mcteapot
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mcteapot
Zitat von Coloneltw:das Wissen noch frisch
Zitat von Femira:Ich habs ehrlich gesagt, auch nicht ganz kapiert...ich mein, dein Handy ist kaputt, dann schaltest du sein altes an und dann ist zufällig der Tracker auf?
Also fühl dich bitte nicht verurteilt...nachdem er sich komisch benahm, kann ich auch etwas verstehen, falls du geschnüffelt haben solltest...
Zitat:dass er dann eben wieder seinen vollen Lohn hat für alles worauf er gerade Lust hat.
Zitat:Er will frei sein, machen können was er will und mehr Geld haben
Coloneltw
Zitat von mcteapot:Gratulation, meine steht bevor, aber ich verliere, alles gefühlt. obwohl es nicht sein Haus ist.
Ach alles mist
Bailey254
Zitat von Bailey254:[12.9.,] Julian: Ne tue ich nicht! Das versuche ich ja die ganze Zeit zu sagen
Zitat von Bailey254:Dass ich bei jedem Mann den ich vielleicht irgendwann mal kennenlernen immer sofort Angst haben muss wenn etwas in die Richtung geht.
Zitat von Gorch_Fock:Geh bitte umgehend zu einem Fachanwalt. Eine Annulierung zeitnah ist sehr wohl möglich. Ihr spart so auch mehrere tausend Euro RA und Gerichtsgebühren. Das Haus solltet ihr verkaufen, mit Deinem Nochmann solltest Du keine finanzielle Verbindung beibehalten. Er wirkt unreif. Nach meiner Einschätzung hat er längst jemand anderes am Start.
Zitat von Bailey254:Ca. 2 Wochen nach der Hochzeit plötzlich wieder der Schock, er liebt mich über alles aber weiß nicht ob er die Beziehung bzw jetzt Ehe noch will. Er will frei sein, machen können was er will und mehr Geld haben. An dem Abend schlief ich bei einer Freundin
Zitat von machtlos:
Das stimmt nicht, eine Annulierung ist nicht möglich. Trennungsjahr abwarten und kurz vor Beendigung Scheidung beim Amtsgericht einreichen
mcteapot
Zitat von Totunglücklich:ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde
Zitat von Totunglücklich:
Stimmt
Quelle http://www.scheidung.org
Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen
Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn
ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alk. oder Dro. auftreten
ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impot.. oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Zitat von mcteapot:Im besten Fall geht noch eine Härtefall-Scheidung, aber um das zu Ergründen hilft nur der
Besuch eines Fachanwaltes für Familienrecht
furby10
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