LonelyXmas
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Zitat von Solskinn2015:@LonelyXmas Kannst Du hier per PN helfen.
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Zitat von Alleswirdgut123:Das habe ich das nicht gelesen:
....Diese Regelung (Steuerpflicht)kann selbst dann zur Steuerfalle werden, wenn die Immobilie gar nicht an Dritte verkauft wird, sondern der hälftige Anteil an den im Haus verbliebenen Ehegatten übertragen wird. Steuerlich zählt dieser Vorgang als Verkauf. Der vorherige Auszug kann sich dann schädlich auswirken, wenn die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bis zum Verkauf nicht gegeben war.
?
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Zitat von Satori:Wisst ihr zufällig was darüber
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