@Elisa1
Spielt keine Rolle, ihr seid verheiratet oder? Ihm steht so gesehen der Zugewinn zur Hälfte zu und es gibt so etwas wie ein Trennungsjahr. Mit der Wohnung könntest du Glück haben wenn du sie vor der Ehe schon gehabt hast, wenn nicht, wird das eine hässliche Sache werden.
Jedoch und ich gehe mal davon aus, dass er dort gemeldet ist, hast du innerhalb des Trennungsjahr kein Recht ihn vor die Tür zu setzen, so sind nun einmal die Regeln in diesem Land. Du musst also zum Anwalt und das Trennungsjahr einleiten, danach dich beraten lassen was da auf dich zukommen wird. So genau kann dir hier auch keiner eine Antwort darauf geben, aber dein Eigentumsrechte werden hier nicht in Kraft treten.
Darauf kannst du dich schon einmal einstellen, ob dir des schmeckt oder nicht sei mal dahingestellt. Im Grunde wäre es also gut sich im guten zu trennen und dann gemeinsam mit den Anwälten eine Lösung zu finden
01.08.2023 12:11 •
#91