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Trennung nach 30 Jahren

H
Kleines Update:
Ich bin auf Wohnungssuche.
Er hat mir heute Früh mitgeteilt :
Ein Gespräch wird nicht mehr stattfinden. Ich kann meine persönlichen Sachen mitnehmen. Gemeinsame Sachen werden einer Wohnungsauflösung übergeben. Er will nichts- ich kriege auch nichts. Wieder eine alleinige Entscheidung.
Ich sehe keinen Weg auf ein gerechtes Verteilen. Hat jemand einen Tipp? Irgendwie habe ich auch keine Kraft zu kämpfen…

14.10.2024 09:38 • #61


Umbra_
Zitat von Hippie:
Gemeinsame Sachen werden einer Wohnungsauflösung übergeben

Was soll das denn? Er muss eine große Wut in sich tragen. Hast du eine Ahnung, woher die kommt. ER ist doch derjenige, der sich trennen will. Warum muss er noch nachtreten?
Zitat von Hippie:
Er will nichts

Er braucht doch auch Möbel und Hausrat. Will er in der Wohnung bleiben?
Zitat von Hippie:
ich kriege auch nichts

Zitat von Hippie:
Wieder eine alleinige Entscheidung.

Wie begründet er das, dass du nichts bekommst? Es sind auch deine Sachen. Das durchzusetzen, ist leider eine andere Sache.

Vielleicht hat @Gorch_Fock einen Rat?

14.10.2024 10:12 • x 1 #62


A


Trennung nach 30 Jahren

x 3


P
Zitat von Hippie:
Gemeinsame Sachen werden einer Wohnungsauflösung übergeben. Er will nichts- ich kriege auch nichts. Wieder eine alleinige Entscheidung.


Anwalt?

Manchmal ist es nicht nur notwendig sondern tut auch einfach gut, wenn man jemanden hat, der fachkundig für einen das Kämpfen übernimmt. Das wird auch etwas mit Dir machen und Dir sehr helfen.

Geld müßtest Du eh in die Hand nehmen. Wieviele und welche Sachen Du würdest behalten wollen, musst Du entscheiden.

Ist echt keine schöne Situation. Eine virtuelle Umarmung für Dich

14.10.2024 11:11 • x 1 #63


DieSeherin
Zitat von Hippie:
Er will nichts- ich kriege auch nichts. Wieder eine alleinige Entscheidung.


ich wollte eigentlich in diesem faden nichts schreiben, weil eh schon alles gesagt wurde... aber hier möchte ich dir fest ans herz legen, dir sofort einen anwalt zu nehmen... dein ex kann sich nämlich auf den kopf stellen, aber das kann er eben nicht alleine entscheiden!

ps: und ich hoffe, die erleichterung über die trennung hat spätestens mit dieser ansage die trauer vom tisch gewischt!

14.10.2024 11:49 • x 2 #64


K
Zim Anwalt, aber sofort! Lass dir doch nicht alles gefallen!

14.10.2024 13:22 • x 2 #65


Libellenfrau
@Hippie, darf ich dich an den Vorschlag erinnern:
Zitat von CanisaWuff:
Und mach mal am besten Bilder vom Mobiliar und eine Liste, was Dir gehört...sollte der nämlich diese Drohung war machen, dann hast Du ein paar Beweise was er zerstört hat

Das würde ich bald angehen, falls er einen Rappel bekommt.

14.10.2024 13:54 • x 1 #66


CanisaWuff
Zitat von Hippie:
Ein Gespräch wird nicht mehr stattfinden. Ich kann meine persönlichen Sachen mitnehmen. Gemeinsame Sachen werden einer Wohnungsauflösung übergeben.

Du solltest in Handeln kommen...und das dringend. Die Hälfte der Dinge gehört Dir, also hat er darüber nicht zu entscheiden und je eher der merkt, dass Du auch mal den Kamm stellst, um so besser...zur Wohnungsauflösung, da bleibt nichts, wenn das Zeug überhaupt genommen wird. Geh zum Anwalt, und zwar besser heute als morgen, damit er mal lernt, dass nichts alles immer nach seinem Kopf geht.

14.10.2024 14:07 • x 1 #67


CanisaWuff
Du kannst auch ein Lager mieten, die sind nur recht teuer und schaffst die Sachen, die für Dich wichtig sind schon mal aus der Wohnung. Was weg ist weg, soll er doch dann beweisen, dass es diese Sachen mal gegeben hat.
Ist eben als Frau alleine immer blöd irgendwelche Kommoden zu wuchten

14.10.2024 14:14 • #68


H
Danke an alle!
Den Anwalt hatte ich auch im Sinn, habe auch jemanden dem ich vertraue.
Fotografiert ist soweit alles und…
die Trauer nimmt gewaltig ab

14.10.2024 15:06 • x 2 #69


Libellenfrau
@Hippie Es tut gut, wenn man individuell Handeln kommt. Nicht rumsitzen, und passieren lassen, oder womöglich jemand anderes das Ruder überlassen.
Gibt es womöglich noch Kaufbelege zu den Möbel?

14.10.2024 15:15 • x 1 #70


E-Claire
Zitat von Hippie:
Danke an alle!
Den Anwalt hatte ich auch im Sinn, habe auch jemanden dem ich vertraue.
Fotografiert ist soweit alles und…
die Trauer nimmt gewaltig ab


Was für ein Vollkoffer. Ihr seid ja nicht verheiratet und du bist doch im Moment in der Wohnung, magst du Dir nicht erst einmal einen Tee machen und mal ganz gemütlich durch die Wohnung spazieren und Du Dir überlegen, was
1) Du in jedem Fall behältst
2) Du in keinem Fall behalten willst
3) Du eventuell behalten willst, wenn es zur neuen Wohnung passt?

Zu erstens und zweitens würde ich eine Liste machen. Schmuck, Wertgegenstände und Akten wären ab jetzt (der hat ja noch nen Schlüssel) irgend woanders besser aufgehoben und Du könntest darüber nachdenken, ob Du nicht den Zylinder vom Schloss austauscht, vorübergehend jedenfalls. Dann kann er jedenfalls nicht ohne, daß Du etwas bemerkst, in die Wohnung rein und alles wegschleppen oder schlimmer ungefragt mit irgendwelchen Auflösern vor der Tür stehen.

Passiert das dennoch, kannst Du in dem Fall dann tatsächlich auch die Polizei rufen.

Alles was Du unter erstens auflistest, aber Euch gemeinsam gehört, davon würde ich eine Liste machen und ihm anbieten, ihm da ne Summe x zu geben. Würde ich per Email machen und ne Frist in welcher er sich bitte dazu entscheiden soll. Zu den anderen Sachen bitte genau gar nichts sagen und bei der Liste immer darauf achten zunächst und erster Teil oder so etwas zu schreiben.
Die Sachen, die Du keinesfalls willst, ihr aber auch beide angeschafft habt, gehören auch auf eine Liste, die Du aber zuerst nur für Dich erstellst.

Wenn er tatsächlich eine Firma beauftragt die den Haushalt auflösen soll, dann ist er Vertragsnehmer, so daß die Kosten auch von ihm zu tragen sind. So wie der sich aber benimmt, kommt der hinterher vielleicht noch auf die Idee, Dir da die hälftigen Kosten anzulasten. Dann und erst dann wird es Zeit für die dritte Liste. Auch diese Sachen gehören ja Dir und Dir steht der hälftige Zeitwert zu, diese Liste kannst Du dann mal dazu benutzen zu schauen, ob sich damit nicht Deine Entsorgungskosten auf Null drücken lassen.

All das ist kein anwaltlicher Rat und ersetzt einen solchen auch nicht.

14.10.2024 15:32 • x 2 #71


DieSeherin
Zitat von E-Claire:
Du könntest darüber nachdenken, ob Du nicht den Zylinder vom Schloss austauscht, vorübergehend jedenfalls.


nein, bloß nicht! wenn beide im mietvertrag stehen, darf keiner dem anderen den zutritt zur wohnung verwehren!

14.10.2024 15:35 • #72


E-Claire
Zitat von DieSeherin:
nein, bloß nicht! wenn beide im mietvertrag stehen, darf keiner dem anderen den zutritt zur wohnung verwehren!


Und wenn einer es doch tut, weil er berechtigte Angst hatte, daß der andere Sachen entfernt, was passiert dann?

14.10.2024 15:38 • #73


DieSeherin
Zitat von E-Claire:
Und wenn einer es doch tut, weil er berechtigte Angst hatte, daß der andere Sachen entfernt, was passiert dann?


nachdem rechtsberatung nicht werlaubt ist, nur soviel: er bietet angriffsfläche

14.10.2024 15:41 • #74


E-Claire
Zitat von DieSeherin:
nachdem rechtsberatung nicht werlaubt ist, nur soviel: er bietet angriffsfläche


Stimmt meine Worte!

Schau, grundsätzlich hast Du recht, aber es ist halt neben den rechtlichen Fragen auch ne tatsächliche Situation gegeben. Und an der Stelle muß sich die TE überlegen, wie groß das Risiko, daß Ex in ihrer Abwesenheit vor der Tür mit ner Mannschaft steht und alles auflösen lässt, tatsächlich ist. In dem Fall verhält sich Ex zwar rechtswidrig, aber die Sachen wären weg. Sichern ist halt einfacher als wiederherstellen.

Die gescheiteste Lösung wäre, sich schnellst möglich eine neue Wohnung suchen und mitnehmen, was man mit nehmen will und sich dann in die vermutlich recht nervige Auseinandersetzung um den Rest begeben. Dafür braucht es aber einen Wohnungsmarkt, der das her gibt und eigene finanzielle Rücklagen.

14.10.2024 15:54 • #75


A


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