Butterblume63
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Butterblume63
MAundFL
Zitat von MAundFL:Verstehe.
Die Bestimmung des Wohnortes kommt auch bei der gemeinsamen Obsorge dem betreuenden Elternteil zu, also demjenigen, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.
Ich möchte vor Gericht erwirken, das, im Falle des wegzugs der Mutter, mein Sohn bei mir bleibt.
Das gilt natürlch auch umgekehrt für mich.
Wir haben die gemeinsam Obsorge.
Warum machen Menschen das?
Butterblume63
MAundFL
Butterblume63
MAundFL
Zitat von MAundFL:Die Frage nach dem warum sie die trennung so durchgezogen hat, mit diesen Worten, diesen Spielereien, diesen Demütigungen, kommt selbst nach 3 Monaten täglich hoch!
MAundFL
MAundFL
Zitat von MAundFL:Die Mitarbeiterin habe ich Mitte Feb.gekündigt (ab da wusste ich, von wem meine Ex die Infos hatte).
MAundFL
Zitat von _Tara_:Mit welcher Begründung denn?
Wenn sie die Kündigung einfach so hingenommen hat, hast Du ganz schön Glück gehabt.
MAundFL
Zitat von MAundFL:Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich!
Es reicht dem Unternehmen gegenüber, so wie sie es tat, zu handeln!
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