Verleumdung im Internet

B
Hallo,

ich hätte mal gerne eine Meinung zu einem Thema:
Meine Person ist 28 Jahre alt und ich habe einen Bekannten, den ich seit ca. 10 Jahren kenne.
Nun ist es so: Dieser Bekannte hat sich aus den unterschiedlichsten Gründen dazu entschlossen, Freunde von mir im Internet zu verleumden. Er behauptet z.B., dass sie mich u.a. se**uell missbraucht hätten – was der größte Witz der Geschichte ist.

Es ist so, dass er auf den entsprechenden Seiten im Internet keine Namen auf direkte Weise genannt hat, aber aufgrund der Beschreibung und wie er die Dinge formuliert, wissen wir, dass er damit ganz bestimmte Personen anspricht, die zu 100% uns entsprechen.

Meine Frage ist nun: Könnte man ihn deswegen wegen Verleumdung anzeigen? Und was könnte man überhaupt dagegen tun?

30.07.2015 10:15 • #1


J
natürlich kannst du ihn anzeigen, Verleumdung ist strafbar. Ich würde sofort Anzeige erstatten, bzw. die, die er da verleumdet, überreden, es zu tun. Bevor er noch mehr Mist fabriziert.

13.10.2015 09:38 • #2


Blanca
Zitat von Brotkrümel:
Meine Frage ist nun: Könnte man ihn deswegen wegen Verleumdung anzeigen?

Ja.

Wenn Du es beweisen kannst, umso besser. Wenn nicht, sag der Polizei alles, was Deinen Verdacht bestärkt, daß er es ist, der hinter diesen Verleumdungsaktionen steckt; sie kann die Beweise dann auch selbst ermitteln.

Zitat:
Und was könnte man überhaupt dagegen tun?

Das Netz ist nicht spurenfrei. Die Ermittler können die Webseitenbetreiber auffordern, ihnen die IP-Adresse des Verleumders zur Verfügung zu stellen und ihm so evt. auf die Spur kommen (sofern er nicht von einem ausländischen Server aus gearbeitet hat, bzw. für sich hat arbeiten lassen).

Selbstverständlich kann man die Webseitenbetreiber auch auffordern, die Behauptungen zu löschen. Die Spuren sollten aber zuvor noch gesichert worden sein. Zudem kommt es auch hier darauf an, wo der betreffende Provider sitzt - in Deutschland dürfte mit einer relativ zügigen Reaktion zu rechnen sein.

21.10.2015 22:07 • #3




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