Zitat von Libellenfrau:@Sabi83 Ja, das kann viel mit kranken Menschen machen, wenn ihnen die Unterstützung verweigert wird. Es ist mittlerweile fast schon Standard, dass Anträge auf Kuren und Hilfsmittel zunächst einmal abgelehnt werden. Lasse dich davon nicht entmutigen.
Es wird nach Aktenlagen beschieden.
Wir haben meist Befundberichte die nach besten Wissen und Gewissen vom Arzt / Facharzt ausgefüllt wurden.
Die Befundberichte müssen ausführlich ausgefüllt werden damit die Behörde das versteht wie es der Person / dem Versicherten geht.
dafür bekommt der Arzt damals 26,20 Euro.
Also steht ausführlich im Befundberichte
Patient hat was am Bein.
Oder Patient hat was am Rücke.
Da die Diagnose keine Rehadiagnose ist , da hier anscheint vom Arzt
1.) keine genau Diagnose bis jetzt gestellt wurde oder gestellt werden konnte.
2.) die Diagnose erst gestellt wurde ?
3.) die Diagnose , alle Leistungen Vorort nicht ausgeschöpft wurde.
4.) Patient besteht beim Arzt darauf ein Antrag zustellen , der aber keine Diagnose genau nennen kann.
der Antragsteller vertraut seinem Arzt das er den Antrag Richtung stellen wird, und sendet selbst keine Unterlagen ein.
also hat die Behörde nur minimales Wissen über die Person.
die Behörde kann auch nicht bei jedem Antrag nachfragen ob der Patient sich sicher ist das alle Unterlagen wirklich vorhanden sind. ( ist Aufgabe des Antragstellers / des behandelnden Arztes )
also geht eine Ablehnung raus.
der Patient ist wütend und ruft bei der Behörde an.
Im Gespräch kommt heraus das der Patient was am Rücken hat , hier z.b. ein Sturz die Treppe herunter, und das dieser sich ein Wirbel , eine Rippe usw. angebrochen hat .
das er 6 Monate Krankengymnastik Vorort getan hat usw.
das steht aber nicht im Befundbericht noch hat der Antragsteller das geschrieben.
Also legt der Antragsteller einen Widerspruch ein, ohne diese medizinisch zu begründen.
Also wird von dem selben behandelten Arzt , der schon für seine Arbeit 26,20 Euro bekommen hat für die 1-3 Worte , nun eine Widerspruchsbegründung geschrieben , wo er wieder für Geld bekommt.
also er bekommt zweimal Geld für die selbe Leistung.
ich sagte immer zu solch Ärzten , das ist so als wenn sie Geld bekommen würden vor der Arbeit, das sie arbeiten kommen sollen , und zum Schluss nochmals Geld bekommen weil sie gearbeitet haben. ( sind 10000sende von fällen und kosten dem allgemein System Geld ohne Ende. Nicht davon zu reden was das für eine Belastung für den Antragsteller ist. )
In der Jahrtausendwende wurde festgestellt von den Behörden das System dahinter steckt , das viel Ärzte mit Absicht wenig schreiben damit sie nochmals Geld bekomme für die Widerspruchsbegründung.
Bei mir lag damals der OP Bericht nach meinem Unfall nicht vor bei der Krankenkasse. Diese war der Meinung das ich nach 4 Wochen wieder arbeiten gehen kann.
Mir war klar nach 26 Jahren Behörde das hier ein Fehler beim zutragen der Daten passiert sein muss. Nach kurzen Nachfragen schickte ich ihnen den OP Bericht und wir bekamen die Sache schnell in die richtige Richtung.
Mein Tipp ist , immer als dritte Person sich nochmals die Unterlagen anschauen , ob eine dritte Person ohne das Wissen von mir , versteht , wie es mir geht und was ich möchte.
Oft ist das Problem , die Person meines Vertrauens , der Arzt neben mir.