Hallo Rolachen!
Zitat:Doch er macht die Uhrzeiten wie er es gerne möchte und wann er dann mal ausgeschlafen ist.
Oh weh, das klingt nicht sehr verantwortungsbewusst. Ich wünschte, ich könnte dir jetzt etwas Positives Schreiben, aber das werde ich nicht tun,
Der Vater deiner Kinder ist nicht geeignet für diesen Job-
ich spreche da aus eigener Erfahrung. Ich war auch beim Jugendamt. Nur wenn dein Ex-Partner Kooperationsbereitschaft zeigt, kann das Jugendamt einen Umgangs-Vorschlag schriftlich festlegen. Also Zeiten etc.
Die Bedingungen stellst hierbei nicht du, sondern er.
Wenn das Jugendamt erfährt, dass dein Ex-Freund gar kein richtiges Interesse an seinen Kindern hat, wird es den Umgang zwischen Vater und Kindern zwar nicht verbieten - aber ihn auch nicht fördern.
Der Hauptwohnsitz ist bei dir. Du bist Haupterziehungsberechtigte für die Kinder. Er kann kommen und woill wie er Lust und Laune hat - und das Schlimmste ist, das Jugendamt interessiert sich noch nicht mal dafür.
Was du aber tun kannst, ist es, ein gemeinsames Gespräch mit deinem Ex und einem Sachbearbeiter vom Jugendamt zu suchen, damit erstmal die Bereitschaft zum Umgang geklärt wird. Hinterher, bei Einigung, können denn Zeiten festgelegt werden, vorausgesetzt dein Ex möchte es selbst so.
LG Lene
12.12.2015 15:18 •
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