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Vorladungsschreiben der Polizei wegen Stalking

B
@Purpleskies
Zitat von Purpleskies:
Ist es möglich, alles zu vermeiden und den Fall abzuschließen?

Ist es möglich, dass du endlich damit aufhörst ihr zu schreiben,anzurufen und aufzusuchen, sowie anderer Menschen aus Ihrem Familienkreis?

Kein Kontakt mehr aufnehmen, einsehen, dass du ein Problem hast und ein Einzigen Satz zur Polizei sagen :
ich lasse Sie in Ruhe
Und das auch umsetzen.

27.06.2024 13:41 • x 5 #16


E-Claire
Zitat von paul258:
Das wahrscheinlichste wäre eine Unterlassungsklage von ihr und ich bin verwundert dass das noch nicht kam. Aber auch da würde ich dann zum Anwalt, weil auch das schnell nach hinten losgehen kann.

Unterlassungserklärung ist aussichtsreicher aber eben auch kostspieliger als einen Sachverhalt bei der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen.

Grundsätzlich ist es ratsam, sich vorher, also vor der Befragung, Rat bei einem Anwalt zu holen.

Und nun noch das obligatorische, ab jetzt keinerlei Kontaktversuche mehr.
Bitte mach Dir bewusst, daß es ein Konzept gibt: Intention versus Impact. In Deiner Erzählart wolltest Du nur ihr erklären, ihr etwas zurück geben, ihr erzählen etc. Du hast aber keinerlei Vorstellung wie das bei ihr angekommen ist.
Wer anonym anruft, der geht doch davon aus, daß mit nicht unterdrückter Nummer die betreffende Person nicht ans Telefon gehen würde. Indem Du also die Nummer unterdrückst, umgehst bzw durchbrichst Du eine bewusst gesetzte Grenze eines anderen.

27.06.2024 13:59 • x 5 #17


A


Vorladungsschreiben der Polizei wegen Stalking

x 3


VictoriaSiempre
Zitat von Purpleskies:
ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten.

Als Beschuldigter musst Du dieser Vorladung nicht folgen. Beschuldigte, die nicht erscheinen, sind täglich Brot für die Polizei.

Zitat von Purpleskies:
Ich habe versucht, sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren (etwa alle 2 Wochen über mehrere Monate).

Vor ein paar Wochen war ich in der Wohnung ihrer Schwester und wollte mit ihr reden und ein altes Geschenk zurückgeben.

Definiere „ein paar Mal“? Alle 2 Wochen über mehrere Monate - es macht einen Unterschied, ob Du sie dann jeweils 150 x (und das auch noch mitten in der Nacht) oder 5 x angerufen hast.

Ansonsten ist das zwar vielleicht eine unangemessene Kontaktaufnahme, wird aber sehr wahrscheinlich noch lange nicht als Stalking bewertet. Deine Ex ist hier beweispflichtig.

Hast Du eine Vorgeschichte, bist Du anderweitig wegen solchem Verhalten bereits aufgefallen?

Zitat von Purpleskies:
Was riskiere ich? Nur die Bezahlung eines Anwalts,

Ein Anwalt hinzuzuziehen ist womöglich gut investiertes Geld, um Zeit und Nerven zu sparen. Dem kannst Du alles weitere überlassen.

Zitat von Purpleskies:
eine Geldstrafe

Kaum.

Zitat von Purpleskies:
oder eine Gefängnisstrafe?

Schon gar nicht.

Ich würde darauf tippen, dass das Verfahren eingestellt wird - jedenfalls dann, wenn Du nicht einschlägig vorbestraft bist.

Mach jetzt nen Haken an die Geschichte und kontaktiere Deine Ex nie wieder.

27.06.2024 14:00 • x 4 #18


W
Stalking beseht dann, wenn jemand wiederholt Kontakt zu jemandem aufnimmt, der das nicht will. Also, hat deine Ex dir vor Zeugen gesagt oder hat sie dir nachweislich geschrieben, dass sie keinen Kontakt zu dir möchte? Gab es missverständluche Situationen, die als Kontakt-, Einschüchterungs- oder Kontrollversuch gewertet werden könnten? Hat sie dich in der Zeit selbst kontaktiert?

All das wird die Polizei interessieren. Generell wird bei Männern schneller Stalking vermutet als bei Frauen, die nach einer Trennung mehrfach Kontakt suchen.

27.06.2024 14:49 • #19


E-Claire
Zitat von Wiederda:
Also, hat deine Ex dir vor Zeugen gesagt oder hat sie dir nachweislich geschrieben, dass sie keinen Kontakt zu dir möchte?

Ähm nicht die Ex muß beweisen, daß sie gesagt hätte, sie möchte nicht mehr kontaktiert werden, sondern sie muß glaubhaft eine Beeinträchtigung ihres Lebens versichern durch den Kontakt.

Es kommt nicht darauf an, ob der Täter etwas noch als normal ansieht, sondern es trägt dem Opfer Rechnung.

27.06.2024 15:04 • x 3 #20


B
@Purpleskies

Könntest du das ehrlich beantworten?

Zitat von Purpleskies:
Ich habe versucht, sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren (etwa alle 2 Wochen über mehrere Monate).

Wie kam es zur Trennung und was war der Grund?

Was bedeutet das genau ein paar mal und was genau war Inhalt ?
Was bedeutet über mehrere Monate- und gab es eine Reaktion von Ihr in dieser Zeit?

Zitat von Purpleskies:
Vor ein paar Wochen war ich in der Wohnung ihrer Schwester und wollte mit ihr reden und ein altes Geschenk zurückgeben.

Zitat von Purpleskies:
Ich habe einfach an ihrer Tür geklingelt und bin dann gegangen.

Warst du jetzt in der Wohnung der Schwester oder hast nur geklingelt?
Hat die Schwester dich rein gelassen?
War deine Ex bei Ihrer Schwester, wenn ja, woher weisst du das?


Ein altes Geschenk zurück geben, nachdem du keinen Erfolg mit Kontaktversuchen hattest, klingt sehr manipulativ.
Zitat von Purpleskies:
unter einer anonymen Nummer

Unter einer anderen Nummer oder mit unterdrückter Nummer?
Wenn mit anderer Nummer- woher ist die oder wurde die extra dafür angeschafft?

27.06.2024 15:06 • x 3 #21


Heffalump
Zitat von Blattfee:
Ein altes Geschenk zurück geben, nachdem du keinen Erfolg mit Kontaktversuchen hattest, klingt sehr manipulativ.

das gesamte Thema klingt manipulativ und strange.

Er ist nicht nur Opfer hier, sondern auch Täter

27.06.2024 15:27 • x 2 #22


A
Wenn du mit unterdrückter Nummer dauernd angerufen hast, wusstest du, dass sie nicht mit dir reden wollte. Das war dir egal - und damit bist du ein Stalker. Zu deren Wesen gehört, ihre Taten kleinzureden und auf die Bedürfnisse ihres Gegenübers zu pfeifen. Du solltest dich lieber fragen, was genau du dir davon erhofft hast, permanent ein Mädel zu belästigen, über Monate. Warum du ihr Nein dauernd ignorierst - und wie du ihr und ihrem gesamten Umfeld damit schadest, statt möglichst konsequenzlos aus der Nummer rauskommen zu wollen und dann vielleicht so immer weiterzumachen. Stalking ist Misshandlung - da gibt es nichts zu beschönigen.

27.06.2024 15:29 • x 7 #23


Heffalump
Meisten, sind Stalker, Männer, weil sie mit Trennungen nicht umgehen können - sieht man hier ziemlich gut

27.06.2024 15:33 • x 2 #24


E-Claire
Zitat von Heffalump:
Meisten, sind Stalker, Männer, weil sie mit Trennungen nicht umgehen können - sieht man hier ziemlich gut

Jein.

Eher: meisten fühlen sich Frauen schneller und massiver beeinträchtigt von stalkendem Verhalten. Das liegt unter anderem daran, daß Frauen allgemein Männer, die dieses Verhalten an den Tag legen, als eben auch bedrohlich wahrnehmen.

Viele Männer, die Opfer eines solchen Verhalten werden, fühlen sich dahingehend eher super genervt, denn bedroht.
Zudem gibt es nach wie vor einen Bias, Männer können nicht Opfer von weiblichem illegalen Verhalten werden. (können sie natürlich, wird aber deutlich weniger Ernst genommen).

27.06.2024 15:41 • x 3 #25


Heffalump
Zitat von E-Claire:
Jein.

ja - weiß, die Seiter der stalkenden Damen wird aber gerade hier nicht behandelt. Und Im TV sind leider oft die Männer, das ausführende Objekt, von.

wie man ja hier nachlesen kann.

27.06.2024 15:45 • x 2 #26


A
Zitat von E-Claire:
Eher: meisten fühlen sich Frauen schneller und massiver beeinträchtigt von stalkendem Verhalten. Das liegt unter anderem daran, daß Frauen allgemein Männer, die dieses Verhalten an den Tag legen, als eben auch bedrohlich wahrnehmen.

Viele Männer, die Opfer eines solchen Verhalten werden, fühlen sich dahingehend eher super genervt, denn bedroht.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass stalkende Männer deutlich öfter an Mord an ihrem Opfer neigen als stalkende Frauen. Vielen Femiziden ging Stalking voraus.

27.06.2024 17:37 • x 4 #27


AMS2
Zitat von Sitamun:
War da nicht noch bisschen mehr, hm?! Deswegen gibt es keinen Strafbefehl in unserem Land.


Ich bekam 3 Wochen vorher von ihr eine Gewaltschutzanordnung .
Vieles war dort drin stand war gelogen und für mich war die Frau ab dem Zeitpunkt eigentlich auch gestorben, aber alles zu vergessen war nicht einfach, da das plötzliche Aus von ihr ich nie verstanden hatte. Hatte sie mit unzähligen SMS genervt, da ich bei ihr blockiert und ignoriert wurde.
War dann 2 x bei ihr daheim wo sie nicht da war und 1 x auf Arbeit .

Am Ende hätte ich sie oft S. missbraucht. Als ich bei ihr gewesen war hätte ich Sturm geklingelt und wäre mit quietschenden Reifen davon gefahren. Auf Arbeit soll ich bei ihr zusätzlich angerufen haben. Alles mit Zeugen angegeben, aber nichts davon stimmte. Fehler war, dass ich 2 Wochen später ihr die Rosen geschickt habe. Teuersten meines Lebens.

Ich kam mit ihr wieder zusammen, aber war ein großer Fehler. Sie wollte alles zurücknehmen etc, aber waren nur leere Versprechungen gewesen.
Und bei jeder Polizei Kontrolle ist man dann jemand der Frauen zum S zwingt und ein übler Stalker wäre.

27.06.2024 18:30 • #28


HerrZ
Zitat von AMS2:
Hatte sie mit unzähligen SMS genervt, da ich bei ihr blockiert und ignoriert wurde.
War dann 2 x bei ihr daheim wo sie nicht da war und 1 x auf Arbeit .

Zitat von AMS2:
und ein übler Stalker wäre.

Wäre? Ist. Das übel mag ich mangels Wissen nicht unterscheiben, aber den Stalker? Musst Du Dir schon anpinnen (lassen).
Blockiert sein ist deutlich, doch war Dir nicht deutlich genug. Du hast Deine Fragen über Ihre Willensäußerung gestellt.

Zitat von AMS2:
Fehler war, dass ich 2 Wochen später ihr die Rosen geschickt habe.

Nö. Das war nur der tiefste Punkt des Abgrundes. Der Fehler lag in Deiner Denke, nicht in den Blumen.

Zitat von AMS2:
Ich kam mit ihr wieder zusammen, aber war ein großer Fehler.

Jetzt könnte man trefflich diskutieren, ob das nicht ein beidseitiger war. Denn ganz ehrlich, Dein Verhalten zeigte weder von Respekt oder Akzeptanz. Und falls sie, wie Du sagst, bei der Polizei gelogen hatte? Hätte ich sie sicher nicht wieder als Partnerin gewollt. Und ehrlicherweise: Dich -wegen Deiner gelebten Penetranz- auch nicht.
Schräg, schräg, schräg.

27.06.2024 18:53 • x 13 #29


AMS2
Zitat von HerrZ:
Und falls sie, wie Du sagst, bei der Polizei gelogen hatte? Hätte ich sie sicher nicht wieder als Partnerin gewollt.


Sie hat beim Familiengericht gelogen und zwar bewusst - und als Frau kann man behaupten was man möchte - ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Egal wie der andere da steht.
Bei der Polizei hätte die dafür abgestellte Beamtin einen Strafbefehl wegen den Rosen bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Meine Ex muss da mit jemanden zusammengewesen sein. Hielt nicht lange und meldete sich beim Kumpel von mir. Ich wollte sie vergessen mit all ihren Anschuldigungen - hatte auch schnell ein Date gehabt, aber war eben alles zu früh. Hätte mich einfach bei ihr nicht melden dürfen, da ich meine Genugtuung hatte.
Sie wollte alles zurücknehem und mir helfen, aber da passierte nichts. Ich hab mich da einlullen lassen - wie so oft bei ihr.

27.06.2024 20:13 • #30


A


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