225

Vorladung wegen Nachstellung

A
Hallo,

ich habe vor ca. 3 Monaten eine Frau kennengelernt. Haben uns dann ca. 2 Monate regelmäßig (mehrmals die Woche) getroffen und waren sowas zwischen Kennenlernphase und Beziehung.

Nach 3 Monaten beendete sie es dann abrupt auf Rat ihrer besten Freundin. Ich kam damit nicht so klar und rief sie an dem Tag, als sie mir das schrieb, 3-4 mal an. Habe dann gesagt ich hole meine Sachen nächste Woche bei dir, wenn sich die Emotionen etwas beruhigt haben. Da willigte sie auch erst ein. Blockierte mich dann aber 2 Tage später auf WhatsApp. Das sah ich natürlich und schrieb ihr eine sms mit der Frage, ob ich denn nun hier wegen den Sachen einen Termin vereinbaren solle. Auf diese Nachricht antwortete sie so extrem gereizt mit den Worten "nein, ich will mich jetzt treffen und die Sachen zurück geben". "Keine Diskussion mehr". "Deine Sachen bleiben keinen einzigen weiteren Tag bei mir, ich will damit abschließen".

Das dumme war nur, dass ich zu diesem Zeitpunkt mit ein paar Freunden einen trinken war, war weder mit dem Auto, noch hätte ich meine Sachen in Empfang nehmen können und damit wieder in die Bar gehen können, ist ja auch irgendwie verständlich sollte man meinen.

2 Tage später schrieb ich ihr auf insta, ob man denn nun wieder mal normal miteinander reden könne und entschuldigte mich für das emotionale Telefonat an dem Abend. Dann hat sie mich dort auch blockiert. Meine Sachen habe ich in der Zwischenzeit durch eine dritte Person bekommen. Ich wollte jedoch noch was klären, weshalb eine komplette weitere Woche später ein Kumpel von mir bei ihr anrief und das Anliegen schilderte. Den drückte sie weg und schrieb mir ein paar Minuten später dass sie Unterlassungsklage einreichen möchte, wenn ich mich nochmal bei ihr melde.

So jetzt kommt das Dumme. Ich wollte halt noch was klären, wartete weitere 2 Wochen weil ich dachte da wächst Gras drüber, rief sie an sagte was ich will, sie drückte mich weg.

Jetzt habe ich eine Vorladung wegen Nachstellung bekommen. Bitte seid mal ehrlich, war das wirklich Nachstellung? Ich habe die Tage erst einen Termin beim RA aber mich würde mal interessieren, ob ihr euch dadurch gestalkt gefühlt hättet oder ob sie, wie ich meine, Extrems überreagiert.

02.02.2022 23:02 • #1


VictoriaSiempre
Von wem hast Du die Vorladung bekommen? Vermutlich von der Polizei - da musst Du nicht hingehen!

Rede mit Deinem Anwalt und bring am besten einen Nachweis Deiner Telefonate mit. Und nein - das hat in meinen Augen mit Stalking noch nix zu tun! Sonst wäre das Forum hier voller Stalker!

Allerdings ist besoffen bei ihr anrufen auch keine gute Idee, das solltest Du ab sofort lassen.

02.02.2022 23:10 • x 3 #2


A


Vorladung wegen Nachstellung

x 3


BlueApple
Du hast ihre Grenzen ganz klar nicht respektiert - selber Schuld.

02.02.2022 23:12 • x 7 #3


VictoriaSiempre
Zitat von BlueApple:
Du hast ihre Grenzen ganz klar nicht respektiert - selber Schuld.

Einerseits.
Andererseits - wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.

Wer hat denn noch nicht mit Liebeskummer beim OdB angerufen in der Hoffnung auf ein allerletztes Gespräch?

Mich nervt viel mehr, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wegen solcher Kinderkacke beschäftigt werden, was letztlich eh eingestellt wird. Wenn sich das in dem Rahmen bewegt, wie der TE es beschreibt, dann hat das noch überhaupt nichts mit Stalking zu tun - und echten Stalkingopfern wird damit ein Bärendienst erwiesen.

02.02.2022 23:19 • x 20 #4


Scheol
Zitat von Angezeigter100:
...Den drückte sie weg und schrieb mir ein paar Minuten später dass sie Unterlassungsklage einreichen möchte, wenn ich mich nochmal bei ihr melde……,,

wartete weitere 2 Wochen weil ich dachte da wächst Gras drüber, rief sie an sagte was ich will, sie drückte mich weg.


Das Gesetz definiert die Nachstellung als das beharrliche Aufsuchen der Nähe eines anderen Menschen. Eine Nachstellung liegt ebenfalls vor, wenn jemand mithilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderer Methoden oder unter Zuhilfenahme Dritter Kontakt zu dieser Person aufzunehmen versucht
Der Kumpel und dann dein Anruf obwohl sie dich aufgefordert hat das zu unterlassen, war ausreichend genug , oder wie lange soll man sich solch verhalten gefallen lassen

Anwalt ist der rockige Ansprechpartner .


Warum sie so extrem reagiert , wisst nur ihr beide.

02.02.2022 23:28 • x 4 #5


K
Liest sich irgendwo schon ein wenig seltsam. Ihr habt monatelang eine tolle Zeit, seid schon wie Du sagst auf dem Weg in die Beziehung und sie beendet es auf Anraten der Freundin? Das halte ich für strange… dass die Freundin in der Verliebtheitsphase solch Einfluss hatte….

Aber sei’s drum. Ich halte Dein Verhalten jetzt auch nicht direkt für Nachstellen (sofern das Geschriebene hier auch so zutrifft), aber Du hast auch ganz klar ihre Grenzen missachtet. Auch wenn Du noch etwas klären willst, so ist das irrelevant, da sie ganz klar mitgeteilt hat, nicht mehr kommunizieren zu wollen…. das muss man ganz einfach respektieren und die Schreiberei einstellen.

02.02.2022 23:30 • x 8 #6


Laultima
Genervt wäre ich auch, aber in meinen Augen übertreibt sie, wenn es sich in dem von dir genannten Rahmen bewegt hat.
Stalking ist eine ganz andere Hausnummer.

02.02.2022 23:36 • x 5 #7


Elfe11
Ich finde dein Verhalten in Ordnung. Du wolltest a) dein Hab und Gut zurück und b) eine Aussprache, um offene Angelegenheiten zu klären.

So solltest du das mit Datum, Zeit, Aktion protokollieren und vorlegen.

Für Stalking hättest du ja mehrfach bei ihr vor ihrer Haustür auftauchen müssen oder täglich nachts ins Telefon stöhnen oder oder... ihr Auto beschädigen, ihr übel nachreden, sie beleidigen oder bedrohen. Ihr nachfahren!

Die Staatsanwaltschaft ist so überlastet, die stellen sowieso alles ein. Und da sie keine Beweise hat sowieso. Wer wirklich belästigt und gestalkt wird so wie ich von meinem Nachbarn, steht alleine da. Es kümmert keinen A. Jede berechtigte Anzeige wird eingestellt. Ich habe eine Unterlassung durch bekommen, aber nur weil er mich schriftlich per Email vor allen Nachbarn beleidigt hat. Strafe bekam er keine, für eine lange Liste an übelsten Beschimpfungen!

Wichtig ist, dass du immer Gegenanzeige erhebst! Schriftlich.

Also mach dir keine Sorgen.

02.02.2022 23:48 • x 1 #8


VictoriaSiempre
@Scheol , nur einen Eingangstext des Juraforums zu zitieren reicht nicht, da sollte schon weitergelesen und auf entsprechende Urteile geguckt werden. Ein wenig mehr gehört schon dazu, um den Tatbestand Stalking oder Nachstellung vorbringen zu können.

Wenn es sich hier tatsächlich - wie vom TE geschildert - um eine überschaubare Anzahl von Telefonaten gehandelt hat, die auch noch in einem zeitlichen Abstand stattfanden, dann wird vermutlich kein Staatsanwalt in D das überhaupt verfolgen.

Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen.

Anders sähe es aus, wenn der TE beleidigend oder drohend aufgetreten wäre.

Natürlich ist es nervig, wenn ein liebestrunkener Ex-Lover wiederholt anruft. Aber, Überraschung - man kann das auch einfach ignorieren. Und (wie die betreffende Frau es gemacht hat) alle Kanäle schließen. On top noch ne Anzeige zu schalten, ist - wohlgemerkt: Wenn nur das vorgefallen ist, was der TE hier beschreibt - Kinderkacke!

Was soll passieren? Die Cops sagen Nun hören sie mal bitte damit auf! und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen. Beide Instanzen sind nicht dafür da, Beziehungsprobleme zu klären.

Ich will Stalking hier überhaupt nicht kleinreden, viel zu spät wurde das im StGB aufgenommen. Aber das, was der TE hier beschreibt, ist für mich kein Stalking. Und ich bin recht sicher, dass jedes Gericht das ähnlich sehen wird.

Wichtig ist, dass er jetzt aufhört, die Frau zu kontaktieren. Vor allem auch fürs eigene Seelenheil...

02.02.2022 23:53 • x 7 #9


Scheol
Zitat von VictoriaSiempre:
@Scheol , nur einen Eingangstext des Juraforums zu zitieren reicht nicht, da sollte schon weitergelesen und auf entsprechende Urteile geguckt werden. ...

richtig nicht nur lesen ,…

Das wird sie schon sagen was er gesagt hat soll.

Auch wird sein Anwalt ihn hoffentlich gut vertreten.

Das es vermutlich eingestellt wird , ist eine andere Sache.

02.02.2022 23:58 • #10


Fliesentisch
Zitat von Angezeigter100:
Hallo, ich habe vor ca. 3 Monaten eine Frau kennengelernt. Haben uns dann ca. 2 Monate regelmäßig (mehrmals die Woche) getroffen und waren sowas ...


Du, bei allem Verständnis für deine Situation: Bist du absolut sicher, dass du uns alles erzählt hast? Beidseits? Für mich passen ihre Reaktion und dein Verhalten null zusammen, bei dir ist nichts anders gelaufen als bei so vielen anderen Usern hier auch. Ihre heftige Reaktion muss aber einen Grund finden, und den vermisse ich gerade.

Seis drum, rechtliche Beratung hast du dir besorgt, Kontakt zu ihr lässt du ab jetzt bitte, einverstanden? Dann sollte alsbald alles wieder tutti sein, zumindest auf Rechtsebene.

03.02.2022 00:15 • x 6 #11


A
@Fliesentisch

Ich schwöre es war nicht mehr als das. Ich kann ja auch gar kein Kontakt aufnehmen, wenn ich überall blockiert bin. Anonym angerufen habe ich das beschriebene 1 mal. Alles in allem waren das 2 Insta Nachrichten 2 Tage nach dem Schluss und 2 Anrufe im Abstand von ein paar Wochen

03.02.2022 00:24 • #12


Fliesentisch
Zitat von Angezeigter100:
@Fliesentisch Ich schwöre es war nicht mehr als das. Ich kann ja auch gar kein Kontakt aufnehmen, wenn ich überall blockiert bin. Anonym angerufen ...


Du hast sie doch an einem Tag drei bis vier Mal angerufen, oder? Und SMS dazu geschickt? Jedoch: Wenn das im von dir beschrieben Rahmen blieb, hat sie entweder den sehr dringenden Wunsch, nicht nur Kilometer, sondern Ozeane zwischen sich und dich zu legen, oder aber du triggerst etwas aus ihrer Vergangenheit. Da ist die Spekulation müßig....

Wichtig ist, dass du anwaltlich beraten wirst und jede nichtvorhandene Möglichkeit, sie zu kontaktieren, auch nichtvorhanden sein lässt. Der Vorwurf der Nachstellung ist kein Kleiner und sie hat umso mehr Argumente auf ihrer Seite, je mehr du jetzt lieferst. Auf Basis deiner bisherigen Argumentation ist sie jedenfalls absolut unbegründet und hat die Lebensdauer einer Eintagsfliege.

03.02.2022 00:30 • x 1 #13


K
Zitat von Angezeigter100:
Anonym angerufen habe ich das beschriebene 1 mal.

Also hast Du auch die Nr unterdrückt, damit sie nicht weiß, wer anruft und dann abnimmt. Ist natürlich auch wieder so ein Hinweis darauf, dass Du ein Problem damit zu haben scheinst, Grenzen zu akzeptieren…..

Achte in der nächsten Beziehung darauf, dass Dir das nicht wieder passiert

Wie das hier alle schreiben…. Wenn es so war, wie geschildert, dann wird Dir aller Wahrscheinlichkeit nach nix passieren

03.02.2022 00:35 • x 1 #14


Wandler
Ich finde es aufgrund Deiner Erzählung tatsächlich nachvollziehbar, daß sie sich mindestens unwohl gefühlt hat, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Das wird aber in diesem Forum kaum zu klären sein, weil es sich um etwas handelt, um das sich Rechtsanwälte kümmern sollten.
Das ist auch der einzige Rat, den ich geben könnte: lass Dich rechtlich beraten.

03.02.2022 00:39 • #15


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag