Trennungsunterhalt berechnen - nicht der leibliche Vater

A
hallo,
ich habe mein problem ja hier schon einigermaßen beschrieben....
jetzt habe ich aber noch einige frage:
darf der unterhalt meines kindes(er ist nicht der vater)auf den trennungsunterhalt angerechnet werden?
mein (ex)mann läßt auch das kindergeld anrechenen.so wird der trennungsunterhalt immer weniger.
verdient ca.2600 euro und will mir 500 zahlen.von diesem geld zieht er auch noch seinben anteil der kaltmiete ab,also noch 150 euro:
das kann doch nicht hinhauen!
und selbst die hat er noch nicht überwiesen....ich stehe ohne geld da.
was kann ich machen?ich muß meinen teil der miete ja auch zahlen.
wie geht das jetzt weiter,wenn mein anwalt gegen ihn vorgeht?
der ist bis zum 7 ten im urlaub,deswegen weiß ich nicht,was ich machen soll.....
ich will ihm da auch nicht vorgreifen,indem ich zu irgendwelchen ämtern gehe!

bitte helft mir,vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.....

01.01.2013 18:52 • #1


Franc
Wenn du alle Netto-Zahlen lieferst könnte ich dir das grob berechnen.

Grundsätzlich werden alle Einkünfte zusammengerechnet und die Differenz mit 3/7-Bruch geteilt. Insofern können deine Ex-Männer ihr ausgleichspflichtes Netto um Kindergeld und Unterhalt kürzen. Vorher wohlgemerkt und nicht am Zahlbetrag.

Zum Kaltmieteanteil...zahlt er dir einen Zuschuss zur Wohnung?

Und selbstverständlich gehst du zum Amt und beantragst dort einen Voschuss auf das zu erwartende Trennungsgeld.

Warum zahlt dein jetziger NF eigentlich nicht? Warum ging die Ehe auseinander? Hast du dir was zuschulden kommen lassen, was eine Verwirkung des Unterhaltes bewirken könnte?

01.01.2013 20:14 • #2


A


Trennungsunterhalt berechnen - nicht der leibliche Vater

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A
hallo,
das sind die netto zahlen!
der leibliche vater zahlt ja,deswegen rechnet er den unterhalt für mein kind an.und auch das kindergeld....
nein,er zahl garnix,er meint insgesamt 500 euro wären alles,und davon zieht er noch seinen anteil der kaltmiete ab-deswegen nur noch 150 euro.
ich hab garnix gemacht,es gab häusliche gewalt bei und,anzeige gegen ihn läuft.
jetzt fängt er an,mir zu unterstellen,ich hätte einen neuen.
stimmt nicht.

01.01.2013 20:47 • #3


C
Der Unterhalt für die Kinder ist kein Einkommen im herkömmlichen Sinne, da er für die Versorgung der Kinder bestimmt ist. Ich empfehle dir, dir anwaltlichen Rat zu holen.

01.01.2013 20:49 • #4


Franc
Alle Zahlen? Na gut, ich nehme mal an dein Netto ist 0 € und er bezahlt an der von dir genutzten Wohnung 150 € Kaltmiete und wohnt nicht mehr dort.
Ferner das von seinem Netto, bereits alle abzugsfähigen Positionen berücksichtigt wurden.

Wenn ja rechnet sich das wie folgt:
2.500 € *3/7 = 1.071.43 € - 150 € bereits geleisteter Kaltmietenzuschuss = 921,43 €.

Ob von den 2.500 € aber alle abzugsfähigen Positionen wirklich weg sind, kanst du hier unter Punkt 5 überprüfen: mein-recht.de/mein-recht.de/einkommen.htm

Und da wird tats. i.d.R. der 1/2 Kindsunterhalt mit berücksichtigt. Genaueres aber kann dir der Familienanwalt sagen.

01.01.2013 22:47 • #5


A
soooooo,
jetzt kommt die runde 2:
er will jetzt 490 euro zahlen....hat bei seinem anwalt angegeben,das er 45000 euro schulden hat und 671 monatlich abträgt,hat er sich bei seinem onkel geliehen....klar hat der das zurückdatiert.

aber der kredit wurde erst monate später aufgenommen-ein zinsloses darlehnen.
wie kann ich belegen,das der onkel das umdatiert hat?und das geld muß ja irgendwo geblieben sein....das verschwindet nicht einfach und wir hatten keine größeren anschaffungen!

02.01.2013 12:08 • #6


sanin
Bei Profamilia bekommst du juristische Beratung.
Es würde dir auch nichts nutzen, wenn dir hier jemand die tatsächlichen Zahlen auf den Tisch legen könnte.

Ausserdem brauchst du Geld zum Leben egal von wem, also geh zu Profamilia und erkundige dich über deine rechtlichen Möglichkeiten.

Häusliche Gewalt, drücken von Unterhaltszahlungen? Du wirst nie mit diesem Mann vernünftig reden können.
Also überlass das denen die sich auskennen.

02.01.2013 12:21 • #7