Guten Abend Zusammen,
vermutlich wurde das Thema schon ein paar mal hier im Forum besprochen, jedoch finde ich nicht wirklich was passendes über die Suchfunktion. Da ich aber weiß, das es hier einige User/Userinnen gibt, die davon Ahnung haben, würde ich gerne erst an dieser Stelle meine Frage stellen, bevor ich damit wieder meine Anwältin beauftrage
Natürlich, wie es auch so kommen musste, genau jetzt, wo sich meine NF von mir getrennt hat - also im Trennungsjahr - debattiert mein Arbeitgeber über eine Gehaltserhöhung und einen steuerfreien Corona-Bonus. Gebraucht hätte ich das sicherlich früher, aber da steckt man ja nicht drin.
Nun habe ich natürlich auch Google bemüht, werde aber nicht so recht schlau daraus.
Um auf die Frage zu kommen, wir sind seit 10/2022 offiziell getrennt - ich zahle Unterhalt für Sie, nicht für meinen beiden Jungs (Wechselmodell 50/50), wenn ich nun eine Gehaltserhöhung bekommen, sagen wir mal 200-300Euro Brutto monatl. mehr, muss ich das melden - wird Ihr Unterhalt dadurch ebenfalls steigen? Ich lese immer wieder, das es der Fall wäre, wenn Sie maßgeblich dazu beigetragen hat, das ich diese Erhöhung bekomme, wie soll man sowas nachweisen? Ich arbeite ja jetzt sogar noch mehr, als während der Beziehung.
Zusätzlich sollen die Mitarbeiter wohl einen steuerfreien Corona-Bonus erhalten, der auf 2 Jahre gesplittet wird, 1500,-Euro 2023 und 1500,-Euro 2024. Werden solche Sonderzahlungen auch verrechnet?
Würde ich das in dem Fall einfach meiner Anwältin melden, die das dann neu berechnet und ich die Mehreinnahmen an meine Bessere Hälfte überweise?
Habe schon überlegt, ob ich das nicht einfach ablehnen sollte - bis nach der offiziellen Scheidung. Ich gönne es meinen Kindern, aber tut mir Leid, Ihr und Ihrem Next gönne ich es halt nicht - auch wenn meine Kinder bei Ihrer Mutter davon ja auch profitieren, bin da grad irgendwie in der moralischen Zwickmühle.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Dennis
06.02.2023 16:59 •
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