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Trennungsjahr fast rum,Scheidung ,wieder zusammenziehen

Z
Hallo,

ich bin w, 56 und in in Tennung lebend.
Das Trennungsjahr ist fast rum. Ich bin zwar 600km weit entfernt seit einem Jahr, aber wir hatten täglichen Kontakt (Whatsapp, Tel. usw)
Wir möchten wieder zusammen wohnen, aber mein Mann hat Angst, das ich ohne Scheidung noch ein drittes Mal auf die Idee kommen könnte und gehe. Das wird ihm zu teuer.
Ergo möchte er die Scheidung - wobei ich ihn etwas verstehe.
Ich möchte von ihm eine Absicherung, falls es dann doch schiefgehen sollte von seiner Seite aus (mein Mann hat ein Haus).
Der Vorschlag von meinem Anwalt war: lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.
Nach Recherchen habe ich festgestellt, das das mit regelmäßigen Kosten bzw. Steuererklärungen für mich verbunden ist, da ich einen geldwerten Vorteil habe (ich beziehe nur eine kleine EU-Rente).
Das möchte ich vermeiden.
Testament beim Notar (falls ihm vor meinem Ableben etwas zustößt) wäre er bereit.
Hat jemand viell. eine Idee wie man mich absichern könnte?

danke

09.04.2019 13:38 • #1


David76
gehoert das Haus deinem Mann alleine ? auch nach der Scheidung ?

ich verstehe ja den wunsch abgesichert zu sein, aber was hat das zusammenziehen denn mit dem Wohnrecht zu tun ?
Wieso wird es ihm zu teuer wenn du ein drittes mal gehst ?

09.04.2019 13:44 • #2


A


Trennungsjahr fast rum,Scheidung ,wieder zusammenziehen

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U
Der Vorschlag von meinem Anwalt war: lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.
Nach Recherchen habe ich festgestellt, das das mit regelmäßigen Kosten bzw. Steuererklärungen für mich verbunden ist, da ich einen geldwerten Vorteil habe (ich beziehe nur eine kleine EU-Rente).
Das möchte ich vermeiden.

In meinem Haus wohnt eine Frau, inzwischen 84, mit eingetragenem Lebenswohnrecht. Steuerlich wurde da nie irgendwas fällig.

09.04.2019 13:55 • #3


hahawi
Nur um das richtig zu verstehen.
Du bist schon zwei mal weg und überlegst wieder mit ihm zusammenzuziehen?
Die Scheidung ist im Laufen.
Warum willst Du von ihm eine Absicherung?

09.04.2019 14:03 • #4


R
Warum willst du abgesichert sein,wenn du doch gegangen bist? Dann müsste er sich ja eher gegen dich absichern ( indem er seinen Besitz so gut wie möglich sichert) ?Geht er da nicht ein größeres Risiko ein?

09.04.2019 14:20 • x 2 #5


meineMeinung
Du hast ihn schon zweimal verlassen und gehst nur zurück, wenn du im Falle seines Todes das Haus erbst?
Da könntest du bei mir bleiben, wo du bist.

09.04.2019 14:21 • x 1 #6


hahawi
Leute, bevor hier geurteilt wird, sollte man schon die ganze Geschichte kennen und nicht nur auf ein paar Stichworte hin anspringen.

09.04.2019 14:37 • x 2 #7


Z
Zitat von David76:
gehoert das Haus deinem Mann alleine ? auch nach der Scheidung ?

ich verstehe ja den wunsch abgesichert zu sein, aber was hat das zusammenziehen denn mit dem Wohnrecht zu tun ?
Wieso wird es ihm zu teuer wenn du ein drittes mal gehst ?
Hallo,
ja das Haus gehört meinem Mann alleine. Es hört sich alles etwas doof an, egal ist er mir nicht das ist nun mal Fakt. Ich ihm ja auch nicht.
@meinemeinung: Nein, ich gehe nicht nur zurück, wenn ich im Falle seines Todes das Haus erbe. Er ist 10 Jahre jünger als ich und ich bin Lungenkrank, schon aus diesem Grund wird er mich überleben. Ich habe ganz einfach Angst davor, das er mir sagt (wenn ich wieder da bin): du kannst gehen, ich wollte dir nur zeigen was das für ein Gefühl ist, wenn man verlassen wird. Da ich ihn kenne, weiß ich das er so etwas nicht machen würde, aber die Angst ist da. Das andere ist, ich habe mittlerweile einen Welpen, mein Mann wollte nie Hunde haben. Aber selbst das ist ihm egal. Hauptsache ich komme wieder.
Teuer, weil er dann das dritte Mal Anwalts-und Gerichtskosten hätte, wenn er sich nicht scheiden lässt und ich dann doch irgendwann wieder gehe. Da verstehe ich ihn auch.
@ hahawi: ich bin Zeit meines Lebens ziemlich unstetig gewesen und bin auch vor der Ehe immer wieder mal ausgezogen. Mein Vater war genauso - ich weiß keine Entschuldigung.

09.04.2019 14:47 • x 1 #8


W
Du bist in einem Trennungsforum. Hier geht es vorrangig um Gefühle. Dein Beitrag klingt ziemlich abgebrüht.

09.04.2019 14:53 • x 1 #9


hahawi
Ich kann seine Bedenken da durchaus nachvollziehen, ebenso Deine.
Vielleicht solltet ihr Euch mal gemeinsam mit jemandem unterhalten, der Euch das rechtlich aufdröseln kann.
Euer Kontakt ist ja anscheinend eh recht konstruktiv.
@willan
Es geht eh um Trennungsfolgen.
Und ich würde nicht nach ein paar Sätzen so hart urteilen.

09.04.2019 14:58 • x 1 #10


Gwenwhyfar
Nö, Bindungsängste, Verlustängste, das volle Programm. Da müsste mal ein Fachmann ran.

Und Zickich, Sicherheit findest Du nie im außen. Wenn Du selbst so hin und her kippst, wirst es nichts geben, was er tun kann, dass es für Dich genug ist zu springen und zu bleiben. Es kommt immer ein neuer Gedanke und neue Angst.

09.04.2019 15:03 • x 4 #11


A
Du moechtest also ein Wohnrecht fuer den Fall, dass er es dieses Mal beendet.
Was bringt dir dieses Wohnrecht? Soll er dann ausziehen aus seinem Haus und du bleibst?
Ich steh gerade auf dem Schlauch

09.04.2019 18:21 • #12


Gorch_Fock
Wie wäre es das Ganze mal abzublasen und der Realität ins Auge zu schauen? Als Mann würde ich den Teufel tun, bei anstehender Scheidung noch irgendwelche Wohnrechte einzutragen, die das Haus dann faktisch wertlos machen, da unverkäuflich machen. Liebe sollte nicht durchs Portmonai gehen.
Wenn Du um Deine Probleme weißt, warum machst Du keine Therapie? Der richtige Zeitpunkt wäre es.

09.04.2019 20:37 • x 1 #13


unbel-Leberwurst
Was waren denn die Trennungsgründe?
Offenbar hast Du Dich doch getrennt.

Und was hat sich nun geändert, dass Du wieder zurück willst?

Ich bin übrigens vom Steuerfach und das mit dem Wohnrecht unter Eheleuten habe ich noch nie als geldwerten Vorteil angesetzt.
Auf die Idee wäre ich auch nie gekommen.
Dann wäre es ja auch bisher ein geldwerter Vorteil für Dich gewesen, in seinem Haus zu wohnen.
Und selbst wenn, würde das bei Deiner kleinen Rente kaum Steuern auslösen.

10.04.2019 08:59 • x 2 #14


David76
Zitat von unbel Leberwurst:
Dann wäre es ja auch bisher ein geldwerter Vorteil für Dich gewesen, in seinem Haus zu wohnen.
Und selbst wenn, würde das bei Deiner kleinen Rente kaum Steuern auslösen.


geldwerter vorteil nicht, aber evtl. wird dann wohngeld gestrichen ? andereseits wohnt man ja auch umsonst und so reichlich ist es ja sicherlich auch nicht..,.

10.04.2019 10:48 • #15


A


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