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Verlobte geht fremd

Fliesentisch
Zitat von BernhardQXY:
Schau Meine Aufgabe ist es nicht, zu beweisen, dass ein Handy geknackt wurde. Oder wie ein Staatsanwalt das anstellen soll. Nur weil es uU nicht ...


Das stimmt grundsätzlich, nur wenn der Staatsanwalt das nicht beweisen kann, gibt es keine Anklage, keinen Strafbefehl, kein gar nichts. Damit auch keinerlei Sanktion, das Strafrecht bleibt also unangewendet.

14.01.2022 16:45 • x 3 #346


B
Zitat von Fliesentisch:
Genau dass ist das Problem - Wie genau möchtest du Blicke beweisen? Zumal da auch eine Art Erheblichkeitsschwelle hinzutritt, die bei räumlicher ...

Grr, schreibe ich Suaheli?
Mein Credo ist: das heimliche Lesen im Handy des Partners ist eine Straftat.
Damit treffen ich keinerlei Aussage über eine nachweisbarkeit, noch über die Schwere oder so.
Für mich reicht es einfach aus, dass etwas nicht legal ist, um es zu akzeptieren.
Und ich Versuche, durchs Leben zu kommen ohne vorsätzlich Gesetze zu brechen. Bei Verordnungen bin und wäre ich nicht immer so streng, weil ich mir angemaßt habe, zum Beispiel die Ausgangssperre z brechen. Alleine abends. Ohne Hund.

14.01.2022 16:45 • x 1 #347


A


Verlobte geht fremd

x 3


T
Zitat von BernhardQXY:
das heimliche Lesen im Handy des Partners ist eine Straftat.

Nö. Nicht laut gängiger Definition.

14.01.2022 16:47 • x 2 #348


Fliesentisch
Zitat von BernhardQXY:
Grr, schreibe ich Suaheli? Mein Credo ist: das heimliche Lesen im Handy des Partners ist eine Straftat. Damit treffen ich keinerlei Aussage über ...

Du schreibst kein Suaheli, der Punkt ist bloß, dass Strafbarkeit maßgeblich nicht nur vom geschriebenen Wort abhängt, sondern auch von der Beweisbarkeit. Dich jetzt auf rechtliche Spitzfindigkeiten zu berufen, mehrfach, bringt doch dem TE nichts, siehe ähnliche Diskussionen im Corona-Faden.

14.01.2022 16:48 • x 2 #349


T
Zitat von BernhardQXY:
Bei Verordnungen bin und wäre ich nicht immer so streng, weil ich mir angemaßt habe, zum Beispiel die Ausgangssperre z brechen. Alleine abends. Ohne Hund.


Wie heißt es so schön bei George Orwell Alle Tiere sind gleich, nur manche sind gleicher....

14.01.2022 16:49 • x 2 #350


A
@thegirlnextdoor

Wenn Du ein Handy mit einem fremden Passwort aufmachst, ist das strafbar.
Reingucken natürlich nicht.

14.01.2022 16:51 • #351


B
Du kannst gerne mit dem Fuß aufstampfen, alleine es ist deine durch nichts gestützte Auffassung.

Wenn du hier schon mit Paragraphen kommst. Sobald Daten technisch gesichert sind, ist das überwinden der Sperre eine Straftat.
Nimm noch den 202a hinzu.

14.01.2022 16:54 • x 1 #352


T
Zitat von Alexandrina:
Wenn Du ein Handy mit einem fremden Passwort aufmachst, ist das strafbar.

Wo genau steht das..?
Wo ist definiert dass ein Passwort als technisches Hilfsmittel gilt?
Frage wirklich aus Interesse - ich würde einfach gerne wissen wo es steht. (Mit dem Passwort konkret, meine ich)

Der oben verlinkte Paragraf sagt das so nicht aus.

14.01.2022 16:54 • x 1 #353


T
Zitat von BernhardQXY:
Du kannst gerne mit dem Fuß aufstampfen

Du hast offenbar keinen Humor... Schade. Mit dem Fuß aufzustampfen überlasse ich lieber dir.

14.01.2022 16:55 • x 1 #354


B
Humor,?
Ähhhhh
Mir warf vor vielen Jahren ein Engländer vor you got a morbid Sense of humour, aber in deinen Postings könnte ich keinen finden.

14.01.2022 16:58 • #355


T
Zitat von BernhardQXY:
Nimm noch den 202a hinzu.

Ok, da steht es drin.
Das sagt trotzdem noch nichts darüber aus ob ein Gericht eine betrogene Ehefrau wirklich zu 3 Jahren Haft verurteilen würde, selbst wenn sie den Betrug im Handy nachgelesen hat.

(Und nein... ich habe noch nie in einem fremden Handy gelesen und habe es auch nicht vor...)

14.01.2022 16:58 • #356


T
Zitat von BernhardQXY:
aber in deinen Postings könnte ich keinen finden.

Ich in deinen auch nicht.

14.01.2022 16:58 • #357


A
@Mädchen

Ich kann hier keine Links einstellen - google mal unter:

Bis zu zwei Jahre Haft: Diese Strafen drohen, wenn Sie heimlich die Mails Ihres Partners lesen

(gleich erster Eintrag bei Google, Fachzeitschrift Chip)

14.01.2022 16:59 • x 1 #358


T
Der Punkt ist aber der - wenn jemand sein Handy nicht sichert... ist das Lesen keine Straftat.

Und genau darauf bist du seitenlang herumgeritten....

14.01.2022 17:00 • x 1 #359


B
Zitat von thegirlnextdoor:
Wie heißt es so schön bei George Orwell Alle Tiere sind gleich, nur manche sind gleicher....

Ich unterscheide tatsächlich owi und Straftat und on top Versuche ich immer zu gucken, niemanden zu schaden.

14.01.2022 17:01 • #360


A


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