Okay, jetzt eigene Erfahrungen.
Erste Ehe: kinderlos, beide voll berufstätig. Kein Ehevertrag.
Trennungsjahr voll eingehalten, danach Scheidung beantragt. Wegen Rechnereien bei Gericht und Terminproblemen bei Anwälten und Gericht verzögerte sich die Scheidung auf etwa ein halbes Jahr nach Ende des Trennungsjahres.
Nettes Extra: In einer Pause der Scheidungsverhandlung überredeten uns unsere Anwälte, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Da wir das taten, wurde unsere Scheidung mit dem Tage des Richterspruchs rechtskräftig.
Zweite Ehe: kinderlos, beide voll berufstätig. Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausgeschlossen.
In der Scheidungsverhandlung erklärten wir übereinstimmend, seit etwas über einem Jahr getrennt zu leben. In Wirklichkeit war der Trennungsbeschluss erst vier Monate her. Also, wir haben das Gericht einvernehmlich beschubst. Rechtskräftig wurde diese Scheidung ganz regulär acht Wochen später.
Die Sache hatte allerdings ein Nachspiel, denn wir bekamen beide einen Anruf von unserem Besolder. Nämlich so: Wären wir zum Scheidungstermin tatsächlich schon - wie gesetzlich vorgeschrieben - ein Jahr getrennt gewesen, so hätten wir bereits in dieser Zeit weniger Gehalt bekommen dürfen (Stichwort: Ortszuschlag). Wir hatten also acht Monate lang zuviel Ortszuschlag erhalten und mussten diesen logischerweise dann zurückzahlen. Daran hatten wir bei unserem Beschluss, vor Gericht einvernehmlich zu schwindeln, nicht gedacht.
Okay, das war keine große Sache, und sogar unser Besolder nahm's heiter.
Aber ich erzähle es hier als kleine Mahnung: An der Sache mit Trennung, Scheidung usw. und den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen hängt mehr dran als die Betreffenden mitunter meinen, und dabei zu schummeln kann auch ins Auge gehen. Also, mal eben 'rin in die Kartoffeln - 'raus aus die Kartoffeln geht so einfach nicht.
26.05.2022 12:12 •
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