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Trennung nach 12 Jahren

LonelyHeart23
@Wolfstanz Hätte ich machen sollen, aber so schlimm wird der Sonnenbrand schon nicht werden. Mit Sonnencreme wäre das schwitzen auch noch schrecklicher gewesen. Dieses klebrige Gefühl auf der Haut kann ich einfach nicht leiden.

09.07.2023 19:51 • x 2 #286


W
Sonnencreme verhindert unter anderem die Bildung von Vit D3

09.07.2023 20:37 • x 2 #287


A


Trennung nach 12 Jahren

x 3


kleineMumie
@LonelyHeart23
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde und vielen Dank für gute Besserung
Ich wollte ja noch was zum Thema Haus schreiben.
Also versuche ich es mal .....
Also, da ihr beide zu je 1/2 im Grundbuch steht, seit ihr beide Eigentümer und müsst auch beide je zur Hälfte für die Kosten aufkommen, welche mit der Immobilie zusammenhängen. (Grundstückssteuer, eventuelle Anschluss- und Reparaturkosten, Schornsteinfeger, Strassenreinigung et.)
Ich gehe bis jetzt davon mal aus, dass ihr beide für den Kredit haftet.
Die Bank lässt keinen von Euch da so einfach raus!
Ihr habt das Haus ja erst 1 Jahr gekauft, also ist die Restforderung der Bank sehr hoch und daher kannst den Kredit nicht allein bedienen. Er kann das eventuell....? Auch hier hängt viel vom Einkommen deines NE ab!
Das erst mal aussen vor.
Fakt ist, dass derjenige der auszieht einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend machen kann, gegen den EP der im Haus verbleibt. Ich betone, er kann es geltend machen, muss er natürlich nicht, aber zu 99,9 % tun sie es, wenn sie davon Kenntnis haben!
Was bedeutet das für dich? Du solltest dich mit dem Thema unbedingt beschäftigen und deinen Anwalt danach befragen, er wird es bestätigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist dieser Anspruch nicht durchsetzbar.
Also wenn du ausziehen würdest, würde ich dir natürlich unbedingt dazu raten, diesen Anspruch geltend zu machen.
Zieht er aus, wird es garantiert früher oder später auch tun, schon um mit deinen eventuell berechtigten Unterhaltsansprüchen aufrechnen zu können! Mit Kindesunterhalt kann er nie aufrechnen!
Fazit:
Wer im Haus verbleibt muss mit Nutzungsentschädigungs- Forderungen rechnen und diese dann auch leisten.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich nach der ortüblichen Kalt-Miete. Die Hälfte davon kann als Nutzungsentschädigung verlangt werden!
Beispiel: die ortsübliche Miete (nach Mietspiegel) wäre für eure Immobilie 1000 Euro, dann könnte der ausgezogene EP
500 Euro Nutzungsentschädigung fordern! Da wird dann oft um jeden qm gezankt!
Wer im Haus verbleibt muss natürlich die laufenden Verbrauchskosten für Strom Wasser Heizung allein zahlen.
Aber nicht Heizungswechselkosten, Anschlusskosten für Wasser, Abwasser ect., Grundstücksteurer, Strassen-Erschliessungsgebühren ect. das zahlen die Miteigentümer anteilig. Also in deinem Fall zur Hälfte!
Das sind die Fakten. Leider kann ich dir im Moment nicht weiter raten, weil dazu zu viele Infos fehlen.
Einziger Rat von mir an dieser Stelle, versuche erst mal an alle Infos zu kommen:
Wichtigster Punkt ist und bleibt das Einkommen deines Ehemannes und eventuell vorhandene Lebensversicherungen, Schmuck (Rolex Uhr?) ect.
Da kommt jetzt viel auf dich zu, aber die Anwälte wollen alle Vergleiche schließen. Im Prinzip ist es u.U. ok,aber wenn du garnicht weisst, was Du verlangen könntest....was an Vermögen bei deinem Ehepartnervorhanden ist, dann kannst du keine Vergleiche eingehen! Lass dich nicht aufs Glatteis führen!
Du kannst mich gern per PN anschreiben, wenn du möchtest.
Ich drücke dich

09.07.2023 21:42 • x 3 #288


kleineMumie
ups, muss noch nachlegen:
die Kosten für den Kredit kann er auch zur Hälfte von dir verlangen!
Dazu kann er sich Zeit lassen und das kommt auch auf dich zu!

09.07.2023 21:45 • x 3 #289


Wollie
klasse Erklärung. Sicher nicht nur für TE hilfreich.

09.07.2023 21:46 • x 1 #290


Wollie
wenn man dies so liest, denke ich, ist es ggf. besser, die Hütte zu verkaufen ? aber auch hier braucht TE eine fundierte Rechtsberatung.

09.07.2023 21:48 • x 3 #291


kleineMumie
Ich würde im Moment dazu raten, das Haus zu verkaufen!
Schon daher, weil du ihn sonst nie loslassen kannst! Und etliche Folgeverfahren könnten auf dich zukommen!
Leider bist du ja nicht in der Lage, das Haus zu übernehmen. Der will da mit seiner neuen Tussi einziehen!
Die Suppe würde ich ihm versalzen!
Oh Mann, da kommt leider noch viel Entscheidungsarbeit auf dich zu!
Noch mal einen dicken Drücker von mir!

09.07.2023 21:54 • x 3 #292


kleineMumie
Zitat von Wollie:
:daumen: klasse Erklärung. Sicher nicht nur für TE hilfreich.

Wieso soll das nicht hilfreich sein?

09.07.2023 21:58 • #293


kleineMumie
ups, habe mich verlesen......

09.07.2023 21:59 • #294


Wollie

09.07.2023 22:00 • #295


kleineMumie
@Wollie
Sorry ich hatte da was überlesen! Mir gehts nicht so toll im Moment.....

09.07.2023 22:02 • x 1 #296


Wollie
Alles gut….Schick dir mal einen virtuellen Drücker Tut mir leid dass es dir nicht so gut geht. Und trotzdem so gute Beiträge. Danke dafür

09.07.2023 22:04 • x 1 #297


kleineMumie
Noch ein Tip für die TE,
Kindesunterhalt würde ich erst mal über das Jugendamt laufen lassen, dabei kann man auch gleich die Umgangsregeln klären lassen....
Dass kostet nichts! Kindesunterhalt über einen Rechtsanwalt wird unnötig teuer!
Den Rechtsanwalt damit nur beauftragen, falls es da Ärger gibt.
Das Jugendamt verlangt auch seine Einkommensbescheide (Einkommenssteuerbescheide, Lohnbescheide ect.)

09.07.2023 22:11 • x 3 #298


kleineMumie
Zitat von Wollie:
Alles gut….Schick dir mal einen virtuellen Drücker Tut mir leid dass es dir nicht so gut geht. Und trotzdem so gute Beiträge. Danke dafür

Dankeschön! Und einen lieben Drücker zurück!

09.07.2023 22:13 • x 1 #299


M
Zitat von kleineMumie:
Ich würde im Moment dazu raten, das Haus zu verkaufen!


Ich würde das Haus nicht verkaufen, weil es (auch) das Zuhause der Kinder ist. -Und die haben schon genug zu verkraften im Moment.

09.07.2023 22:52 • #300


A


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