48

Vorladung bei der Polizei wegen Stalking / üble Nachrede

Vera3000
Verstehe hier auch nicht wo dein Fehlverhalten sein soll. Blockiere ihn doch einfach auf allen Kanälen

27.01.2025 23:18 • #16


Z
@Vera3000 ich habe ja versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen, was er ja anscheinend nicht wollte.
Ich dachte er ist wie immer stur und will einen auf harten machen, ich weiß es war ziemlich dumm ihn danach paar mal geschrieben zu haben

27.01.2025 23:20 • #17


A


Vorladung bei der Polizei wegen Stalking / üble Nachrede

x 3


S
Zitat von Zara93:
ich weiß es war ziemlich dumm ihn danach paar mal geschrieben zu haben

Was heißt für dich ein paar mal?
Wie oft und in welchen Abständen?
Er wird Beweise gesammelt haben.

27.01.2025 23:31 • x 1 #18


Z
@StrahlendeSonne oktober bis November so 5 mal

27.01.2025 23:38 • #19


B
Zitat von Zara93:
@Aline_8 das ich zur Vorladung nächste Woche als beschuldigte befragt werden soll wegen Verdacht zur Straftat stalking und üble nachrede

Du musst -und solltest!- dieser Vorladung nicht Folge leisten. Als Beschuldigte hast du Schweigerecht, davon solltest du Gebrauch machen. Such dir einen Anwalt für Strafrecht, der kann Akteneinsicht fordern und gemeinsam mit dir eine schauen, was zu tun ist. Sofern du Rechtsschutz versichert bist, nimm die Unterlagen mit. Auf keinen Fall solltest du allein eine Aussage machen.
Zitat von Zara93:
oktober bis November so 5 mal

Naja, das klingt nicht dramatisch. Du kannst auch der Vorladung einfach nicht folgen und abwarten, was passiert. Eine juristische Erstberatung würde ich mir auf jeden Fall gönnen. Einfach um dir selbst Sicherheit zu geben.

Edit: Und natürlich keinerlei Kontakt mehr zu ihm aufnehmen! Auch eventuelle Kontaktversuche seinerseits ignorieren.

27.01.2025 23:42 • x 5 #20


B
Zitat von Brightness2:
Du musst -und solltest!- dieser Vorladung nicht Folge leisten. Als Beschuldigte hast du Schweigerecht, davon solltest du Gebrauch machen. Such dir einen Anwalt für Strafrecht, der kann Akteneinsicht fordern und gemeinsam mit dir eine schauen, was zu tun ist. Sofern du Rechtsschutz versichert bist, nimm die Unterlagen mit. Auf keinen Fall solltest du allein eine Aussage machen.

27.01.2025 23:47 • x 1 #21


Z
würde eine Gegenanzeige was bringen, wegen üble Nachrede?
Er hat ja viel Mist über mich umerzählt

27.01.2025 23:54 • #22


B
Zitat von Zara93:
würde eine Gegenanzeige was bringen, wegen üble Nachrede? Er hat ja viel Mist über mich umerzählt

Unternimm bitte nichts, ohne juristischen Expertise. Hier kennt niemand die Umstände, dich oder deinen Ex, Inhalt der Anzeige und eure Historie. Du brauchst fachlichen Rat. Das kann dir hier niemand geben. Such dir morgen einen Fachanwalt für Strafrecht raus und kontaktiere ihn. Kontaktaufnahme geht meist per E-Mail, die melden sich dann zeitnah bei dir. Spekulationen und Meinungen helfen dir nicht weiter, verunsichern dich höchstens noch mehr. Lass dich konkret zu deinem Fall beraten.

Schau mal, ein Google-Treffer auf Anwalt.de:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-v...23612.html

Such selbst ein bisschen und wähle denjenigen, der dir am Besten taugt. Das wird vermutlich keine große Aktion. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

27.01.2025 23:59 • x 4 #23


Z
vielen Dank an alle

28.01.2025 00:08 • x 1 #24


B
Zitat von Zara93:
vielen Dank an alle

Alles Gute! Berichte gern mal, wie es ausgegangen ist.

28.01.2025 00:11 • x 1 #25


Tomi
Zitat von Zara93:
würde eine Gegenanzeige was bringen, wegen üble Nachrede? Er hat ja viel Mist über mich umerzählt

Das bringt in deinem Verfahren nichts, aber wäre persönlich davon abseits dennoch ein Schritt, den man in Erwägung ziehen könnte.
Greifen würde hier der Tatbestand der Nötigung. Habe so ein Verfahren auch schon gewonnen, aber das war im Straßenverkehr.

So oder so würde ich aber einen Anwalt einschalten.
Eine Anzeige ist erstmal nicht schlimm und eine Vorladung auch nicht. Ja formal bist du Beschuldigte, aber die schicken ständig Vorladungen auf gut Glück raus. Eine Vernehmung oder Befragung kann schnell Licht ins Dunkel bringen, was schlicht mühsame Ermittlungsarbeit spart.
Davon abgesehen ermittelt die Polizei be- und entlastend. Wenn du unschuldig bist, dann werden sie auch schnell dahinter kommen.

28.01.2025 00:47 • #26


Wulf
@Zara93 in deinem Falle: bei Vorladung seitens der Pol, geh vllt. mal hin und mach von einem Aussageverweigerungsrecht Genrauch. Pflichtangaben sind Name + Adresse.
Zur Not, Schreiben hat keinen gelben Umschlag, einfach lochen und abheften.
Nachfragen von wem die Anschuldigung kommt, darauf mit eine Anzeige wegen übler Nachrede/Falscher Verdächtigung reagieren.
Mehr nicht

28.01.2025 03:42 • x 1 #27


CanisaWuff
Nimm einen Anwalt und für die Zukunft, lass Menschen in Ruhe, die keinen Kontakt mehr möchten.

Du schreibst was von Kündigung, bist Du wegen ihm gekündigt worden? Wegen seinen Behauptungen?

28.01.2025 04:46 • x 1 #28


Gorch_Fock
Einfach mal in den Stalking Paragraf schauen. Und ja, es ist übergriffig den Kontakt dann zu suchen. Wer mal mit Stalkern gearbeitet hat, weiß auch, warum die Tatbestände dort so umfangreich aufgeführt sind (Warenbestellungen, Kontaktanbahnung über Dritte). Hier werden manche schon sehr kreativ.

Wie hier schon gesagt, geh zum Anwalt und lass Dich beraten.

28.01.2025 05:30 • #29


B
Anwalt suchen auf jeden Fall.
Unbegleitet und unvertreten auf GAR KEINEN FALL der Vorladung Folge leisten.
Warum? Weil man sich um Kopf und Kragen reden könnte und- so meine Erfahrung - die überlastete Justiz gerne ihre Abkürzungen nutzt und zum Beispiel durch einen Strafbefehl Verfahren beendet.
Um da keine Angriffspunkte zu bieten, nicht hingehen.
Virladungen eines Staatsanwalt muss man dagegen folgen.
Insofern schließt sich der Kreis und engagiere einen Anwalt.

28.01.2025 07:30 • x 3 #30


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag