LeRoY
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LeRoY
Blattfee
Zitat von LeRoY:Ich bin schwer sehbehindert mit GdB 60 und voll berufstätig, ich bin auch mit dem aktuellen Umgang an meiner Belastungsgrenze. Mehr kann ich nicht leisten.
Zitat von LeRoY:Jetzt kommt die Ex mit der Forderung nach mehr Umgang meinerseits daher. Begründung sei, dass das eine Kind eine Teilleistungsstörung entwickle und dass sie mehr Erholung brauche.
Zitat von LeRoY:zwei gemeinsame Kinder (Alter: acht)
Zitat von LeRoY:die Kinder sind jedes zweite Wochenende Fr bis Mo bei mir sowie jeweils eine Woche in den Weihnachts- und Sommerferien.
LeRoY
Zitat von Kleeblatt99:geht sie arbeiten?
Zitat von LeRoY:Frage: Kann meine Ex (oder ein Anwalt oder Gericht) mich zu mehr Umgang zwingen?
RonjaR
Solskinn2015
Solskinn2015
Zitat von RonjaR:Zum Umgang gezwungen werden kann man meines Erachtens nicht. Du siehst die Kinder jedes zweite Wochenende und insgesamt in zwei Ferienwochen. Ich ...
Zitat von LeRoY:Ich bin schwer sehbehindert mit GdB 60
Zitat von Solskinn2015:@RonjaR Würde er allein für den Unterhalt aufkommen, wenn er noch verheiratet wäre?
RonjaR
RonjaR
Zitat von RonjaR:@alleswirdbesser ja! Das mit der Sehbehinderung habe ich gelesen. Ich finde den Umgang trotzdem wenig, zumal eines der Kinder nun Schwierigkeiten ...
Solskinn2015
Zitat von Solskinn2015:@alleswirdbesser Der Vater zahlt halt und die Mutter nicht. Die hat nach deutschem Rechtsverständniss halt ihre Zeit zu opfern. Finde das auch nicht ...
RonjaR
Zitat von alleswirdbesser:Eins unserer Kinder hatte schon vor der Trennung schwerwiegende gesundheitliche und schulische Probleme. Das hat ihn nicht gestört abrupt zu gehen. ...
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