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Von Trennung zur Scheidung

F
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine andere Frage:
Trennung (auch Auszug aus dem Haus) ist das eine . aber dann zur Scheidung?

Wie lange habt Ihr dann gewartet, bis die Scheidung eingereicht wurde?
Ich frage deshalb, weil das Thema Scheidung (viel Papierkram erfordert), mich aber auch wieder zurückwirft .

Viele Grüße
Fredman

28.02.2025 13:10 • #1


W
Sie hat die Scheidung eingereicht ein Tag nachdem sie auszog.
Das war gut so denn ich hätte da zu lange mit rumgemacht.
Fast auf den Punkt genau ein Jahr später waren wir geschieden.
Wir wurden uns schnell einig und mit einer Einmalzahlung und Verzicht auf gegenseitigen Versorgungsausgleich kam ich gut weg.

28.02.2025 14:35 • x 1 #2


A


Von Trennung zur Scheidung

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VictoriaSiempre
Die Scheidung kann in D erst nach dem Trennungsjahr erfolgen, sofern kein (eng definierter) Härtefall vorliegt (oder sich beide Beteiligten einig sind, das Datum der Trennung vorzudatieren). Eingereicht werden kann sie vor Ablauf des Trennungsjahr - ich glaube, 9 Monate nach der Trennung, aber nagel mich nicht darauf fest. (D)ein Anwalt kann Dir genaueres sagen und Dich beraten.

Viel Papierkram hatte ich nicht . Es braucht Verdienstnachweise der letzten 12 Monate von beiden, um ggfs. Unterhaltsansprüche zu klären; die liegen doch meist vor. Die Rentenversicherung berechnet den Versorgungsausgleich, das fordert der Anwalt (bzw. das Gericht, ich weiß es nicht mehr genau) an. So viel hast Du damit jedenfalls nicht zu tun.

Falls Ihr eine gemeinsame Immobilie oder sonstige Werte oder auch gemeinsame Verbindlichkeiten habt, dann kann es etwas schwieriger werden, falls Ihr Euch nicht einig seid. Darüber zu streiten und sich außergerichtlich zu einigen, freut die Anwälte und die Staatskasse (Gericht), weil sich der Streitwert erhöht. Da ist empfehlenswert, eine andere Lösung zu finden, dazu gehören aber zwei.

Bei meiner Scheidung fiel nicht viel Papierkram an, um den ich und auch mein Ex uns selber großartig kümmern mussten.

28.02.2025 14:41 • #3


N
Ich hätte die Scheidung direkt eingereicht (also so ca. 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres), mein Ex sagte aber direkt, er würde nicht zustimmen. Also musste ich drei Jahre warten, bis es endlich soweit war. Die Zeit hab ich allerdings genutzt, außergerichtlich beim Notar einige Dinge festzunageln, dadurch wurde die Scheidung an sich dann günstiger.

Gestern 10:15 • x 2 #4


Solist
Ex hatte die Scheidung eingereicht bzw. eingeleitet unmittelbar, nachdem sie mir eröffnet hat, das sie einen Lover hätte. Lief relativ problemlos, da sie die Jungs bei mir ließ. Es gab nur Probleme, solange sie noch im Haus wohnte (was, will ich hier nicht weiter ausführen). Das habe ich gelöst, in dem ich ihr eine Wohnung für einen Monat bezahlt habe. Danach bekam sie eine Wohnung von der Gemeinde zugewiesen.

Nach Ablauf des Trennungsjahres Scheidungsverhandlung (Anwalts- und Verfahrenskosten liefen über Prozesskostenhilfe) Versorgungsausgleich hatten die Anwälte organisiert. Hinsichtlich Sorgerecht gab es kein Problem, auch nicht als ich in der Verhandlung das alleinige Sorgerecht beantragt habe. (Sie hatte die Besuchstermine nicht eingehalten, zwei Termine mit dem Jugendamt platzen lassen etc...) Das war's dann gewesen. Ich gebe allerdings zu, dass das nicht immer so sein muss...

Gestern 10:34 • x 1 #5


Hedwig11
Mein Ex-Ehemann suchte sich nach 20 Jahren was Neues. Als ich davon erfuhr, schmiss ich ihn impulsiv und wütend raus. Natürlich bereute ich das quasi schon 10 Minuten später und war am Boden zerstört. Er hatte aber offenbar nur darauf gewartet. Er spielte einige Wochen noch mit meinen Gefühlen, aber als ich das begriff, ging ich zügig zur Anwältin. Er wollte mir schmackhaft machen, dass wir ja trotz Trennung verheiratet bleiben könnten. Ich war aber so tief verletzt, dass ich stur die Scheidung betrieb. Das war einige Wochen/Monate nach der Trennung. Die Scheidung selber lief ohne Streit ab. Mein Ex war/ist ja selbst Jurist, da verkniff ich mir jegliche unnützen Spielchen. Der Umgang und Unterhalt für das Kind war mir wichtig. Ansonsten wurde gegenseitig auf Ansprüche verzichtet. Die Scheidung selbst war trotzdem schmerzhaft teuer. Alleinerziehend mit einem besonders bedürftigen Kind zurückzubleiben, war bitter. Ich habe lange immer wieder ziemlich aggressiv auf meinen Ex reagiert, wenn es Unstimmigkeiten gab, da ich ja den gesamten alltäglichen Stress alleine bewältigen musste. Heute hat sich das zum Glück beruhigt und die Gefühle dem Ex gegenüber sind mittlerweile neutral.

Gestern 10:57 • x 2 #6


Hedwig11
@Solist Beim Lesen deines Beitrages muss ich an ein Mitglied dieses Forums denken. Es ist @AtzeFlip . Sein Thread heisst Ehefrau trennt sich. Es gibt einige Parallelen zu deiner Geschichte. Er kämpft um die Kinder bzw den Umgang. Vielleicht hättest du Tipps für ihn?

Sorry für das OT.

Gestern 11:05 • x 1 #7


Solist
@Hedwig11 Da hatte ich gestern schon kurz mal hinein gelesen. Ich schau mir den Thread mal näher an.

Gestern 11:09 • x 1 #8


Laetitia2024
@Fredman Ich glaube, man muss erstmal ein Trennungsjahr vollziehen und kann dann die Scheidung einreichen. Genau weiß ich es aber nicht. Am besten, du fragst einen Anwalt. Wenn klar ist, dass die Ehe gescheitert ist, reichst du am besten auch zeitnah die Scheidung ein. Dann ist es erledigt und wenn du durch die Formalitäten erstmal durch bist, kannst du damit beginnen, ein neues Leben anzufangen.

Gestern 11:13 • #9


W
@Laetitia2024
Den Scheidungsantrag kannst Du jederzeit einreichen aber zum Urteil kommt es erst wenn das Trennungsjahr nachgewiesen ist.
Ausnahmen bestätigen die Regel, z.B.
Härtefallregelungen.

Gestern 11:19 • x 1 #10


Gorch_Fock
Den Papierkran kann man sich auch sparen, in dem man beum Notar gemeinsam eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen läsdt. In der Vereinbarung wird alles amtlich geregelt. Damit dann zu einem (!) Anwalt der dann die Scheidung auf Grundlage der Vereinbarung einreicht. Der andere Partner stimmt in der Verhandlung nur zu. Nach einem Monat ist alles rechtswirksam. Plus viel Geld gespart.

Gestern 12:35 • x 1 #11


F
@Laetitia2024 : Das Trennungsjahr ist durch ... und die Scheidung eingereicht.

Ich weiß jetzt: Das Familiengericht kümmert sich um die Rentenansprüche
(da musste ich schon einiges ausfüllen)

Die Anwälte kümmern sich um Unterhalt (Trennungsunterhalt / Nachehelichen Unterhalt)

Und die Zugewinngemeinschaft (da geht es bei uns um Haus, und ihre Eigentumswohnung) und die ganz Aktien, da versuchen wir ohne Anwälte zu machen...

Als doch etwas mehr ... finde ich

Heute 11:25 • #12


Blind-Meg
Zitat von VictoriaSiempre:
Bei meiner Scheidung fiel nicht viel Papierkram an, um den ich und auch mein Ex uns selber großartig kümmern mussten.

Bei uns war auch nicht viel.
Mein Ex hat die Scheidung eingeleitet, was Zufall war, denn sonst hätte ich es getan.
Bis auf Klärung des Rentenverlaufs gab es quasi nichts zu tun (keine gemeinsame Immobilie, es fließt kein Unterhalt, Umgang mit Kind war geklärt). Der Scheidungstermin selbst war nach 10 Minuten beendet.
Dauerte noch etwa 15 Monate bis die Scheidung rechtskräftig war, da mein Ex sich Zeit gelassen hat, die Rentensachen auszufüllen.

Heute 11:38 • #13


sean_maguire
Zitat von Fredman:
Wie lange habt Ihr dann gewartet, bis die Scheidung eingereicht wurde?

Mal kurz rekapitulieren:
Die Trennnung von meiner Exfrau war Mitte 2017, das Trennungsjahr hat direkt danach begonnen. Im Juli 2018 war ich das erste Mal bzgl. Scheidung bei meiner Anwältin und Anfang Dezember 2018 war der Gerichtstermin.

Zitat von Fredman:
viel Papierkram erfordert

Es gibt halt vom Gericht aus einen Bogen für den Versorgungsausgleich, bei dem du angeben musst, wo bei dir überall Rentenpunkten zu holen wären. Der Rest hielt sich eigentlich sehr im Rahmen. Die gesamte Korrespondenz füllt lediglich einen Ordner der dünneren Kategorie.

Die Voraussetzung ist natürlich, dass man sich halbwegs einig ist und es keinen größeren Streit um Unterhalt, Sorgenrecht und/oder Immobilien gibt.

Zitat von Fredman:
mich aber auch wieder zurückwirft .

Mich hat die Aussicht, bald auch juristisch wieder ein freier Man zu sein, eher positiv nach vorne blicken lassen. Allerdings war ich auch derjenige, der gegangen und dann ausgezogen ist.

Heute 11:46 • x 1 #14


Heffalump
Zitat von Hedwig11:
dass wir ja trotz Trennung verheiratet bleiben könnten.

Deiner auch? Man könnte denken, die schwammen zusammen in der gleichen Suppe.

Trennung hab ich eingeleitet, Scheidung auch. Ich lasse mir ja ne menge gefallen, aber wer fremdhoppelt, hat verspielt

Heute 12:08 • x 2 #15


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