals nichts ...
Zitat von ChrisK:Die Diagnose Depression kommt von ihrem Therapeuten, der ihr auch empfohlen hat AD (übrigens seit meinem Auszug) durch einen Psychater verschreiben zu lassen. Insofern gehe ich davon aus, dass das auch Thema beim Therapeuten ist.
Zitat von ChrisK:Leider wurde ich zu keinen Zeitpunkt mit ins Boot genommen. Ich hätte vom Therapeuten erwartet, dass man mich ebenfalls zu einem Therapeuten schickt, damit ich lerne mit einem depressiven Menschen umzugehen.
Zitat von ChrisK:Jedenfalls weiß ich leider so gut wie nichts von Ihrer Therapie.
Baumo
Baumo
ChrisK
Zitat von Baumo:Mir ist auch nicht ganz klar wieso er ausgezogen ist und weiterzahlt. Wenn sie unbedingt allein im Haus wohnen will dann muss sie auch dafür arbeiten und die Rate überweisen. Kostenlos das Haus blockieren nur weil.sie keinen Bock hat auf ihn und keinen Bock auf arbeiten.
Baumo
Zitat von ChrisK:Es ist mein Haus. Alle Zahlungen kommen von mir, Grundbuch 100%, Steuern, Handwerker usw... Wo schreib ich dass sie nicht arbeitet? Sie arbeitet 50% .
ChrisK
Zitat:Liebst Du die Frau denn überhaupt noch? Also - als Partnerin, nicht als Mutter Deiner Kinder und langjährige gute Freundin, die halt einfach 20 Jahre da
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