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Verlobte geht fremd

T
Nun, so wir ich sehen es einige andere auch, und gerade gab es wieder einen Thread, in dem es sich als hilfreich heraus gestellt hat, ins Handy zu gucken. Und es wurde keine Strafanzeige gestellt, nebenbei bemerkt.
Was triggert dich eigentlich so daran?

14.01.2022 14:40 • x 2 #331


LeTigre
Zitat von PrinceErik:
@Tisiphone Bernhard hat nunmal Recht. So what?


Naja, behauptet nicht immer jeder von sich Recht zu haben?

Wo er im Recht ist, ist bei der Aussage: Habdyschnüffeln ist strafbar. Und das hat ja auch niemand bestritten.

Alles andere ist diskutierbar und hat eher was mit persönlichen Ansichten zu tun, als mit Fakten.

14.01.2022 15:01 • x 4 #332


A


Verlobte geht fremd

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PrinceErik
Zitat von LeTigre:
Wo er im Recht ist, ist bei der Aussage: Habdyschnüffeln ist strafbar. Und das hat ja auch niemand bestritten.

Alles andere ist diskutierbar und hat eher was mit persönlichen Ansichten

Und das ist das einzige, um was es Bernhard und mir ging.

14.01.2022 15:55 • #333


T
Habe ich das bestritten? Nein. Und ich würde wieder ins Handy gucken, sollte es nötig sein, um Klarheit zu erlangen und nicht als paranoid hingestellt zu werden, selbst wenn man mich verklagen würde. Die Strafe würde ich gerne bezahlen, sofern es eine gäbe.

14.01.2022 16:01 • x 1 #334


T
Sagt mal seid ihr euch mit der Straftat eigentlich ganz sicher? Paragrafen und Urteile bitte?

Ich habe gerade mal gegoogelt: ein Handy AUSZUSPIONIEREN, mittels Apps und Programmen ist strafbar.

Von einem Blick in ein fremdes Handy habe ich nirgends etwas gelesen.

Dazu eins: wenn ihr denkt, ihr könntet einfach jemanden verklagen, der einen Blick in euer Handy geworfen hat... werdet ihr euch wundern. (Die dt. Gerichte sind heillos überlastet und haben wichtigeres zu tun.)

Ich habe ein paar Semester Jura studiert (mit guten Noten, aber trotzdem das Fach gewechselt, weil ich lieber etwas anderes arbeiten wollte) nichts, aber auch gar nichts ist in Stein gemeißelt.

Deswegen braucht es zur Rechtsprechung auch Richter, die jeden Fall für sich bewerten.
Einen Paragrafen, der dieses oder jenes Urteil garantiert, gibt es nicht.

Unser Zivilrecht-Prof. sagte immer, der Lieblingsspruch des Juristen ist: Es kommt darauf an.
Und so läuft es vor Gericht auch.

14.01.2022 16:05 • x 6 #335


B
Ansatzpunkt ist nicht das lesen einer Pop up Nachricht, sondern das gezielte knacken mittels Pin
Paragraph. 202b stgb. Dabei wird das Verwenden eines Password bereits als technisches Mittel betrachtet

14.01.2022 16:18 • #336


B
Und beim nachlesen könnte ich mir auch den 202a vorstellen als einschlägig

14.01.2022 16:21 • #337


T
Na wenn 's dich glücklich macht dir das alles vorzustellen.....

14.01.2022 16:27 • x 2 #338


T
Zitat von BernhardQXY:
sondern das gezielte knacken mittels Pin

Und wie willst du das im Nachhinein alles beweisen..?
Konkret, so, dass kein Zweifel besteht?

Wenn dir jemand etwas auf deinem Handy installiert ist das natürlich leicht nachweisbar.

Aber wenn du jetzt einfach sagst xy hat ohne mein Wissen in meinem Handy gelesen - wie möchtest du das konkret beweisen?

14.01.2022 16:29 • x 2 #339


Fliesentisch
Zitat von thegirlnextdoor:
Und wie willst du das im Nachhinein alles beweisen..? Konkret, so, dass kein Zweifel besteht? Wenn dir jemand etwas auf deinem Handy installiert ist ...


Genau dass ist das Problem - Wie genau möchtest du Blicke beweisen? Zumal da auch eine Art Erheblichkeitsschwelle hinzutritt, die bei räumlicher Nähe und, wahrscheinlich, Bekanntheit des Passworts einfach nicht erreicht wird. Moralisch pöse, rechtlich ist der reine Blick ins Handy des Partners eher unbedeutend.

14.01.2022 16:32 • x 3 #340


T
Zitat von BernhardQXY:
Paragraph. 202b stgb.

Hab den Paragrafen gerade gelesen. Kann nur sagen: du bist im Irrtum.

Da steht schwarz auf weiß: unter Anwendung von technischen Mitteln.

14.01.2022 16:32 • x 5 #341


B
Schau
Meine Aufgabe ist es nicht, zu beweisen, dass ein Handy geknackt wurde. Oder wie ein Staatsanwalt das anstellen soll.
Nur weil es uU nicht nachweisbar ist, wird es ja nicht plötzlich legal.

14.01.2022 16:34 • x 1 #342


B
Oh, das Anwenden technischer mittel bedeutet auch dass Anwenden eine passwords. Es ist auch nicht meine Kraft meiner Wassersuppe entstandene Einschätzung, sondern die eines Anwalts.
Und dessen Kompetenz schätze ich höher ein als die eines Laien oder abgebrochenen Jurastudenten.

14.01.2022 16:38 • x 1 #343


T
Und ich möchte dir nur sagen, dass das Recht nicht so tickt wie du es gerne hättest... Deine Schlussfolgerungen aus dem Paragrafen sind nicht korrekt.

Zudem; doch, du musst Beweise bringen - sonst nimmt kein Gericht den Fall an. Die haben besseres zu tun.
Sind Fälle schon von der Sachlage her völlig unklar sind Anwälte dazu angehalten, sich um außergerichtliche Einigungen zu bemühen. Nur weil einer mit dem Finger auf einen anderen zeigt, geht das noch lange nicht vor Gericht. Da wäre hier ja schön was los.

14.01.2022 16:39 • x 5 #344


T
@BernhardQXY dann lass dir mal gesagt sein, dass es jede Menge schlechter Anwälte gibt. Die wollen auch Geld verdienen... und tun es auch, egal ob am Ende das rauskommt, was du dir wünscht oder nicht.

14.01.2022 16:41 • x 3 #345


A


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