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Umgangsrecht bzw -Pflicht

R
Zitat von Solskinn2015:
@alleswirdbesser Der Vater zahlt halt und die Mutter nicht. Die hat nach deutschem Rechtsverständniss halt ihre Zeit zu opfern. Finde das auch nicht ...

Natürlich, Solskinn. Als würden durch den Unterhalt des Vaters wirklich die Kosten zu 100% gedeckt. Glaubst du das ernsthaft? Und Mütter „opfern“ nicht nur ihre Zeit, sondern bleiben meist jahrelang in Teilzeit oder sind weniger flexibel als Männer, die beruflich dadurch alle Freiheiten, da flexibel, haben.

05.12.2023 14:03 • x 3 #16


B
@LeRoY Ich erinnere mich an eure Kämpfe im Verlauf der Trennung. Auch an deine Ängste, die Kinder zu verlieren. Das scheint ja nun zum Glück ausgeräumt. Wie geht es dir, was macht die neue Partnerschaft?
Zitat von LeRoY:
Ich bin schwer sehbehindert mit GdB 60 und voll berufstätig, ich bin auch mit dem aktuellen Umgang an meiner Belastungsgrenze.

Was ist für dich das Belastende an den Umgängen, wo tust du dich schwer? Ist es der Kontakt mit den Achtjährigen, der Beschäftigung mit ihnen, wo drückt dein Schuh, wo sitzt der Belastungspunkt?
Zitat von LeRoY:
Mehr kann ich nicht leisten.

Hm, das ist natürlich eine sehr kategorische Aussage, die jegliche Diskussion um Lösungen erstmal abwürgt. Ist das dein Ziel? Um welche Teilleistungsstörung handelt es sich, Legasthenie, Dyskalkulie, ...)? Kannst du dich mit deiner Ex zusammen setzen und schauen, wie für euch beide tragbare Lösungen gezimmert werden müssen? Auch du trägst Verantwortung für eure Jungs. Da ist es ein bisschen wenig zu sagen, mit meinem minimalen Anteil an Betreuung sehe ich meinen Part erfüllt. Vielleicht kannst du beruflich deine Vollzeit reduzieren, dafür die Kinder mehr nehmen und im Konsens mit der Mutter entsprechende Einkommenseinbußen durch Reduzierung des Unterhalts teilkompensieren. Oder mit der Mutter gemeinsam nach Lösungen suchen, wie eine Fremd-Betreuung gefunden und/oder ausgeweitet werden kann und deren Finanzierung mittragen. Es gibt vielleicht auch andere Möglichkeiten. Die Aussage Mehr kann ich nicht bei deiner Minimalbetreuung finde ich echt zu wenig. Denn dir ist auch nicht geholfen, wenn Mama zusammen klappt und du plötzlich Vollzeit Lösungen finden musst. Achtjährige Zwillinge können schon echt kraftraubend sein. Findet gemeinsame Lösungen, das wünsch ich dir, deiner Ex und den Jungs!

05.12.2023 14:05 • x 4 #17


A


Umgangsrecht bzw -Pflicht

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P
Gibt es denn nur diese zwei Möglichkeiten, entweder Vater oder Mutter kümmern sich?

Gibt es keine weitere Möglichkeit der Kinderbetreuung, die sich finden lässt, um beide Elternteile etwas zu entlasten?
Phantasie ist gefragt.

05.12.2023 14:08 • x 2 #18


alleswirdbesser
Zitat von alleswirdbesser:
Wenn die Kinder komplett bei mir leben, habe ich jede Menge Kosten, die vom Unterhalt nicht abgedeckt werden.

Unterhalt ist meines Wissens lediglich die Hälfte der Kosten, die für ein Kind benötigt werden. Wie das berechnet wird, weiß ich nicht.

05.12.2023 14:12 • #19


S
@alleswirdbesser Ist bei meiner Unterhaltszahlungen halt anders.

05.12.2023 14:14 • #20


S
@alleswirdbesser das stimmt so nicht. Unterhalt deckt alle Kosten ab, die gewöhnlich anfallen. Wenn nicht mehr Geld da ist, muss man sich einschränken. Wie in der Ehe vorher auch. Die Düdo Tabelle wurde aber die letzten Jahre hochgeschraubt, als ob alle jedes Jahr 20% mehr verdienen. Nur so ein Einwand.

05.12.2023 14:17 • x 2 #21


alleswirdbesser
Zitat von Solskinn2015:
@alleswirdbesser das stimmt so nicht. Unterhalt deckt alle Kosten ab, die gewöhnlich anfallen. Wenn nicht mehr Geld da ist, muss man sich ...

Ich habe dazu andere Informationen.

05.12.2023 14:18 • #22


S
Es wird in Deutschland eine Mehrbetreuung des Vaters bisher monetär nicht gewürdigt. Es sei den es besteht das Wechselmodell mit hälftiger Betreuung. Finanziell ist jede Mutter gut beraten, das Wechselmodell abzulehnen, den Betreuungsanteil aber hoch zu halten. Das führt halt zu Verzerrungen. Bei beiden Geschlechtern.

05.12.2023 14:22 • x 3 #23


DeLiNu
ich weiß nicht woher dieser Irrglaube kommt. Das Wechselmodell ist mitnichten ohne Unterhaltszahlungen. beim reinen Wechselmodell wird immer der Unterhaltsanspruch der beiden Eltern gegeneinander ausgleichen und nur dies kann dazu führen, das bei deutlichem Einkommensunterschied eine weiterhin erhebliche Summe zu zahlen ist.
Ich habe das selber erlebt und durfte, trotz absoluter 50:50 Betreuung jeden Monat fast 600Euro an die Kindsmutter abdrücken, bis dann das Wechselmodell von den Kindern beendet wurde. Seit dem (auch das glaubt keiner) leben die Kinder bei mir und ich bekomme, trotz voll arbeitender Ex, keinen Unterhalt, da unsere Einkommen zu unterschiedlich sind.

Also Wechselmodell ist fein, was den Umgang angeht, aber es laufen weiterhin Unterhaltskosten auf.

05.12.2023 14:41 • x 4 #24


B
Zitat von LeRoY:
Jetzt kommt die Ex mit der Forderung nach mehr Umgang meinerseits daher. Begründung sei, dass das eine Kind eine Teilleistungsstörung entwickle und dass sie mehr Erholung brauche.

Zitat von alleswirdbesser:
Ich bin trotz allem der Meinung, dass Umgang vorrangig nicht für die Entlastung der Mutter gedacht ist.

Nein,aber wenn es der Mutter nicht gut geht (bekommen die Kinder das ab) sie um Entlastung bittet,dann in erster Linie auch hilfe für die kinder.

Wie in einem anderen Thread vom TE steht,hatte die Ex Ehefrau bereits depressive phasen und möglich wäre auch ein Burnout.


Mir stellst sich allgemein eine Frage,was nichts mit dem TE ansich zu tun hat.
Wenn in einer Ehe,beide arbeiten und einer schon von seiner vollzeit arbeit und ein paar Tagen kinderzeit überfordert ist,ist der andere Erwachsene dann automatisch für alles verantwortlich,auch wenn dieser selbst überarbeitet ist?

05.12.2023 14:49 • #25


S
@DeLiNu Das stimmt. Und es wird geteilt und beide legen sich offen.

Beim nicht Wechselmodell geht es um nur eine Einkommensseite. Und dass solange wie die Betreuungleistungen unter 49,9999% liegt.

05.12.2023 15:02 • x 1 #26


S
@Kleeblatt99
Tja gute Frage. Wie wäre es in der Ehe?

05.12.2023 15:04 • #27


L
Danke euch für die interessanten Meinungen!

Kurz was anderes - ich mag dafür keinen neuen Thread eröffnen: Die Düsseldorfer Tabelle hat sich ja für 2024 geändert. Muss ich jetzt ab Januar automatisch den Unterhalt, den ich zahle, daran anpassen? Es gibt keine Unterhaltsvereinbarung, keinen Titel. Die letzte Berechnung erfolgte im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch meinen Anwalt vor einem Jahr.

14.12.2023 11:21 • #28


B
Zitat von LeRoY:
Danke euch für die interessanten Meinungen!

Was machst du denn jetzt damit, was machst du jetzt, was ist der Plan?
Zitat von LeRoY:
Kurz was anderes - ich mag dafür keinen neuen Thread eröffnen: Die Düsseldorfer Tabelle hat sich ja für 2024 geändert. Muss ich jetzt ab Januar automatisch den Unterhalt, den ich zahle, daran anpassen? Es gibt keine Unterhaltsvereinbarung, keinen Titel. Die letzte Berechnung erfolgte im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch meinen Anwalt vor einem Jahr.

Musst du nicht. Rechtlich. Wenn du den Frieden wahren willst, solltest du das allerdings von dir aus umsetzen. Sonst hast du in Windeseile einen Titel an dir kleben. Kostet deine Ex keinerlei Aufwand.

Wenn die Berechnung Teil des Scheidungsverfahrens war, kommt es auf die Formulierung an. Möglicherweise ist das dann doch ein Titel. Frag sicherheitshalber bei deinem Anwalt nach.

14.12.2023 11:28 • x 1 #29


G
Lieber TE,

ja das Jugendamt bzw. das Gericht kann dich zu mehr Umgang zwingen wenn es dem Wohle der Kinder zugute kommt (bei gemeinsamen Sorgerecht). Wenn es bei dir schwerwiegende Gründe gibt die dem entgegen stehen dann werden die Kinder, klingt jetzt hart, die Kinder einer anderen Modell zugeführt werden eben einer zusätzlichen Betreuung durch das Jugendamt. Hier muss aber auch die Ex Partnerin schwerwiegende Gründe haben das sie sich nicht darum kümmern kann.

Letztendlich spielt es eben eine Rolle was jeder von euch sich zumuten kann und was eben nicht, aber hier hilft das Jugendamt zumindest in meiner Region sehr gut.

Woher ich das weiß, meinen besten Freund so passiert. Letztendlich hat das Jugendamt aber eine gute Regelung für alle Beteiligten gefunden. Aus meiner Sicht sollte man immer hier das Gespräch mit dem Jugendamt suchen.

14.12.2023 12:01 • x 1 #30


A


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