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Unterhalt nach Scheidung Ist das Gerecht?

downie
Moin,

Zitat von Tin_:
Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit der Scheidung geschaffen. Naja, noch ein Grund mehr für mich die Ehe abzulehnen.

Du lehnst die Ehe unter anderem ab, weil eine Scheidung möglich ist? Diese Logik besorgt mich etwas...

Gruß
downie

16.02.2023 11:20 • x 3 #16


E-Claire
Zitat von FlyOver:
Weil ich jemanden Geld zahlen soll der mich nicht liebt und der mich verlassen hat.


Da ist sehr viel gekränktes Ego dabei. Schau mal, es hat dich niemand gezwungen die Ex zu heiraten und in Deutschland ist nun mal das Verschuldensprinzip abgeschafft. Das heißt, egal, ob jemand, wer und wie das Ende der Ehe verursacht habt oder nicht, am Ende der Ehe, gelten eine Zeitlang die Regeln der solidarischen Gemeinschaft, die ihr beide für Euch so bestimmt habt.

Während der Zeit Eurer Ehe hatte ihr steuerliche Vorteile, als sie nicht arbeiten konnte, da war es für Euch beide gut, dem Staat weniger zu geben. Nun ist es aber auch nicht am Staat für Deine Ex in voller Höhe aufzukommen.

Mir ist immer so ein bissl unklar, warum man sich mit den Ehefolgen nicht vorher oder wenigstens bei der Eheschließung beschäftigt.

16.02.2023 11:21 • x 9 #17


A


Unterhalt nach Scheidung Ist das Gerecht?

x 3


E
Zitat von Naivling:
Eigentlich ist jeder, der heiratet, und das ohne Ehevertrag, echt einfach nur doof.

So viele Pauschalisierungen in einem Posting findet man selten, bist du immer so, oder triggert dich das Thema?

Nach einer Scheidung Unterhalt zu zahlen mag sich ungerecht anfühlen, ist aber zum Schutz von Bedürftigen gedacht. Wenn ein Partner aufgrund einer Erkrankung fallen gelassen wird zum Beispiel, soll der Verlasser dies nicht ohne finanzielle Einbüßen tun. Dass in diesem Fall die Trennung von der anderen Partei initiiert wurde, ist mir bewusst. Solche Regelungen erwischten auch andere Fälle als die, für die gedacht waren.

Abgesehen davon, was nicht privat gezahlt wird, zahlt die Allgemeinheit und meiner Erfahrung nach wird immer zuerst gesucht, ob jemand zu Kasse gebeten werden kann.

16.02.2023 11:28 • x 2 #18


T
Zitat von downie:
Moin, Du lehnst die Ehe unter anderem ab, weil eine Scheidung möglich ist? Diese Logik besorgt mich etwas... Gruß downie

Nein, weil es sowas gibt, was der TE beschreibt. Offensichtlich kommt man im blöden Falle da auch mit einer Scheidung nicht schadlos raus.

16.02.2023 11:33 • x 2 #19


T
Zitat von Ella:
Abgesehen davon, was nicht privat gezahlt wird, zahlt die Allgemeinheit und meiner Erfahrung nach wird immer zuerst gesucht, ob jemand zu Kasse gebeten werden kann.

Zitat von Ella:
ist aber zum Schutz von Bedürftigen gedacht

Darum: Es schützt die Allgemeinheit, nicht die Bedürftigen. Das hat übrigens der Gesetzgeber mit Rente und Krankengeld eigentlich ganz gut geregelt.

16.02.2023 11:35 • x 1 #20


N
Zitat von Ella:
So viele Pauschalisierungen in einem Posting findet man selten, bist du immer so, oder triggert dich das Thema?


wahrscheinlich beides war aber nie so doof

Dennoch, es ist wahr.
der Verlassene sieht das wahrscheinlich anders, weil er auch noch wütend ist und emotional aufgewühlt und sich vielleicht rächen will. Aber objektiv betrachtet .... meist gehören beide dazu eine Beziehung in den Sand zu setzen, selten wird auch einer den Partner zwingen daheim zu sitzen und verbieten arbeiten zu gehen. Wenn jemand krank wird und dann verlassen wegen der Krankheit ist das natürlich bitter und ein Extremfall. Aber wenn dieser jemand bis dahin immer gearbeitet hat und auch seine Abgaben geleistet, dann darf er auch darauf pochen, dass er dann unterstützt wird vom Staat, immerhin hat er jahrelang Steuern gezahlt. Und das ist dann sehr wohl auch legitim, zahle meine Steuern ja nicht nur für die, die auf der faulen Haut liegen.

16.02.2023 11:38 • #21


N
Zitat von CanisaWuff:
ich müsste für meinen Dro.gensüchtigen Ex aufkommen, wenn er sich nicht in einem lichten Moment doch noch um Arbeit bemüht hätte. Somit bin ich ...


was wäre wenn der diesen Job verliert, könntest du dann wieder zum Handkuss kommen oder geht das dann nicht mehr?

16.02.2023 11:40 • #22


S
@Naivling
Zitat von Naivling:
Wie kommt man dazu für das Leben eines anderen Menschen aufkommen zu müssen? Jeder ist selbst für sich verantwortlich, Verantwortung sollte lediglich ggü Kindern bestehen. Frauen die sich nicht selbst erhalten können sind mMn auch selber Schuld.


z.B. weil dieser Mensch vorher sich um gemeinsame Kinder gekümmert hat und deswegen nicht auch voll berufstätig sein konnte? z.B. weil der Hauptverdiener während dieser Zeit nicht nur das Familienleben mit weiter vollem Gehalt ( und durch bessere Steuerklasse sogar deutlich mehr Netto) genießen durfte und später auch noch in der Rente davon profitiert?
Und ja eben alle zusammen, von diesem Einkommen gelebt haben. Aber Familienarbeit ist eben auch Arbeit.

Vielleicht sind Frauen selbst schuld - aber im Normalfall zählt in einer Familie und Partnerschaft das gemeinsame Wohl und da geht es eben oder muss es auch , ganz praktisch danach, wer hat das höhere EK, wer kann leichter in TZ gehen usw.

Und daher finde ich es durchaus gerecht, wenn - nach oft einseitiger - Auflösung dieser Gemeinschaft, in der eh in den meisten Fällen die Frauen weiter hauptsächlich die Kinder versorgen und dadurch weiter in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt sind, es dann zumindest für die relevante Zeit eine Unterhaltspflicht gibt.

16.02.2023 11:45 • x 5 #23


T
Zitat von SchlittenEngel:
@Naivling z.B. weil dieser Mensch vorher sich um gemeinsame Kinder gekümmert hat und deswegen nicht auch voll berufstätig sein konnte? z.B. weil der Hauptverdiener während dieser Zeit nicht nur das Familienleben mit weiter vollem Gehalt ( und durch bessere Steuerklasse sogar deutlich mehr Netto) ...

Ich glaube, wenn Kinder im Spiel sind, dann ist das auch nochmal ein anderer Schnack. Ich glaube aber auch, dass es diese Regelung bei ehemaligen Eheleuten gibt, die keine Kinder haben.

16.02.2023 11:48 • #24


CanisaWuff
Zitat von Naivling:
was wäre wenn der diesen Job verliert, könntest du dann wieder zum Handkuss kommen oder geht das dann nicht mehr?

nein, geht nicht mehr...

ich musste mich 2x finanziell nackisch machen, weil der Staat schauen wollte, ob man bei mir nicht noch mehr holen könnte, als ich eh schon bezahlt habe...
bei der dritten Anfrage hatte mein Ex schon Arbeit aufgenommen, das habe ich angegeben und war dann raus.
Ein Glück arbeitet er nun schon ein paar Jahre, so dass ich nun nicht mehr das Vergnügen haben werde.

Ich warte nun auf seinen Tod, hört sich fies an... aber dann bekomme ich meinen Rentenpunkte wieder zurück.
Die durfte ich nämlich durch 2 teilen, bei der Scheidung. Er hat nämlich mit Beginn der Ehe eine Selbstständigkeit gemacht und nichts mehr einbezahlt.
Ergo, gab es nur meine Punkte zu teilen und die kann ich mir wieder holen, wenn er vor Antritt seiner Rente unter die Erde kommt.

16.02.2023 11:50 • x 2 #25


N
Kinder sind aber nicht ewig in einem Alter wo sie daheim betreut werden müssen. Und sobald Kinder mal über 12 sind, hört da mein Verständnis, deshalb Teilzeit zu arbeiten, auch völlig.

16.02.2023 11:51 • #26


S
@Naivling

Zitat von Naivling:
Kinder sind aber nicht ewig in einem Alter wo sie daheim betreut werden müssen. Und sobald Kinder mal über 12 sind, hört da mein Verständnis, deshalb Teilzeit zu arbeiten, auch völlig.

1. versorgen sich Kinder auch mit 12 nicht allein .....( nehme an, Du hast keine?)

2. ändert das nichts daran, dass einer der Partner ( meistens) die Jahre vorher eben bewusst und gemeinsam entschieden, beruflich zurückgesteckt hat. Was praktisch immer auch langfristig Folgen für das Einkommen ,Chancen, Rente usw hat

3. Gibt es Ehegattenunterhalt daher ja auch nur begrenzt und es geht meist v.a.darum, dass während der Gemeinschaft erworbenes Vermögen gleich geteilt wird

16.02.2023 11:56 • x 2 #27


D
Zitat von Naivling:
Kinder sind aber nicht ewig in einem Alter wo sie daheim betreut werden müssen. Und sobald Kinder mal über 12 sind, hört da mein Verständnis, ...

Mit den heutigen Betreuungsmöglichkeiten ist ab 3 Jahren vom Kind eine vollzeitstelle möglich .

16.02.2023 11:57 • x 1 #28


CanisaWuff
ich habe auch völlig naiv damals geheiratet, gebe ich zu.
Wahrscheinlich wie auch viele junge Menschen heute noch.

Sollte ich nochmal heiraten, dann nur mit Vertrag.

16.02.2023 11:57 • x 4 #29


S
@Dark_Cloud
Zitat von Dark_Cloud:
Mit den heutigen Betreuungsmöglichkeiten ist ab 3 Jahren vom Kind eine vollzeitstelle möglich .

in der Phantasie irgendwelcher Politiker vielleicht

nur als Beispiel , weil eigentlich am Thema hier vorbei , sorry TE,
wenn man bei uns überhaupt einen Platz in der Ganztagsschule bekommt, wäre das bis Nachmittag kurz vor 16 Uhr, und Freitags bis 12. - schon allein das reicht nicht, mit notwendigen Fahrtzeiten für VZ , schon gar nicht für irgendwelche Flexibilität.
Aber klar, wenn man sich dazu noch eine Nanny leisten kann, oder gesunde, willige Großeltern am Ort,
kann man locker! Vollzeit arbeiten.

16.02.2023 12:02 • x 7 #30


A


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