@SelmasLaughing
Da Du die eheliche Wohnung dauerhaft verlassen hast kannst du nicht mehr zurückkehren ohne Ihr Einverständnis. Hättest Du die neue Wohnung als Zweiwohnsitz angemeldet könntest Du jederzeit Besoffen nach Hause kommen, Dich ins eheliche Bett legen. Du könntest morgens dem Spacko, der mit ner Bedürftigen Finz. und Emotional Abhängigen, auch noch Sterilisiert und Ungefährlich für ne Durststrecke Zufrieden ist voll aufs Butterbrot Rotzen. Selbst wenn se die Schlösser wechselt kannste die Türe öffnen lassen und selbst neue Schösser Einbauen.Der Spako bekommt natürlich keinen Schlüssel.
Warum haste überhaupt das Feld geräumt, biste en Mädchen, was Andersrum. Weg im Geiste is sie ja schon also kannste auch die Sau rauslassen. In dem Fall könnte sie zwar nachdem sie abends die Kinder ins Bett gebracht hat zwar Abhauen zum Spacko, müßte aber morgens wieder vor dem Wecken und Fertigmachen zur Kita und Schule wieder Antreten, später Kochen Waschen usw. Es wäre Schwierig für Sie. Der Spacko würde bestimmt keine Wohnung für alle Finanzieren.
Natürlich mußte da ein dickes Fell haben, aber jetzt gehts Dir ja noch Beschissener.
Kannste eigendlich nicht Rechnen?
Wohnen ihre Beiden aus erster Ehe auch in der Wohnung oder hat se die dem Ex dagelassen damit se wieder Platz für neues hat? Egal vier Zimmer müssen ja mit 2 schon mindestens da sein. Das Jüngste ist 2? Also nix Arbeit, wenn se Arbeiten soll hat se wieder nen dicken Bauch. Oder für ein paar Stunden Putzen als Alibi. Mutter als Beruf, so gehts auch.
Wieder zu Dir, - Dyskalkulie heißt das wenn man nicht rechnen kann. Jetzt haste 2 Wohnungen,- 2 Haushalte. Auch wenn der Spacko in Deinen Anteil Einsteigt bleibt noch der anteil von Ihr und Deinen Kindern bei Dir an der Backe. Also im Gesamtrechnungswerk mit Kindergeld und Trennungsunterhalt da sie ja nicht Vernünftig Arbeitet und auch nicht arbeiten gehen wird. Wenn se gezwungen wird durch Ämter dann erwähnt sie in der Bewerbung das sie vier Kinder hat im Schulplichtigen Alter , damit hat sich die Sache schon erledigt.
Zahlt den Ihr Ex wenn die Kinder bei Ihr sind, gibts denn da Umgang?
Beim Umgang gibts bei Uneinigkeit alle 14 Tage Wochenende, natürlich nicht bei Säugling und Ferien die Hälfte. Das hat sich schon vor Jahren Bundesweit eigependelt. Wenn Du Tatsächlich einen an der Waffel hast aber nach Gutachten keine Gefahr fürs Kind darstellst , dann ist das auch bei Dir so. Sie hat ja auch gesagt das Du Täglich kommen kannst. Die hat auch einen an der Waffel, aber vielleicht will se auch nur langsam Heruntertaxieren.
Was verdienste denn Netto ? ich wills nicht wissen , aber die Idee mit der weiteren Wohnung is echt fürn Ar.. Du hättest die Sache Ausschwitzen sollen , aber Du kannst ja nicht Rechnen, Wahrscheinlich brauchste jetzt nicht mehr zu arbeiten weil es sich nicht mehr Lohnt und Geld fürn RA brauchste auch nicht was soll das ? Der kann dir die Taube Nuss auch nicht Zurückbringen und der Umgang ist sowieso geklärt, wenn se verzögern sollte ist der ASD zuständig, im Moment bekommste doch mehr als Dir Zusteht.
Mach den Rücken gerade und sieh zu das die Kohle stimmt.
10.12.2017 15:17 •
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