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Trennungsjahr - was beachten? Kosten und Anmeldung

E
Hallo,

also so wie es im Moment aussieht, werde ich mich von meinem Mann trennen.

Wie läuft das mit dem Trennungsjahr? Muss man das irgendwo angeben? Was müssen wir nach der Trennung alles beachten? Kosten?
Ich finde meist nur irgendwelche Werbeseiten

Hier mal ein paar Eckdaten:

Erst seit Mai 2012 verheiratet. Eine Tochter 1,5 Jahre.
Gehalt Er: ca. 2700€ Netto
Gehalt Ich: 550,00 € Netto, stocke aber wahrs. ab Juli oder ein bißchen eher meine Stunden auf...Gehalt wäre dann ca. 800€ Netto.

Wir haben keinen Ehevertrag, nur eine Mietwohnung.

Es wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

LG Ester

16.01.2013 17:48 • #1


V
Hallo Ester,
bin verwirrt......
Zitat:
werde ich mich von meinem Mann trennen.

das ist sicher?

Zitat:
Es wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

da solltest du wohl eher einen Anwalt aufsuchen.....alles gute

16.01.2013 17:53 • #2


A


Trennungsjahr - was beachten? Kosten und Anmeldung

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E
Ich möchte das nicht weiter ausführen...nicht böse sein...würde auch den Rahmen hier sprengen

16.01.2013 18:03 • #3


L
Hallo Ester,

das Trennungsjahr beginnt mit dem Nachweis.

Es kann sein das die Änderung der Lohnsteuerkarte, in Dauernd getrennt lebend, der Nachweis des Beginns des Trennungsjahres ist.

Vielleicht reicht auch die Feststellung der unterschiedlichen Meldeadressen ab dem Datum des Auszuges aus.

Ich denke mal, du solltest bei dem zuständigen Amtsgericht und dann Familiengericht, Prozesskostenhilfe beantragen.

Dort musst du dann dein Einkommen nachweisen, damit geprüft werden kann, ob dir Prozesskostenhilfe zusteht.

Dann übernimmt das Familiengericht die Kosten für den Anwalt.

Inwieweit du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hast müsste vom Jobcenter nach der Trennung geprüft werden.

Liebe Grüße

Little Drummer Boy

16.01.2013 18:23 • #4


E
Danke schön...oh nee kein Hartz4...ich schaff das auch so irgendwie!

16.01.2013 19:42 • #5


V
Hallo ester,

weiss ja nicht wie / ob ihr noch kommuniziert,
mein Exmann u ich hane ausgemacht seit Aug.2000 Getrannt zu leben auch in der gemeinsamen wohnung, wenn das beide bezeugen gilt das als datum für den beginn des Trennungsjahres

kannst du denn mehr im Job arbeiten? aber harz4 ist keine schnade, und es wäre z.B. nur wohngeld, das ist doch OK, hast gearbeitet und in die SoZis eingezahlt....

Prozesskostenhilfe beantragt dir auch eine Anwältin, nd bei deinem Gehalt bekommst du dies sicher!
kannst dich ja beraten lassen, ein guter Anwalt nimmt dafür KEIN Geld!

Frage ist nur..meinerseits, ob die Ehe keiner rettung bedarf?
GVLG

16.01.2013 19:50 • #6


E
Oh ja wir reden miteinander, er denkt ja wie immer, dass alles ok ist , obwohl ich vorher schon zwei sehr große Gespräche mit ihm geführt habe.

Ich kann bis 30 Stunden aufstocken. Ich arbeite im Schichtsystem und muss dann eh erstmal schauen wie ich das mit meiner Tochter hinbekomme. Er ist zum Glück ein ganz lieber Papa. Ich würde ihm auch nie unsere Tochter vorenthalten egal wie er sich mir gegenüber verhält. Ich denke, dass wir uns dann auch mit der Betreuung abwechslen werden.

16.01.2013 20:22 • #7


Franc
Ehegattenunterhalt wirst du wegen der kurzen Ehedauer nicht oder nur für sehr kurze Zeit bekommen. Da gilt die 3/7-Regelung, d.h. von der Nettodifferenz bekommst du 3/7 vom Ehemann ab. Hartz 4 ist also sehr wahrscheinlich in der Übergangszeit.

Wenn du dich wegen einem Anderen trennst, gehst du auch leer aus, da er dann auf Härtefallscheidung gehen kann. Da gibst dann auch kein Trennungsjahr mehr.

Also in beiden Fällen wirst du eher auf freiwillige Zahlungen von deinem Mann angewiesen sein. Aber er ist ja noch ahnungslos...sehe da schwarz für dich.

17.01.2013 02:21 • #8


T
Nananananaaaaa......so schwarz sehe ich das nicht! Ihr immer mit eure Härtefallscheidung? ´
Allerdings hat Franc recht-hast DU die Ehe durch fremdgehen zerstört, bekommst du keinen Trennungsunterhalt (wobei dies dann handfest zu beweisen wäre)
Bei euren Nettogehältern gehe ich davon aus, dass die Steuerklassen in V und III geteilt sind? Sieht mir jedenfalls stark danach aus.
So: Kindesunterhalt-klar= Düsseldorfer Tabelle! Bei 2.700 € netto macht das nach Adam Riese und Eva Zwerg= 365 € abzüglich 92 € =273 €.....dies bekommt eure Tochter.
Trennungsunterhalt ist da schon etwas komplizierter. Ihr seid beide in der Nachweispflicht eurer Einkünfte..man nehme also die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der letzten 12 Monate und bilde den Durschnitt, weiterhin wird dann geprüft, ob Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorliegt-dies wird 3 Jahre im Durschnitt gerechnet (Bsp. ebay-Verkäufe) solche Einkünfte freut allerdings dann das Finanzamt . Habt ihr den Durchschnittsverdienst, kann dein Mann den Kinderunterhalt abziehen. Dann wird weitergerechnet.......das Einkommen wird dann gekürzt um Fahrten Wohnung-Arbeit bzw. gibt es pauschal eine Kürzung von 5%......Das ist es im Großen und Ganzen auch schon fast (Rechtsanwälte streiten sich aber gerne um die eine oder andere Kürzung) Jetzt nimmst du das bereinigte Einkommen-addierst es zusammen und rechnest nach der von Franc genannten 3/7 Methode Und DAS was dann rauskommt, kannst du als Trennungsunterhalt bekommen.
Weiter im Text: Ehegattenunterhalt sehe ich so wie Franc, daher würde ich an deiner Stelle die Scheidung NICHT einreichen, denn Trennungsunterhalt ist bekanntlich höher und steht dir bis zu einer rechtskräftigen Scheidung zu
Steuerlich wird es jetzt komplizierter: Ihr habt in dem Jahr der Trennung (egal an welchem Tag ihr euch trennt) die Möglichkeit, die Steuerklasse so zu behalten...ihr werdet auch noch zusammenveranlagt (du darfst ihm halt keinen steuerlichen Schaden zufügen) Und dann beginnt das große Zappeln: Wer gleicht aus, wer will die Anlage U unterzeichnen etc...Du kommst nicht drumrum, die Erklärung 2013 gemeinsam mit deinem Mann zu unterzeichnen (insofern nicht elektronisch übermittel inkl. Zertifizierung eines STB). 2014 werden die Steuerklassen geändert, es sein denn ihr startet einen Versuch von mindestens 24 Stunden, eure Ehe zu retten........Ich empfehle dir die Steuerklasse I und 0,5 (den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst du im Zuge der Veranlagung geltend machen)
Ich könnte noch ne ganze Menge mehr dazu schreiben, jedoch sprengt das den Rahmen......und es sind ja nur fiktive Zahlen. Um einen genauen Überblick zu bekommen musst du dir wohl oder übel einen Anwalt suchen, oder einen guten Steuerberater , der kann sowas auch errechnen.
Zum Schluss habe ich aber noch eine Frage: Ihr habt eine kleine Tochter, ihr habt gerade erst geheiratet-warum habt ihr eure Ehe so früh in den Sand gesetzt?

17.01.2013 08:47 • x 1 #9


C
Warum stellt sich immer die Frage Was kann ich kriegen/ Was steht mir zu? bevor man sich an den Tisch setzt?

Eine einvernehmliche Lösung ist deutlich billiger für beide Seiten, da dann nicht Gericht und Anwalt mitverdienen.

Ach ja ich vergaß: Dafür muss man ja mit offenen Karten spielen und kann sich nicht hintenrum erst eine Alternative aufbauen um dem anderen dann genüsslich den Dolch in den Rücken zu rammen.


Geht bitte immer davon aus: Er/Sie ahnt nichts und ist derzeit völlig glücklich, weil Ihr nicht Klartext gesprochen habt!. Ein Wir müssten mal wieder-Satz klingt nach gesellschaftlichem Zwang und führt bei mir immer zu einer 'Das werden wir ja sehen'-Reaktion. Jedoch ein deutliches Ich möchte definiert einen klaren Wunsch des Partners. So ist es leider wohl bei uns vor die Wand gelaufen, da meine Frau ihre Wünsche und Bedürfnisse niemals klar als solche geäußert hat!

Wie immer: Nur meine Meinung!

17.01.2013 09:50 • #10


E
Ähm Leute...mir geht es nicht darum was mir zu steht...ich möchte von ihm keinen Unterhalt. Den einzigen Unterhalt den ich möchte, ist für unsere Tochter. Mich hätte nur interessiert was so eine Scheidung kostet...vielleicht hat mal jemand so ungefähr unseren Verdienst und hätte mir ein paar Ca. Zahlen können. Kann ich eigentlich sagen, ich möchte meinen Unterhalt nicht? Mit meinem Arbeitgeber klappt jetzt auch alles, das ich schon ab nächsten Monat 130 Stunden im Monat arbeiten kann...also kein Hartz 4

Keine Sorge..ich bin auch nicht fremdgegangen!

Carsten was meinst Du mit einvernehmlicher Lösung?

Ich steche ihm auch keinen Dolch in den Rücken. Wie gesagt, gab es nun schon Gespräche bei denen ich schonungslos ehrlich war...und nichts ändert sich. Was? Das schreibe ich hier nicht. Ich möchte nicht die nächsten 30 jahre so weiter leben, aber ihn deswegen nicht abzocken! Ahnungslos ist er durch die Gespräche auch nicht

Aso Steuererklärung...ich habe noch nie eine gemacht und wir machen auch keine zusammen...also fällt das weg oder?

LG Ester und vielen Dank für Eure Antworten!

18.01.2013 16:54 • #11


V
Hallo Ester,

dir steht ganz sicher Prozesskostenhilfe zu, hast einen minijob,
meine Scheidung hat mich nichts gekostet ( außer nerven)

frag beim Anwalt mal nach, Beratungsgespräche sind kostenlos!
ich glaube es gibt in DE bei einer Scheidung keine Schuld, in anderen Länder ist dies üblich,
also wenn nötig, bekommst du auch Trennungsunterhalt, bis alles andere geklärt ist
Kindesunterhalt ist klar, wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast ( dass die Kleine bei dir wohnt) und das ist streng nach Düsseldorfer tabelle ausgerichtet ( kannst dir ergooglen)

18.01.2013 17:04 • #12


E
Naja Minijob ist das nicht, halt Teilzeit.

Aber wenn ich den Unterhalt von ihm nicht möchte (also für mich, nicht für unsere Tochter), dann brauch er nicht zahlen oder? Ja Madame bleibt bei mir- er wäre da zu sehr überfordert.

18.01.2013 17:47 • #13


V
mein Exmann hätte mir laut Anwalt €50,00 Unterhalt zahlen sollen *lach*
ich habe drauf verzichtet mit der Bitte den Kindes Unterhalt pünktlich zu zahlen...na ja der kam dann nach 4 Monaten auch nimmer, also zur Unterhaltsvorschusskasse...

wenn du den Ehegattenunterhalt nicht willst, kein Thema, dann muss er auch nicht

ich depp hatte dann seine schulden an der Backe als er sich nach USA verkrümelt hatte...waren ja in zugewinngemeinschaft...gilt auch für die meisten schulden...hätt' ich ma' den Fuffi genommen .-)

ich Hatte TZ ( 20Std.) gearbeitet, aber wie gesagt ist 10 Jahre herm habe Prozesskostenhilfe komplett bekommen
es gibt die ja auch, wobei man dann zinslos in Raten zurückzahlt

18.01.2013 18:32 • #14


T
Ich habe das Gefühl, du verarscht hier Menschen, denen es echt übel geht und legst was an den Tag? DU willst von ihm also keinen Unterhalt! Ok-und wie schafft man das mit knappen 800 € (sollte das hinhauen mit dem Job) plus KU? Hör bloß auf… es gibt hier wirklich Menschen, die nen Rat brauchen-aber was du brauchst? (Ohne Worte)
Es gibt Seiten wie wer weiß was… da hast du ne Bandbreite von Antworten
Allerdings (und ich hoffe Franc liest mit) KANNST du hier gar keine Scheidungskosten errechnen… solltest du das aber immer noch wissen wollen, lege hier sämtliche Vermögensgegenstände sowie alles andere dar und ich gebe die dann gerne den Streitwert inkl. Satz nach Gebührenverordnung, dann nimmst du deinen Taschenrechner und ermittelst selber (insofern du die Bruchrechnung beherrscht) zuzüglich Amtsgerichtskosten etc…
Ach und komm jetzt nicht mit gemeinsamenAnwalt-so eine Bullshitkacke gibt es nicht… EIN Anwalt kann und darf gar nicht BEIDE Seiten vor Gericht vertreten-wenn ihr euch allerdings einig seid: freut euch und teilt euch die Kosten
Viel Glück und maximale Erfolge beim Überstunden schieben

18.01.2013 22:09 • x 1 #15


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