Nananananaaaaa......so schwarz sehe ich das nicht! Ihr immer mit eure Härtefallscheidung? ´
Allerdings hat Franc recht-hast DU die Ehe durch fremdgehen zerstört, bekommst du keinen Trennungsunterhalt (wobei dies dann handfest zu beweisen wäre)
Bei euren Nettogehältern gehe ich davon aus, dass die Steuerklassen in V und III geteilt sind? Sieht mir jedenfalls stark danach aus.
So: Kindesunterhalt-klar= Düsseldorfer Tabelle! Bei 2.700 € netto macht das nach Adam Riese und Eva Zwerg= 365 € abzüglich 92 € =273 €.....dies bekommt eure Tochter.
Trennungsunterhalt ist da schon etwas komplizierter. Ihr seid beide in der Nachweispflicht eurer Einkünfte..man nehme also die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der letzten 12 Monate und bilde den Durschnitt, weiterhin wird dann geprüft, ob Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorliegt-dies wird 3 Jahre im Durschnitt gerechnet (Bsp. ebay-Verkäufe) solche Einkünfte freut allerdings dann das Finanzamt . Habt ihr den Durchschnittsverdienst, kann dein Mann den Kinderunterhalt abziehen. Dann wird weitergerechnet.......das Einkommen wird dann gekürzt um Fahrten Wohnung-Arbeit bzw. gibt es pauschal eine Kürzung von 5%......Das ist es im Großen und Ganzen auch schon fast (Rechtsanwälte streiten sich aber gerne um die eine oder andere Kürzung) Jetzt nimmst du das bereinigte Einkommen-addierst es zusammen und rechnest nach der von Franc genannten 3/7 Methode Und DAS was dann rauskommt, kannst du als Trennungsunterhalt bekommen.
Weiter im Text: Ehegattenunterhalt sehe ich so wie Franc, daher würde ich an deiner Stelle die Scheidung NICHT einreichen, denn Trennungsunterhalt ist bekanntlich höher und steht dir bis zu einer rechtskräftigen Scheidung zu
Steuerlich wird es jetzt komplizierter: Ihr habt in dem Jahr der Trennung (egal an welchem Tag ihr euch trennt) die Möglichkeit, die Steuerklasse so zu behalten...ihr werdet auch noch zusammenveranlagt (du darfst ihm halt keinen steuerlichen Schaden zufügen) Und dann beginnt das große Zappeln: Wer gleicht aus, wer will die Anlage U unterzeichnen etc...Du kommst nicht drumrum, die Erklärung 2013 gemeinsam mit deinem Mann zu unterzeichnen (insofern nicht elektronisch übermittel inkl. Zertifizierung eines STB). 2014 werden die Steuerklassen geändert, es sein denn ihr startet einen Versuch von mindestens 24 Stunden, eure Ehe zu retten........Ich empfehle dir die Steuerklasse I und 0,5 (den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst du im Zuge der Veranlagung geltend machen)
Ich könnte noch ne ganze Menge mehr dazu schreiben, jedoch sprengt das den Rahmen......und es sind ja nur fiktive Zahlen. Um einen genauen Überblick zu bekommen musst du dir wohl oder übel einen Anwalt suchen, oder einen guten Steuerberater , der kann sowas auch errechnen.
Zum Schluss habe ich aber noch eine Frage: Ihr habt eine kleine Tochter, ihr habt gerade erst geheiratet-warum habt ihr eure Ehe so früh in den Sand gesetzt?
17.01.2013 08:47 •
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