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Unterhalt nach Scheidung Ist das Gerecht?

E-Claire
Zitat von Hoffi78:
Dass der Ehemann finanziell belangt wird.


Rentenpunkte teilen soll, war wenn ich das jetzt richtig gesehen habe der Punkt. Und naja bis zum Zeitpunkt der Trennung, lief die Ehe doch.

Ich verstehe wirklich nicht, was so schwer an Solidargemeinschaft oder Zerrüttungsprinzip zu verstehen ist.
Wem das nicht gefällt, der heiratet halt nicht oder macht nen Ehevetrag oder ne Scheidungsfolgenvereinbarung.

Der Ehemann hat sich die Dame ausgesucht und vor einem Standesbeamten ja gesagt. Wenn dieser wiederum mit ner 20 Jahre jüngeren abhaut und die Ehefrau deutlich besser verdienend war, dann muß die Ehefrau die Rentenpunkte teilen und eventuell Unterhalt zahlen.

Das ganze Beispiel von dir ist auch deshalb so doof, weil das Kind ja gerade nicht mehr in der Ehe geboren wird (ein Glück für den Ex, denn sonst wäre er rechtlich der Vater), daher der Kindesunterhalt ja eben nicht mehr von diesem zu tragen wäre und sich die Folgen für den Ex im Rahmen halten dürften.

16.02.2023 15:05 • #91


Airi
Zitat von Hoffi78:
Beides relevant bei Scheidung. Was ist wenn sie nach der Geburt nur noch Teilzeit arbeitet?

Ja, beides relevant, nur das eine ist Standard und das andere kann unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden.

Was die Sache mit der Geburt angeht, ich bin nicht bewandert in Jura, würde aber vermuten, dass es darauf ankommt, ob das Kind in der Ehe geboren wird und als sein Kind zählt und sie wegen des zumindest „offiziell“ gemeinsamen Kindes die Arbeit reduziert.

16.02.2023 15:07 • #92


A


Unterhalt nach Scheidung Ist das Gerecht?

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Airi
Zitat von Tin_:
Memo an mich: Ringfinger abhaken

Nana, es reicht doch, wenn dir die Person deines Vertrauens vor der Unterschrift eins überzieht und dich wegschleift.

16.02.2023 15:12 • x 1 #93


B
Zitat von Tin_:
Fazit: Wenn du mehr verdienst und keinen tollen Lebensstandard hast, heirate nicht oder nur mit vernünftigem Vertrag. Danke, hier habe ich was dazugelernt.

Ist so. Aber die Finessen des Scheidungsrechts kenne ich nicht. Und statt Ringfinger abhacken, gibt es schmerzfreiere Wege. Entweder nicht heiraten oder vorher schon an spätere Eventualitäten denken.

Es ist ja mit dem Vereerben so eine Sache. Angenommen ich sterbe und es ist keinTestament da, dann erbt mein Mann zwar den Hauptteil, aber wenn es noch direkte Verwandte der Toten gibt, steht denen doch ein Pflichtteil zu. Ob die Familienangehörigen sich spinnefeind waren und sich seit Jahren nicht mehr gesehen haben, täte dabei nichts zur Sache.

16.02.2023 15:12 • x 1 #94


H
Zitat von Airi:
Was die Sache mit der Geburt angeht, ich bin nicht bewandert in Jura, würde aber vermuten, dass es darauf ankommt, ob das Kind in der Ehe geboren wird und als sein Kind zählt und sie wegen des zumindest „offiziell“ gemeinsamen Kindes die Arbeit reduziert.


Wenn das Kind während der Ehe geboren wird, ist der Ehemann rechtlich der Vater. Unabhängig vom Erzeuger.

Wenn die Ehe vor der Geburt geschieden wird und alles Beteiligten sich einigermassen einig sind, ist er fein raus.

Wenn die Ehe nach der Geburt geschieden wird, muss der Ex-Ehemann eine Vaterschaftsfestellung beauftragen.

16.02.2023 15:12 • #95


H
Zitat von E-Claire:
Ich verstehe wirklich nicht, was so schwer an Solidargemeinschaft oder Zerrüttungsprinzip zu verstehen ist.

Ist nicht schwer zu verstehen.

Zitat von E-Claire:
Der Ehemann hat sich die Dame ausgesucht und vor einem Standesbeamten ja gesagt. Wenn dieser wiederum mit ner 20 Jahre jüngeren abhaut und die Ehefrau deutlich besser verdienend war, dann muß die Ehefrau die Rentenpunkte teilen und eventuell Unterhalt zahlen.

Das ganze Beispiel von dir ist auch deshalb so doof, weil das Kind ja gerade nicht mehr in der Ehe geboren wird (ein Glück für den Ex, denn sonst wäre er rechtlich der Vater), daher der Kindesunterhalt ja eben nicht mehr von diesem zu tragen wäre und sich die Folgen für den Ex im Rahmen halten dürften.

Beide Beispiele sind doof für die ''unschuldigen''

16.02.2023 15:14 • #96


Airi
@Hoffi78
Ja, ich weiß.
Was ich nicht weiß, ist, wie sich das auf den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt auswirkt.

16.02.2023 15:15 • #97


T
Zitat von Airi:
Nana, es reicht doch, wenn dir die Person deines Vertrauens vor der Unterschrift eins überzieht und dich wegschleift.

D ese rkenn nis om t zu s ät! xD

16.02.2023 15:15 • #98


H
@Airi

Wie bei einer normalen Scheidung auch.

Härtefall wird nur priorisiert behandelt um unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

16.02.2023 15:16 • #99


CanisaWuff
Zitat von Fliesentisch:
Da wäre es jetzt tatsächlich interessant, mal im Detail aufzuarbeiten, warum das nicht so war - Das sprengt aber einerseits den Rahmen hier und würde dich natürlich auch angreifbar machen, deswegen lasse ich das so stehen. Es wundert mich, aber deine Erfahrungen kann und möchte ich dir nicht absprechen.

Meine Anwältin hat es versucht, ... bei mir ging es ja soweit, dass die Richterin meine Anwältin kontaktiert hat um die Rentenzeiten meines EX zu erfragen, weil der nämlich schlichtweg auf nix reagiert hat.

Und ich war damals psychisch so fertig, dass ich nur noch die Trennung wollte. Ich wusste ja nicht mal wie ich die Scheidung überhaupt bezahlen kann, dazu kamen dann die Forderungen aus seiner Selbstständigkeit, .... vielleicht hätte man noch das eine oder andere drehen können, wenn ich kampfbereiter gewesen wäre. Aber ich war es nicht.

16.02.2023 15:23 • #100


Airi
Zitat von Tin_:
D ese rkenn nis om t zu s ät! xD



Zitat von Hoffi78:
Wie bei einer normalen Scheidung auch.

Härtefall wird nur priorisiert behandelt um unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

Weißt du oder vermutest du? Macht für mich irgendwie keinen Sinn, eine Härtefallscheidung zu machen, damit er nicht für ein fremdes Kind aufkommen muss, aber soll dann für sie zahlen, weil sie sein Nicht-Kind betreut?

16.02.2023 15:24 • #101


CanisaWuff
Zitat von Hoffi78:
Härtefall wird nur priorisiert behandelt um unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

ok, das merke ich mir... bei der nächsten Scheidung und Antrag auf Härtefall packe ich mal sichtbar die Axt ein.

16.02.2023 15:27 • #102


H
Zitat von Airi:
Weißt du oder vermutest du? Macht für mich irgendwie keinen Sinn, eine Härtefallscheidung zu machen, damit er nicht für ein fremdes Kind aufkommen muss, aber soll dann für sie zahlen, weil sie sein Nicht-Kind betreut?

Ich weiss es. Und ja so läuft das.

Für solche Fälle gibt es ja den Härtefall um eben zu verhindern, dass er aufkommen müsste.
Es sei denn, er will es so. Aus welchen Gründen auch immer.
Solche Fälle gibt es ja auch.

Richtig blöd würde es später werden.
Angenommen er entscheidet sich für das Kind oder weiss nicht dass es nicht von ihm ist (Kuckuckskind).
Findet die Scheidung irgendwann später (nach 3 Jahren) statt, ist er unterhaltspflichtig.

Er hat auch nur 1 Jahr Zeit die Vaterschaft anzufechten.

16.02.2023 15:29 • #103


CanisaWuff
Nur mal so...
Muss ja nicht nur beim Unterhalt bleiben, wenn ich mit der Axt komme

Sind Sie rechtskräftig geschieden, gelten Sie nicht mehr als Angehöriger. Sie stehen sich dann rechtlich wie fremde Personen gegenüber. Verstirbt der Ex-Ehepartner nach Ihrer rechtskräftigen Scheidung, sind Sie für dessen Beerdigung nicht mehr verantwortlich und können auch für die Bestattungskosten nicht mehr herangezogen werden.

16.02.2023 15:30 • x 1 #104


H
Zitat von CanisaWuff:
bei der nächsten Scheidung


Dazu musst erstmal heiraten.

16.02.2023 15:33 • #105


A


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