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Vorladungsschreiben der Polizei wegen Stalking

Purpleskies
Hallo,

ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Meine Ex-Freundin beschuldigt mich, ihr nachgestellt zu haben. Ich wollte wissen, ob sie sofort blockiert werden kann, bevor sie vor Gericht geht.

Ich habe versucht, sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren (etwa alle 2 Wochen über mehrere Monate).

Vor ein paar Wochen war ich in der Wohnung ihrer Schwester und wollte mit ihr reden und ein altes Geschenk zurückgeben. Ich habe einfach an ihrer Tür geklingelt und bin dann gegangen. Ihre Schwester rief mich und meine Mutter an und sagte mir, sie würde zur Polizei gehen und dass ich meine Ex-Freundin stalken und verfolgen würde.

Was riskiere ich? Nur die Bezahlung eines Anwalts, eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe? Ist es möglich, alles zu vermeiden und den Fall abzuschließen?

27.06.2024 01:55 • x 2 #1


Jamond
Hallo,


In Deutschland gilt das Stalking-Verbotsgesetz (StGB), das eine Strafbarkeit von Stalking-Verhalten regelt.Wenn du deine Ex-Freundin unter einer anonymen Nummer kontaktiert hast, könnte dies als Stalking-Verhalten betrachtet werden.Wenn deine Ex-Freundin behauptet, dass du sie nachgestellt hast, wird es wahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnet.Die Strafen für Stalking-Verhalten können sehr unterschiedlich sein und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.Es ist wichtig zu beachten, dass du den Vorwurf einer Stalking-Anhörung nicht nur ignorieren kannst. Du solltest dich an einen Anwalt wenden und dich bei der Polizei melden, um deine Version der Ereignisse zu erzählen.Es ist auch ratsam, dass du deine Mutter und Schwester kontaktierst und ihnen erläuterst, was passiert ist. Es ist wichtig, dass sie wissen, dass du nichts Unrechtes tust und dass du nur versuchst, Kontakt mit deiner Ex-Freundin aufzunehmen.

27.06.2024 02:21 • x 2 #2


A


Vorladungsschreiben der Polizei wegen Stalking

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Jamond
Ich habe versucht, sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren (etwa alle 2 Wochen über mehrere Monate). -- Wenn das hier geprüft wird und herauskommt, dass die anonymen Anrufe von dir kamen, kann dass natürlich als Stalking gewertet werden. Wie ist denn die Vorgeschichte von euch beiden? Wieso die Trennung?

27.06.2024 02:24 • x 3 #3


AMS2
Hallo @pupleskies......, da ich selber davon betroffen war - bin.
Suche Dir einen Anwalt für Familienrecht und lass dein Anwalt alles klären!
Du suchst Dir einen Anwalt für Familienrecht und da Du einen Termin zur Vorstellung bei der Polizei hast, rufst dort an und gibst denen bescheid, dass dein Anwalt sich darum kümmert.
Reicht denen und hast keine weiteren Probleme.
Wichtig ist, dass du einen Anwalt hast!
So wie du deine Situation schilderst - wird alles im Sand verlaufen.
Wie gesagt, hauptsache du hast einen Anwalt.
Ein guter Anwalt für Familienrecht löst dieses ohne Probleme - bei maximal 300 Euro.

27.06.2024 02:25 • x 4 #4


AMS2
Durch meine Ex hatte ich einen Strafbefehl an der Backe.....
Weil ich ihr Rosen über Fleurop mit einer Tafel Schoki geschickt hatte.
Sie muss einen anderen gehabt haben, aber wusste ich nicht.
Kam mir 877 Euro, mein Anwalt nahm knapp 300 und hatte nichts geregelt - bis auf den Termin zur Vorstellung bei der Polizei.

27.06.2024 02:42 • x 1 #5


S
Hör auf mit Kindergarten. Sie anzurufen unter anonymer Nummer usw. So einen QUATSCH lässt Du ab JETZT!

Ansonsten nimmst Du Dir ab morgen bitte einen Anwalt. Der setzt dann ein Schreiben auf, dass Du Dich zu diesen Vorwürfen nicht äußern wirst. Dann geht das zum Staatsanwalt, der wird das dann einstellen, denn da besteht kein öffentliches Interesse.

Wenn Sie es dann weiter spielen will, dann muss sie den Prozess selbst bezahlen und beweisen, dass Du sie gestalkt hast. Das wird recht schwierig. Nichtsdestotrotz: Erspar Dir sowas. Entweder ist sie eine Red Flag, dann lass die Finger davon. Oder DU hattest aus irgendeinem Schwachsinnsgrund die Red Flag im Kopf und dann wird's ganz schnell Zeit, die abzubauen und cooler zu werden was die Mädels angeht.

27.06.2024 03:25 • x 7 #6


Heffalump
Zitat von Purpleskies:
sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren

ist das nicht Kindergarten?
Hast du das nötig? Sie will ihre Ruhe, deswegen jetzt ihre Reaktion.

Nimm dir n Anwalt und hör mit den Spielen auf. Auch wenn du es beschwichtigst, Stalking ist eine extrem manipulative Handlung und wer dem ausgesetzt ist, will einfach nur seine Ruhe haben. Keine Anrufe, keine Kontaktaufnahme über Dritte, kein Geschenk zurück geben, nach Monaten!

Wirf es weg oder verkauf es, aber lass die Frau in Frieden.

27.06.2024 05:36 • x 11 #7


Sliderman
Zitat von Purpleskies:
Hallo, ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Meine Ex-Freundin beschuldigt mich, ihr nachgestellt zu haben. Ich wollte wissen, ob sie sofort blockiert werden kann, bevor sie vor Gericht geht. Ich habe versucht, sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren (etwa alle 2 ...

Sofort Anwalt kontaktieren und Schweigen!

Ich kenne mich mit Stalking nicht aus , vermutlich ist aber auch die Häufigkeit relevant und lass den Quatsch in Zukunft!

27.06.2024 06:44 • x 3 #8


Tomi
Vermeiden kannst du hier nichts mehr Da ich mich beruflich auskenne: ja das ist schon strafbar, wenn du es so gemacht hast. Fraglich ist natürlich die Nachweisbarkeit.
Aber alleine, dass du eine anonyme Nummer benutzt um sie über einen derart langen Zeitraum zu kontaktieren, spricht für eine gewisse Energie und geht über das normale Verhalten bei Liebeskummer hinaus. Wenn man dir das nachweisen kann, dann hast du ein Problem.

Eine Gefängnisstrafe wird dir zwar nicht drohen, aber eine empfindliche Schmerzensgeldzahlung und Auflagen wie z.B., dass du ihr nicht mehr näher kommen darfst. Darüber hinaus wird es bei einer Verurteilung in behördlichen Systemen vermerkt, was zusätzliche Probleme mit sich bringen wird.

Nimm dir einen Anwalt und der wird alle weiteren Schritte einleiten.
Kontaktierst du sie jetzt nochmal, dann machst du es nur schlimmer. Darüber hinaus ist es von außen schwierig zu beurteilen, weil du es natürlich nur oberflächlich geschildert hast.

27.06.2024 10:49 • x 7 #9


paul258
Ich würde den Anwalt kontaktieren bevor du zur Polizei gehst! Das ist ganz wichtig.
Ich glaube auch, dass wenn du sofort damit aufhörst und dir einen Anwalt holst/Beratung, ist die Sache schnell gegessen.

Ich musste mich mit dem Thema ja leider auch beschäftigen, da meine Ex mir mit einem Anwalt drohte, als ich sie kontaktierte um an meine Sachen zu kommen...

Beim stalking sind zwei Sachen entscheidend: geht es über einen langen Zeitraum - was ja gegeben ist bei dir - und ist das Opfer im Leben stark eingeschränkt. Letztes ist natürlich Auslegungssache. Es reicht wenn deine Ex sagt ich kann schlecht schlafen deshalb, völlig egal ob es stimmt.
Auf der anderen Seite sind wir noch immer in Deutschland. Für sowas geht man nicht in den Bau.

Das wahrscheinlichste wäre eine Unterlassungsklage von ihr und ich bin verwundert dass das noch nicht kam. Aber auch da würde ich dann zum Anwalt, weil auch das schnell nach hinten losgehen kann.

Also: Beratung holen, kühlen Kopf bewahren und vor allem mit dem Kindergarten aufhören.

Zitat von AMS2:
Tafel Schoki geschickt hatte.
Sie muss einen anderen gehabt haben, aber wusste ich nicht.
Kam mir 877 Euro, mein Anwalt nahm knapp 300 und hatte nichts geregelt - bis auf den Termin zur Vorstellung bei der Polizei.


Das waren wohl die teuersten Blumen deines Lebens.
Und gleichzeitig die lehrreichsten.

Ich finde bei dem Thema die Grauzone so unübersichtlich. Es ist gut das stalking eine Straftat ist und Opfer geschützt werden sollen! Kein wenn und aber.
Gleichzeitig ist es absurd wie leicht es ausgenutzt werden kann. Ich habe wie gesagt meine Ex einfach, wie vereinbart, nach Möbeln gefragt und sie tat so als sei ich ein Axt Mörder. Und am Ende ist es meist einfach nur deshalb, weil sie einen neuen hatte, genau wie bei dir.
Sprich das Instrument Anzeige wegen stalking wird da missbraucht um den Warmwechsel über die Bühne zu bekommen. Schön unfassbar krank wenn man sich das mal nüchtern anschaut.
Auch deine Ex hätte auch einfach die Blumen zurück schicken können mit lass mich in Ruhe. Wenn du weiter gemacht hättest wäre es was anderes. Aber so ist das einfach nur traurig.

27.06.2024 11:02 • x 7 #10


Sliderman
@paul258
Er muss zu der Vorladung nicht erscheinen und sollte er doch da hin gehen, sollte er auf jeden Fall schweigen, denn die meisten reden sich bei solchen Anhörungen schon um Kopf und Kragen.
Wahrscheinlich wird ihm das ein Anwalt auch raten.

27.06.2024 11:05 • x 4 #11


paul258
Zitat von Sliderman:
@paul258 Er muss zu der Vorladung nicht erscheinen und sollte er doch da hin gehen, sollte er auf jeden Fall schweigen, denn die meisten reden sich ...


Genau das dachte ich mir auch.

Die alte Weisheit: nie alleine mit der Polizei reden
Es ist ja im Grunde deren Job dich Hops zu nehmen und nicht zu sagen ach so war das? Na dann schönen Tag noch!.

27.06.2024 11:07 • x 4 #12


Sliderman
Zitat von paul258:
Die alte Weisheit: nie alleine mit der Polizei reden

Ja, nichts sagen und alles den Anwalt regeln lassen.

27.06.2024 11:08 • x 2 #13


Sitamun
Zitat von AMS2:
Durch meine Ex hatte ich einen Strafbefehl an der Backe.....
Weil ich ihr Rosen über Fleurop mit einer Tafel Schoki geschickt hatte.

War da nicht noch bisschen mehr, hm?! Deswegen gibt es keinen Strafbefehl in unserem Land.

27.06.2024 12:42 • x 8 #14


Gorch_Fock
Ich denke auch, dass da mehr ist. Wer beruflich mit Stalkern zu tun hat, weis das diese oft den gesamten Katalog im Stalkung-Tatbestand beienen. Unberechtigte Warensendungen, Kontaktaufnahme durch Dritte sind da fast schon Klassiker.

Oftmals werden seröse Firmen dazu missbraucht und clevere Täter zahlen auch brav alle Rechnungen damit die Stalking Tat ausgeführt wird. Ach ja, auch in die Zusatzzeilen zur Adresseingabe baut der Profi-Stalker gerne schon Botschaften ein.

Dazu ist hier der Datenschutz der Firmen z. T. wirklich Täterschutz, da Bestellvorgänge als Geschenke oft den Verursacher ja nicht für den Betroffenen sichtbar machen, sondern dann unter Datenschutz der Firma laufen. Als Privatperson muss man hier viel Glück haben, etwas zu ermitteln.

27.06.2024 13:10 • x 1 #15


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