maltmk
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maltmk
Engel66
maltmk
Zitat von Engel66:Hallo maltmk,
ja habe ich auch gemacht, da mein EX-Mann auch in ein anderes Bundesland gezogen ist. Einfach eine formlose Vollmacht schreiben und unterschreiben, ein Exemplar für Dich, fertig.
Also für jedes einzeln eine schreiben, wie Schule, Konto, Arztbesuch/Operationen, Zahnarzt, Reisen (gerade ins Ausland) für Pässe beantragen etc.
Liebe Grüße Engel66
Neja
maltmk
Zitat von Neja:Das ganze wird aufgegliedert in Gesundheitssorge, schulische Belange, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge. So die offiziellen Bezeichnungen.
Neja
Zitat von maltmk:Zitat von Neja:Das ganze wird aufgegliedert in Gesundheitssorge, schulische Belange, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge. So die offiziellen Bezeichnungen.
Na dann ich die Dinge mal so rein, bis auf die Aufenthaltsbestimmung.
MannmitBekannte.
maltmk
Zitat von MannmitBekannter:
Das Thema wirkt aufgesetzt, zu gängigen Schulschreiben etc ist die Unterschrift eines Elternteils erforderlich.
Neja
maltmk
Zitat von Neja:Ich habe jetzt aber das alleinige Sorgerecht beantragt und mein Mann hat auch dafür seine Unterschrift gegeben.
Neja
Zitat von maltmk:
Naja,das is genau das was ich nicht machen will/werde, denn das bekommt man(n) dann nicht mehr oder nur sehr,sehr schwer wieder zurück, wenn man(n) es einmal abgegeben hat.
maltmk
Zitat von Neja:
Ich kann verstehen, wenn man(n) das bei eigenen Kindern nicht oder nicht so ohne weiteres aus den Händen geben will, weil man an der Entwicklung seiner Kinder weiterhin teilhaben will.
Tommy73
Neja
Zitat von maltmk:
Aber wenn man das Sorgerecht im Normalfall abgibt,dann hat man keine Rechte mehr an den Kindern, erfährt nichts mehr und bekommt nur noch einmal im Jahr ein aktuelles Bild......also wenns denn richtig blöd läuft. Ne,ne,das will ich nicht, auch wenn sie nicht mehr bei mir sind, will ich doch so gut es geht für sie dasein und erfahren wie es ihnen geht und was sie machen.
MannmitBekannte.
Zitat von maltmk:Zitat von MannmitBekannter:
Das Thema wirkt aufgesetzt, zu gängigen Schulschreiben etc ist die Unterschrift eines Elternteils erforderlich.
Na sagen wir mal so, ich hab das Schreiben der Schule gesehen und da wurden zwei Unterschriften gefordert, ebenso bei der Eröffnung eines Kontos für unseren Sohn, auch da war die zweite Unterschift von Nöten, da beide wie gesagt wir beide das Sorgerecht haben.
Und genau um solche Sachen geht es, genauso z.B. wenn eine OP ansteht, das sie solche Dinge in Zukunft zum Wohle des Kindes selbst entscheiden kann.
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