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Trennung, wie Möbel aufteilen?

Heffalump
Zitat von Pamrit:
Auf den meisten Rechnungen steht mein Name, wir haben sie aber zusammen gekauft, das Geld geteilt.

Und da kommen echt 15000 Euro als seine Hälfte zusammen?

05.03.2021 08:00 • #16


S
Ich würde weder zum Anwalt noch großartig deswegen rumstreiten.
Sage ihm, wenn ihr euch nicht einig werdet, gibt es eine Art second Hand Räumungsverkauf in eurer Wohnung, also eine Haushaltsauflösung, bei der ALLES verscherbelt wird. Und dann wird geteilt.
15000 Euro? Was steht bei Euch rum? Chippendale und Co?
Zitat:
und er freundete sich intensiver (er sagt Freundschaftlich, ich empfinde das anders) mit einer 20 Jahre jüngeren Nachbarin und Kollegin an. Ich habe eifersüchtig reagiert. Und nun nach 1 Jahr hat er sich entliebt.



Deine Empfindung kann ich nachvollziehen.

05.03.2021 08:00 • x 2 #17


A


Trennung, wie Möbel aufteilen?

x 3


Zweizelgänger
Zitat von Pamrit:
Auf den meisten Rechnungen steht mein Name, wir haben sie aber zusammen gekauft, das Geld geteilt.

Tja, schnell alles scannen oder kopieren, sichern und dann könnt ihr mal reden...

Deine Name auf Rechnung = deine Möbel !

Also sieht deine Verhandlungsposition schon nicht so schlecht aus und du kannst ihn etwas runterholen, um dann gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden.

05.03.2021 08:06 • x 1 #18


G
Zitat von Zweizelgänger:
Deine Name auf Rechnung = deine Möbel !


Wenn der Exfreund mit Kontoauszügen belegen kann, dass er sich an den Möbeln bzw. an der Rechnung beteiligt hat, dann gehört ihm ein Anteil.

05.03.2021 08:13 • #19


S
Zitat von Zweizelgänger:
Tja, schnell alles scannen oder kopieren, sichern und dann könnt ihr mal reden...

Deine Name auf Rechnung = deine Möbel !

Also sieht deine Verhandlungsposition schon nicht so schlecht aus und du kannst ihn etwas runterholen, um dann gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden.


Woah.. das ist ganz schön fies!
Aber 15k für alte Möbel, die einem, wenn man Pech hat, noch Jahre lang an die gemeinsame Zeit erinnern. Alles raus. Für die Summe kriegt man doch ne kleine Wohnung komplett neu eingerichtet.

05.03.2021 08:14 • x 3 #20


Zweizelgänger
Zitat von Goldy:
Wenn der Exfreund mit Kontoauszügen belegen kann, dass er sich an den Möbeln bzw. an der Rechnung beteiligt hat, dann gehört ihm ein Anteil.

Ja sicher, wenn auf dem Überweisungen im Verwendungszweck steht für Möbel XY oder er ne Quittung hat....

05.03.2021 08:16 • x 1 #21


Zweizelgänger
Zitat von Sorgild:
Woah.. das ist ganz schön fies! Aber 15k für alte Möbel, die einem, wenn man Pech hat, noch Jahre lang an die gemeinsame Zeit erinnern. Alles raus. Für die Summe kriegt man doch ne kleine Wohnung komplett neu eingerichtet.

Auch ein sehr guter Vorschlag.
Er nimmt den ganzen Mist mit und gibt dir 15 000Euro
Er kanns ja dann verkaufen, wenn er's nicht haben will...

05.03.2021 08:25 • x 3 #22


G
Zitat von Zweizelgänger:
Ja sicher, wenn auf dem Überweisungen im Verwendungszweck steht für Möbel XY oder er ne Quittung hat....



Ja eben. Manche geben so etwas tatsächlich im VZ an

05.03.2021 08:27 • #23


Heffalump
Zitat von Goldy:
Ja eben. Manche geben so etwas tatsächlich im VZ an

er kanns aber auch bar abgedrückt haben

05.03.2021 08:30 • #24


G
Zitat von Heffalump:
er kanns aber auch bar abgedrückt haben


Stimmt. Und wenn er sich das nicht hat quittieren lassen, dann schaut er mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Mir ging es nur darum, dass es nicht so einfach ist, wenn die Rechnung auf einen selbst läuft, einem auch automatisch die Möbel gehören.

05.03.2021 08:33 • #25


Zweizelgänger
Zitat von Goldy:
Mir ging es nur darum, dass es nicht so einfach ist, wenn die Rechnung auf einen selbst läuft, einem auch automatisch die Möbel gehören.

Klar, da hast du schon recht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das 100% gelaufen ist, ist verhältnismäßig gering. Es denkt ja nicht jeder gleich an die Konsequenzen bei einer Trennung.

Es geht ja auch weniger darum, dass man das dann tatsächlich benützt, aber wenn jemand so ankommt, dann muss man eben leider manchmal auch etwas krasser reagieren, damit mal alle wieder auf dem Boden der Realität ankommen.

Übrigens steht hier ggf auch ein Unterhaltsanspruch im Raum - für beide...

05.03.2021 08:40 • x 1 #26


X
Zitat von Pamrit:
Er will die Möbel nicht mitnehmen, da sie für diese Wohnung gekauft wurden.


Sein Problem, nicht Deines. Biete es ihm an - gerne gegen eine kleine Ablösesumme für Dich
Er kann schließlich nicht einseitig bestimmen, wie es geregelt wird. Und die aufgerufene Summe dürfte recht heftig sein!

LG

05.03.2021 08:50 • x 4 #27


U
Zitat von Goldy:
Stimmt. Und wenn er sich das nicht hat quittieren lassen, dann schaut er mit dem Ofenrohr ins Gebirge.


Egal was gelaufen ist, ich finde man sollte fair bleiben. Einfach für sich selbst, damit man sich danach noch im Spiegel ansehen kann.

05.03.2021 08:57 • x 2 #28


N
Könnt ihr nicht über den Daumen jedem Möbelstück und Elektrogerät einen imaginären Gebrauchtwert zuordnen? Von einem Neupreis kann keiner ausgehen, da man nach Bezahlen der Artikel schon den ersten Wertverlust hat. Vielleicht könnt ihr euch an ebay Kleinanzeigen orientieren?

Wenn ihr Gebrauchtwerte zugeordnet habt, dann solltet ihr die Sachen aufteilen, unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Saldos.
Sachen, die keiner von Euch mehr haben möchte, bzw. Ihr Euch nicht über die Wertfestlegung einigen könnt, solltet ihr zusammen verkaufen und den Erlös teilen.
Wichtig wäre hierbei, sich das Einverständnis beim Expartner schriftlich zu holen, da Du sonst möglicherweise Schadensersatz bei unautorisiertem Verkauf leisten müsstest.

Soweit die Theorie, sofern ihr euch überhaupt noch verständigen könnt.

Falls nicht, würde ich einen Fachanwalt aufsuchen, da er nicht verlangen kann, dass Du ihm alles erstattest.

Alles Gute!

05.03.2021 09:06 • x 5 #29


G
Zitat von unfassbar:
Egal was gelaufen ist, ich finde man sollte fair bleiben. Einfach für sich selbst, damit man sich danach noch im Spiegel ansehen kann.


So ist es. Aber davon lässt der EX der TE wenig sehen.

05.03.2021 09:21 • x 1 #30


A


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