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Verlobte geht fremd

B
Zitat von thegirlnextdoor:
Ich in deinen auch nicht.

War auch keiner drinn

14.01.2022 17:01 • #361


B
Zitat von thegirlnextdoor:
Ich in deinen auch nicht.

War auch keiner drinn

14.01.2022 17:02 • #362


A


Verlobte geht fremd

x 3


B
@Fliesentisch
Ja du hast Recht. Es bringt die Kommunikation nicht wirklich weiter.
Und heute so habe ich gedacht, dass ich heute nach der Krise und nach meinem weg ( ich mache gerade ein Seminar über drei Jahre) heute einen ganz anderen Bezug zu Beziehungen habe.
Stand heute brauche ich keine Beweise ob mich meine Partnerin betrügt. Wenn ich ein schlechtes Gefühl habe, dann rede ich mit ihr( da gibt es bei uns sogar regelmäßig einen jour fix).
Und wenn sich das nicht auflösen lässt, löse ich die Beziehung schlicht auf.
Letztendlich ist Betrug ja doch damit verbunden, dass man sich aus dem Fokus verliert. Und wenn man einmal diese Erfahrung grundlegend aufarbeiten und gleichzeitig Liebe versteht, dann lässt man den anderen nicht mehr los und wenn man doch im Alltag den anderen übersieht, winkt er, statt fremdzugehen.

Stand heute brauche ich keine Bestätigung. Allerdings vorher , wäre ich bestimmt auch empfänglich für gadlightning und dann hätte ich das doch als Bestätigung gebraucht. Deshalb würde ich dem alten ich nicht so über den Weg trauen
A

14.01.2022 17:12 • x 3 #363


Fliesentisch
Zitat von BernhardQXY:
@Fliesentisch Ja du hast Recht. Es bringt die Kommunikation nicht wirklich weiter. Und heute so habe ich gedacht, dass ich heute nach der Krise und ...


Da kann ich völlig mit konform gehen und denke, du kannst stolz sein auf deinen Weg bis hierher! Wenn du hier querliest, gibt es viele User, die nicht so offen an ihren Partner herantreten und stattdessen lieber den Weg über die Hintertür Handy wählen würden. Deshalb ist es gut, dass man das auch in allen Einzelheiten inklusive möglicher Strafbarkeit und finanzieller Folgen bespricht, sei es nur als Fanal für mehr Vertrauen und Offenheit dem Partner gegenüber.

14.01.2022 17:16 • x 2 #364


B
Zitat von Fliesentisch:
Wenn du hier querliest, gibt es viele User, die nicht so offen an ihren Partner herantreten und stattdessen lieber den Weg über die Hintertür Handy wählen würden.

Naja, meine frappierendste Erkenntnis ist, dass die allermeisten gar nicht wissen, was Beziehung und liebe wirklich bedeutet. Uns ging es ja auch nicht anders.
Wer sich wirklich hingibt, der stimmt sein seggsleben einfach ab, da bedarf es keiner Heimlichkeit. Da spricht man über Gefühlsverwirrung wenn man sich fremdverliebt usw.
Ganz freiwillig für seinen Partner.

14.01.2022 17:24 • x 2 #365


T
Zitat von BernhardQXY:
Humor,? Ähhhhh Mir warf vor vielen Jahren ein Engländer vor you got a morbid Sense of humour, aber in deinen Postings könnte ich ...

Ich vermisse bei dir generell Humor und auch Empathie..Für mich kommst du leider oft daher wie ein Technokrat und Paragraphenreiter, sorry.

14.01.2022 18:33 • x 3 #366


unbel-Leberwurst
Vielleicht sollte man mal einen separaten Strang anlegen, in dem es um die Strafbarkeit von Handy schnüffeln oder E-Mails lesen geht.

Irgendwie artet das jedes Mal in eine Diskussion aus, sobald jemand sagt, dass er am Handy des Partners gewesen ist.

14.01.2022 18:39 • x 7 #367


Begreifenix
Meine Ex und ich hatten das gleiche Entsperrmuster und sie sagte mir das ich gerne in ihr Hanfy gucken könnte wenn ich möchte, sie hätte nichts zu verbergen.
Hätte ich es mal besser getan.

14.01.2022 19:04 • x 2 #368


paulaner
Zitat von unbel Leberwurst:
Irgendwie artet das jedes Mal in eine Diskussion aus, sobald jemand sagt, dass er am Handy des Partners gewesen ist.

Wie Recht du hast!
Und es ist für die TEs sowas von nebensächlich in ihrer gegenwärtigen Gemütslage.

14.01.2022 19:37 • x 2 #369


darkenrahl
Zitat von thegirlnextdoor:
Dazu eins: wenn ihr denkt, ihr könntet einfach jemanden verklagen, der einen Blick in euer Handy geworfen hat... werdet ihr euch wundern. (Die dt. Gerichte sind heillos überlastet und haben wichtigeres zu tun.)

Bei diesem Thema geht es doch nicht um geltendes Recht sondern und Privatsphäre, Respekt und Moral.
Genauso wie Fremdgehen auch.
Und da sind wir alle hier eben nicht immer gleichen Meinung.

14.01.2022 20:21 • x 2 #370


darkenrahl
Zitat von thegirlnextdoor:
Wo genau steht das..?
Wo ist definiert dass ein Passwort als technisches Hilfsmittel gilt?

Hmmm, gute Anwälte bringen auch das hin. Die finden irgendwo im Paragraphensalat etwas passendes. Wie sagt man so schön, Geld und Macht regieren die Welt und nicht alle Menschen sind gleich, einige sind eben gleicher.

14.01.2022 20:30 • x 1 #371


T
Zitat von darkenrahl:
Hmmm, gute Anwälte bringen auch das hin. Die finden irgendwo im Paragraphensalat etwas passendes.

Grundsätzlich ja, genau - in diesem Fall ist es im Paragraf 202aStgB tatsächlich genauer geregelt.

Zitat:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Damit ist das geklärt - es ist in der Tat strafbar.

Wobei in dem von Alexandrina empfohlenen Artikel auf Chip und auch an anderen Stellen steht, dass Gerichte bei Eheleuten in der Regel nur Geldstrafen verhängen, keine Haftstrafen.

Am Ende muss jede/r selbst entscheiden, wie er das moralisch/ethisch etc. sieht oder handhabt...

14.01.2022 20:37 • x 2 #372


paulaner
Darf ich mal an den Titel des Threads erinmnern?
Verlobte geht fremd
Und nicht
Darf ich im Handy des Partners schnüffeln

14.01.2022 21:06 • x 6 #373


G
Zitat von LeTigre:
Wo er im Recht ist, ist bei der Aussage: Habdyschnüffeln ist strafbar. Und das hat ja auch niemand bestritten.

Das stimmt so nicht ganz, da eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein muss. Ein Handy muss eine ausreichend wirksame
und aktivierte Zugangssicherung haben. Erst wenn die Zugangssicherung überwunden oder umgangen wird, liegt eine straf-
bare Handlung (gesetzliche Voraussetzung) vor.

14.01.2022 21:38 • x 3 #374


T
Zitat von Gast2000:
Das stimmt so nicht ganz, da eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein muss. Ein Handy muss eine ausreichend wirksame und aktivierte Zugangssicherung ...

Wobei es auch hier wieder Einschränkungen gibt, wie ich gelesen habe:
Selbst wenn Email-Accounts und Handys passwortgeschützt sind und man dieses Passwort freiwillig mit dem Partner teilt, bedeutet das Lesen der fremden Korrespondenz einen Eingriff in die Privatsphäre.
Wie es sich jeweiligen Fall verhält, wird ggf. natürlich immer zu klären sein.

Wenn jemand den Partner ausdrücklich dazu anhält, seine Korrespondenz zu lesen (weil er z.B. auf eine Nachricht vom Finanzamt oder was auch immer wartet), und der andere stolpert dabei unabsichtlich über eine intime Mail wird es sich völlig anders verhalten als wenn er sich ganz heimlich über das eMail-Postfach her gemacht hätte.

Schon interessant, wieviel Rechtschutz im Zweifelsfall für einen Betrüger gilt.
Andersherum... infiziert ein Betrüger seinen nichts ahnenden Partner oder seine Partnerin aufgrund des Betrugs mit einer STD genießt das Opfer selbstverständlich keinerlei Rechtschutz, es sei denn die Ansteckung wäre mit Vorsatz erfolgt, der so oder so nicht nachzuweisen sein wird.

Trau, schau wem...

14.01.2022 21:51 • #375


A


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