Na, ich hab mal mitgelesen. Keule lasse ich erstmal stecken, aber um ne Kostenrechnung bin ich nicht verlegen, wenn ich dafür einen kostenlosen Rat hinterlassen kann...
Also Netto-Einkommen vom Ehemann: 2700.00; von der Ehefrau: 800.00; 1 Kind. Gegenstandswert so ca. 11.250 €. Gegenstandswert ist also nur das Einkommen und der Versorgungsausgleich nach dem sich die Gebühren berechnen.
Über den Zugewinnausgleich und die Aufteilung aller Sachwerte streitet man sich nicht und löst das mal locker zwischen Tür und Umzugskarton.
Kostet jeden von Euch 1.600 € an Anwaltsgebühren und 500 € an Gerichtsgebühren. 2.100 € pro Nase. Mindestens!
Aber ihr wollt ja mit gemeinsamen Anwalt kuscheln...
Wenn das Gericht einer sog. 25%-Reduzierung stattgibt, werden auch die Gerichtsgebühren gegeneinander aufgehoben und der Gegenstandswert auf ca. 8.450 € reduziert. Wird also auch da billiger. Die Anwaltsgebühren trägt ja sowieso jeder hälftig.
Kostet dann jeden von Euch immer noch 900 € (Anwalt 1.400 € und Gericht 400 €).
Beim Versorgungsausgleich könntet ihr aber ordentlich Extra-Kosten haben, wenn etliche betriebliche oder private Altersversorgungen geteilt werden müssen.
Was meint die Steuerexpertin?
Und nun der kostenlose Rat: Eine Ehetherapie beim kirchlichen Träger gibt es für 0 €. Würde ich allemal einer Scheidung vorziehen.
Nur weil 2 Ansagen nicht richtig für dich beim Empfänger ankamen die Ehe wegschmeissen? Kleines Kind noch dazu. Ist nicht dein Ernst, oder doch? Lös doch bitte zuerst deine Probleme und nimm Hilfe dazu an. Trennung ist oft nur eine einseitige Schuld- und Schmerzverlagerung und nur für die ganz Abgekochten eine Selbstbefreiung.
19.01.2013 03:08 •
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