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Umgangsrecht bzw -Pflicht

L
Hallo zusammen,

für die, die mich von früheren Beiträgen nicht kennen: ich bin seit 3,5 Jahren getrennt, es gibt zwei gemeinsame Kinder (Alter: acht). Scheidung ist seit Januar durch, es gibt keine Umgangsvereinbarung, die Kinder sind jedes zweite Wochenende Fr bis Mo bei mir sowie jeweils eine Woche in den Weihnachts- und Sommerferien. Umgang funktioniert so seit zwei Jahren.

Jetzt kommt die Ex mit der Forderung nach mehr Umgang meinerseits daher. Begründung sei, dass das eine Kind eine Teilleistungsstörung entwickle und dass sie mehr Erholung brauche. Sie sagt auch etwas von „außergerichtliche Einigung“, das interpretiere ich direkt als Drohung…

Ich bin schwer sehbehindert mit GdB 60 und voll berufstätig, ich bin auch mit dem aktuellen Umgang an meiner Belastungsgrenze. Mehr kann ich nicht leisten.

Frage: Kann meine Ex (oder ein Anwalt oder Gericht) mich zu mehr Umgang zwingen? Nach meinem Verständnis kann nur grundsätzlich Umgang erzwungen werden, dort wo ein Elternteil ihm überhaupt nicht regelmäßig nachkommt. Aber das ist ja bei mir so nicht der Fall.

Danke!

05.12.2023 10:55 • #1


B
@LeRoY

Hallo LeRoY,

wie sieht es beruflich bei deiner Ex Frau aus,geht sie arbeiten?

Zitat von LeRoY:
Ich bin schwer sehbehindert mit GdB 60 und voll berufstätig, ich bin auch mit dem aktuellen Umgang an meiner Belastungsgrenze. Mehr kann ich nicht leisten.

Zitat von LeRoY:
Jetzt kommt die Ex mit der Forderung nach mehr Umgang meinerseits daher. Begründung sei, dass das eine Kind eine Teilleistungsstörung entwickle und dass sie mehr Erholung brauche.

Zitat von LeRoY:
zwei gemeinsame Kinder (Alter: acht)




Zitat von LeRoY:
die Kinder sind jedes zweite Wochenende Fr bis Mo bei mir sowie jeweils eine Woche in den Weihnachts- und Sommerferien.

Du:
Vollzeit Beruf+
in einem Monat (2x fr,sa,so,mo)
Also 8 Tage im Monat die Kinder.

Sie: in einem Monat 22 Tage im Monat
+Beruf?

05.12.2023 11:29 • x 2 #2


A


Umgangsrecht bzw -Pflicht

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L
Zitat von Kleeblatt99:
geht sie arbeiten?

Ja, sie arbeitet, selbständig/freiberuflich. Sie nennt es „Vollzeit“, aber das kann man bei Selbständigkeit ja nicht so genau definieren.

05.12.2023 12:01 • #3


alleswirdbesser
Zitat von LeRoY:
Frage: Kann meine Ex (oder ein Anwalt oder Gericht) mich zu mehr Umgang zwingen?

Das weiß ich nicht genau , glaube aber nicht, dass es geht. Der Umgang ist ja in erster Linie dafür da, dass auch der getrennt lebende Elternteil die Zeit mit dem Kind verbringen kann und nicht zur Entlastung des anderen Elternteils. Beim Wechselmodell 50/50, wenn kein Unterhalt fließt, sind vielleicht auch finanzielle Gesichtspunkte wichtig, aber nicht bei einem üblichen Residenzmodell. Freitag bis Montag ist übrigens nicht wenig. Lediglich die Ferien sollten zur Hälfte aufgeteilt sein, also im Sommer jeder drei Wochen.

Mein NM kommt dem nicht nach, ich muss damit leben, denke nicht, dass da was zu machen wäre.

Es gibt Väter, die sich überhaupt nicht kümmern, und es passiert nichts, außer dass das Kind sie irgendwann auch nicht mehr sehen will. Hier gibt es einen Thread dazu, sehr traurig sowas.

05.12.2023 12:35 • #4


R
Zum Umgang gezwungen werden kann man meines Erachtens nicht.
Du siehst die Kinder jedes zweite Wochenende und insgesamt in zwei Ferienwochen. Ich finde das ziemlich wenig. Hättest du auch so viel Freizeit, wenn ihr noch verheiratet wärt?
Offenbar hat nur eines der Kinder Probleme. Und du kommst nicht automatisch selbst darauf, dich mehr einzubringen? Wolltest du die Kinder nicht?!

05.12.2023 12:45 • x 2 #5


S
Du könntest die Ferienzeiten erhöhen. Wie ist das Verhältnis zwischen Dir und den Kindern? Was wollen die Kinder? Wie weit wohnen Sie von Dir weg? Du fährst kein Auto Wie ich mich erinnere.

05.12.2023 12:49 • #6


S
@RonjaR Würde er allein für den Unterhalt aufkommen, wenn er noch verheiratet wäre?

05.12.2023 12:50 • #7


alleswirdbesser
Zitat von RonjaR:
Zum Umgang gezwungen werden kann man meines Erachtens nicht. Du siehst die Kinder jedes zweite Wochenende und insgesamt in zwei Ferienwochen. Ich ...

Zitat von LeRoY:
Ich bin schwer sehbehindert mit GdB 60

Hast du das auch gelesen? Ich denke der TE kann zum Beispiel kein Auto fahren und gerade, was die Schularbeiten angeht, kann er eventuell nicht so gut unterstützen. Ich weiß zwar nicht wie sich das im Alltag auswirkt, aber einfach ist das bestimmt nicht.

Alle zwei Wochenenden ist die übliche Regelung, plus die Ferien zur Hälfte. Das Wochenende von Freitag bis Montag ist allerdings schon verlängert. Meine gegen freitags nach der Schule hin und kommen am Sonntag oft schon um 12 zurück. Inzwischen will die Große teilweise lieber Zuhause bleiben, weil sie für die Schule lernen muss. Irgendwann ist das sowieso vorbei.

05.12.2023 12:51 • x 1 #8


alleswirdbesser
Zitat von Solskinn2015:
@RonjaR Würde er allein für den Unterhalt aufkommen, wenn er noch verheiratet wäre?

Wie meinst du das? Als Mutter komme ich auch für meine Kinder auf, selbst der der Vater Unterhalt für sie bezahlt.

Allerdings hatte ich früher auch nicht regelmäßig jedes zweite Wochenende frei, das weiß ich schon zu schätzen.

05.12.2023 12:53 • x 1 #9


R
@alleswirdbesser ja! Das mit der Sehbehinderung habe ich gelesen. Ich finde den Umgang trotzdem wenig, zumal eines der Kinder nun Schwierigkeiten hat.
Ich finde aber auch den von dir beschriebenen Umgang sehr wenig.

05.12.2023 12:53 • #10


R
@Solskinn2015 verstehe deine Frage nicht. Wenn sie verheiratet wären, würden vermutlich beide -wie jetzt ja auch- arbeiten.

05.12.2023 12:56 • #11


alleswirdbesser
Zitat von RonjaR:
@alleswirdbesser ja! Das mit der Sehbehinderung habe ich gelesen. Ich finde den Umgang trotzdem wenig, zumal eines der Kinder nun Schwierigkeiten ...

Eins unserer Kinder hatte schon vor der Trennung schwerwiegende gesundheitliche und schulische Probleme. Das hat ihn nicht gestört abrupt zu gehen. Auch die Probleme hat er auf einmal runtergespielt…. Aber das ist eine andere Baustelle.

Ich bin trotz allem der Meinung, dass Umgang vorrangig nicht für die Entlastung der Mutter gedacht ist.

05.12.2023 12:56 • x 1 #12


S
@alleswirdbesser Der Vater zahlt halt und die Mutter nicht. Die hat nach deutschem Rechtsverständniss halt ihre Zeit zu opfern. Finde das auch nicht passend. Aber wird hier so anachronistisch gelebt.

05.12.2023 12:57 • #13


alleswirdbesser
Zitat von Solskinn2015:
@alleswirdbesser Der Vater zahlt halt und die Mutter nicht. Die hat nach deutschem Rechtsverständniss halt ihre Zeit zu opfern. Finde das auch nicht ...

Wenn die Kinder komplett bei mir leben, habe ich jede Menge Kosten, die vom Unterhalt nicht abgedeckt werden.

05.12.2023 13:00 • x 3 #14


R
Zitat von alleswirdbesser:
Eins unserer Kinder hatte schon vor der Trennung schwerwiegende gesundheitliche und schulische Probleme. Das hat ihn nicht gestört abrupt zu gehen. ...

Das kann ich nicht nachvollziehen. Denn er ist ja der Vater deiner Kinder. Ebenso wie der TE der Vater der Kinder ist. Und die Mutter wird nicht ohne Grund sagen, dass sie überlastet ist. Ich denke, als Elternteil würde ich mich in diesem Fall ganz freiwillig mehr einbringen. Schließlich geht es um mein Kind. Das ja offenbar mehr Zuwendung braucht. Stattdessen bekommt der TE Panik, dass er die Kinder nun noch mehr nehmen muss
Wenn es so eine Belastung ist, die Kinder -die eigenen wohlgemerkt- häufiger zu sehen, dann weiß ich auch nicht mehr. ja, er hat eine Behinderung und ist am Limit. Offenbar ist die Mutter (die das Gros der Betreuung übernimmt) aber eben im Moment auch am Limit.

05.12.2023 13:01 • #15


A


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