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Umgang mit dem eigenen Anteil an Trennung

S
Ich zahle Kinder Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle und habe nicht und hatte nie vor bei erhöhtem Umgang weniger zu zahlen.

Ex Will weiterhin nur halbtags arbeiten und ich soll die Differenz als Trennungs- und nachehelichen Unterhalt bezahlen.
Weil sie eine 12 jährige betreut.
Einem erhöhten Umgang wird sie nicht zu stimmen, weil dann ihr Unterhaltsgrund wegfällt.

Ich zahl ihr so viel, als hätte sie keinen Riss in der Schüssel und sehe meine Tochter so oft wie es uns Spaß macht.

Gerade eben schmiert sie sich ihr Schulbrot Und meckert weil keine Nutella mehr da ist

18.09.2018 05:53 • x 3 #61


Amyontour
Das setze ich einem rabenvater gleich.
Wie kann man nur, kein Nutella mehr im Haus? Tzzz....

18.09.2018 06:32 • #62


A


Umgang mit dem eigenen Anteil an Trennung

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D
@ sohnemann : das heißt, ihr habt keine 14 Tage Regel - sondern du machst das mit deiner Tochter direkt aus ? Oder rufst du deine Ex an und ihr klärt das spontan?

18.09.2018 08:23 • #63


S
Alles direkt mit der Tochter.

Ex wird direkt weggedrückt.
So lange, bis sie sich wieder einigermaßen benehmen kann.
Vielleicht erst in zehn Jahren

18.09.2018 08:26 • x 2 #64


D
da muss ich - falls das scheitert - mit dem Anwalt mal reden . Meine jüngsten sind noch ziemlich klein- aber für den mittleren wär das schon ne Option.

Danke für den Tipp. Redet den Leuten nur oft genug ein, dass 14 Tage das Maximum sind und sie glauben es .

Ich werd ja auch heute immer wieder gefragt, warum der große bei mir ist und nicht bei der Mutter. Sei ja so unüblich

Und billiger ist das bestimmt auch nicht - aber wenn ich sehe, dass es ihm gut geht, ist es das wert

18.09.2018 08:29 • x 2 #65


S
Das mit den 14 Tagen war schon immer so, das ist das beste fürs Kind - denken Sie an ihr Kind.

Wenn der Gesetzgeber die Todesstrafe einführt, muss ich das dann auch verstehen?

18.09.2018 08:43 • x 1 #66


D
Ich kann die Leute aber auch verstehen- zwar sind die familiengerichte moderner geworden , aber dem emotionalen Stress - dem man ausgesetzt ist - ist schon krass.

Von den Anwälten - über die Familie bis ex.
Wenn man dann noch in der Situation ist, dass der gegenüber merkt, er trifft einen mit den Kids - da will ich sehen wer das auf die Dauer durchhält .

Und genau da muss man meiner Meinung nach ansetzten. Man muss durchhalten und auch mal zeigen , dass man nicht alles mit sich machen lässt und dann hoffen, dass es gut ausgeht .
Bringt den Kids und dem Papa bzw. Mama ja nix , wenn man ne Notlösung findet , wo keiner glücklich mit ist .

Und so toll ich die Emanzipation und Rolle der Frau finde, auch wir Männer haben uns verändert und das spiegelt sich in solchen Themen auch deutlich wieder

18.09.2018 08:47 • x 1 #67


S
Ja, die Damen wollen sich das Monopol der Erziehung nicht nehmen lassen.
Zu spät Ladys. Ihr könnt jetzt gerne einen Motor ausbauen am Opel

18.09.2018 08:50 • x 2 #68


S
Ich kann verstehen, dass ihr euch über eure individuelle Situation ärgert, weil ein Kind zwei Eltern hat und die selbstverständlich auch zu gleichen Anteilen behalten sollte.

Was mich hier nervt, ist euer verallgemeinern. Ich hatte meinem Ex 50:50 angeboten und auch dass, er, obwohl er mich betrogen hatte, mit den Kindern im Haus bleiben kann. Wollte er nicht, weil es nicht seiner Lebensplanung entsprochen hat, weiter bei den Kindern hälftig eingebunden zu sein.

Ich habe eine Mitarbeiterin, die praktiziert seit Jahren das 50:50 Modell. Nur weil noch nicht alle Gerichte so entscheiden, wie sie sollten, muss doch jetzt hier nicht ein Rundumschlag gegen alle Frauen gemacht werden?

Und ich bleibe bei meiner Meinung: Wer 50:50 verlangt, sich aber wie Darky monatelang überhaupt nicht mit seinen Kids trifft, den Kontakt zu seinen Kindern verliert, für mich damit auch zeigt, dass er seinen Rechtsanspruch über die Belange der Kinder stellt, der verhält sich nicht besser als eine Frau, die sich gegen Umgangsrecht sperrt und dem Vater die Kinder versucht vorzuenthalten.

Dark versucht genau so, wie wohl auch viele Frauen nach wie vor seine Ansprüche auf dem Rücken seiner Kinder auszutragen.
Ich mache die Klingel hier jetzt aus und wünsche euch Jungs viel Erfolg beim Ausfechten eurer Umgangsrechte.

18.09.2018 09:03 • x 5 #69


S
Sabine, deine Argumentationskette ist schlüssig und gut.
Natürlich gibt es Fälle wo das super läuft.
Und es gibt auch viele Männer die total bescheuert reagieren.

Verallgemeinerung ist nicht gut.

Nur bitte ein Gedankengang:
Wenn der Vater ohne Vereinbarung alle 14 Tage sechs Monate lang akzeptiert, wird ihm jeder Richter sagen, dass das jetzt auch so bleibt.

Wenn der Vater das von der Mutter vorgegebene Modell erst mal lebt, nimmt er sich fast jede Handlung Möglichkeit das noch mal zu ändern.

Falls er es dann doch darauf ankommen lässt, was sagt er seinen Kindern?

Neneh, da werden Fakten geschaffen, die man nicht mehr ändern kann.

18.09.2018 09:33 • x 2 #70


S
Zitat von Sohnemann:
Sabine, deine Argumentationskette ist schlüssig und gut.
Natürlich gibt es Fälle wo das super läuft.
Und es gibt auch viele Männer die total bescheuert reagieren.

Verallgemeinerung ist nicht gut.

Nur bitte ein Gedankengang:
Wenn der Vater ohne Vereinbarung alle 14 Tage sechs Monate lang akzeptiert, wird ihm jeder Richter sagen, dass das jetzt auch so bleibt.

Wenn der Vater das von der Mutter vorgegebene Modell erst mal lebt, nimmt er sich fast jede Handlung Möglichkeit das noch mal zu ändern.

Falls er es dann doch darauf ankommen lässt, was sagt er seinen Kindern?

Neneh, da werden Fakten geschaffen, die man nicht mehr ändern kann.


Das ist korrekt, die Fakten sind geschaffen, der Vater ( ich auch, habe das Modell alle 14 Tage per Vergleich ( sonst hätte ich die vollen Kosten tragen müssen) akzeptiert. Das ist in Stein gemeißelt- ich hätte es nicht geschafft mein Kind 9 Monate nicht zu sehen- niemals- daher spiele ich die 14 Tage mit ( und übe stillen Protest).

18.09.2018 09:38 • x 1 #71


S
Meine kleine ist zwölf, setzt sich aufs Fahrrad und kommt einfach.
Schwedus, das ist eine völlig andere Situation.
Du sollst Geld ran schaffen und dich nicht um dein Kind kümmern.
Die Richter wollen dass das in der Familie bleibt und nicht auf die Gesellschaft abgewälzt wird

18.09.2018 09:45 • x 2 #72


D
@ Sabine : du und deine Freundin seid da anscheinend eine positive Ausnahme.

Trotzdem ist das allgemein ein Thema , da darf man die Augen nicht davor verschließen .

Es ist auch ein unterschied ob jemand seine Kinder grundsätzlich nicht sehen wil - oder eine notwendige Strategie einsetzt, um sie mehr zu sehen .

Die Gründe für meine Entscheidung sind zu lang , um sie hier weiter aufzuschreiben , eine wichtige Info noch :

Man bekommt bei Streitigkeiten immer wieder den gleichen Familienrichter, d.h wenn du solche Vereinbarungen schließt und brichst , verringerst du permanent deine Chancen .

18.09.2018 09:59 • #73


S
Und wir dürfen auch eins nicht vergessen:
Jemanden das geliebte Kind vor zu enthalten und nur alle 14 Tage Zugang gewähren könnte durchaus als heftige Foltermethode Eingestuft werden

Zumindest ist es eine Bestrafung.

O. k., und für was?

18.09.2018 10:04 • x 1 #74


D
Update: meine ex kehrt an den Verhandlungstisch zurück , um das letzte Thema Umfang zu klären . Grundsätzlich ist sie auch der Option . Wechselmodell bzw dauerhafter Aufenthalt von jeweils 2 Kids bei ihr und mir und dann Wechsel der anderen beiden aufgeschlossen.

Da also nun alle Optionen möglich sind, geht es darum, die beste für die Kids und für mich und meine ex zu finden . Unterhalt ist kein Kriterium .

Momentan tendiere ich zu 2 Varianten , kann mich aber noch nicht definitiv entscheiden :

1.
2 bei ihr und 2 bei mir . Und dann Wechsel am we. Vorteil: Sohn ist mir Bruder zusammen . Nachteil : wie regeln wir das mit den anderen beiden? Sollten wir wechseln , sind die 4 nie zusammen , alle 4 bei mir geht räumlich nicht .
Ist für die 2 großen mein wunschlosem - stören tut mich , dass die kleinen runterfallen
2.
Alles bleibt wie bisher , allerdings großzügiges umgangsrecht . Vorteil: der mittlere bleibt bei seinen Geschwistern und in der bereits besuchten Schule. Nachteil ; größer ist allein - kann aber immer zu seinen Geschwistern, da Räumlichkeit bei ex vorhanden .
Kinder kommen nach Absprache zu mir und sehen sich trotzdem alle.


Absprache könnte ich mir vorstellen nach alter zu Staffeln . Im jüngeren alter eher am we , mit zunehmendem Alter we, unter der Woche und Ferien . Wichtige Ereignisse werden definiert und festgehalten , damit ich dabei bin

Gesprächstermin ist in ca 14 Tagen , habe also noch Zeit , für mich eine wunschlösung zu definieren.

13.10.2018 11:17 • #75


A


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