@LonelyHeart23
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde und vielen Dank für gute Besserung
Ich wollte ja noch was zum Thema Haus schreiben.
Also versuche ich es mal .....
Also, da ihr beide zu je 1/2 im Grundbuch steht, seit ihr beide Eigentümer und müsst auch beide je zur Hälfte für die Kosten aufkommen, welche mit der Immobilie zusammenhängen. (Grundstückssteuer, eventuelle Anschluss- und Reparaturkosten, Schornsteinfeger, Strassenreinigung et.)
Ich gehe bis jetzt davon mal aus, dass ihr beide für den Kredit haftet.
Die Bank lässt keinen von Euch da so einfach raus!
Ihr habt das Haus ja erst 1 Jahr gekauft, also ist die Restforderung der Bank sehr hoch und daher kannst den Kredit nicht allein bedienen. Er kann das eventuell....? Auch hier hängt viel vom Einkommen deines NE ab!
Das erst mal aussen vor.
Fakt ist, dass derjenige der auszieht einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend machen kann, gegen den EP der im Haus verbleibt. Ich betone, er kann es geltend machen, muss er natürlich nicht, aber zu 99,9 % tun sie es, wenn sie davon Kenntnis haben!
Was bedeutet das für dich? Du solltest dich mit dem Thema unbedingt beschäftigen und deinen Anwalt danach befragen, er wird es bestätigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist dieser Anspruch nicht durchsetzbar.
Also wenn du ausziehen würdest, würde ich dir natürlich unbedingt dazu raten, diesen Anspruch geltend zu machen.
Zieht er aus, wird es garantiert früher oder später auch tun, schon um mit deinen eventuell berechtigten Unterhaltsansprüchen aufrechnen zu können! Mit Kindesunterhalt kann er nie aufrechnen!
Fazit:
Wer im Haus verbleibt muss mit Nutzungsentschädigungs- Forderungen rechnen und diese dann auch leisten.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich nach der ortüblichen Kalt-Miete. Die Hälfte davon kann als Nutzungsentschädigung verlangt werden!
Beispiel: die ortsübliche Miete (nach Mietspiegel) wäre für eure Immobilie 1000 Euro, dann könnte der ausgezogene EP
500 Euro Nutzungsentschädigung fordern! Da wird dann oft um jeden qm gezankt!
Wer im Haus verbleibt muss natürlich die laufenden Verbrauchskosten für Strom Wasser Heizung allein zahlen.
Aber nicht Heizungswechselkosten, Anschlusskosten für Wasser, Abwasser ect., Grundstücksteurer, Strassen-Erschliessungsgebühren ect. das zahlen die Miteigentümer anteilig. Also in deinem Fall zur Hälfte!
Das sind die Fakten. Leider kann ich dir im Moment nicht weiter raten, weil dazu zu viele Infos fehlen.
Einziger Rat von mir an dieser Stelle, versuche erst mal an alle Infos zu kommen:
Wichtigster Punkt ist und bleibt das Einkommen deines Ehemannes und eventuell vorhandene Lebensversicherungen, Schmuck (Rolex Uhr?) ect.
Da kommt jetzt viel auf dich zu, aber die Anwälte wollen alle Vergleiche schließen. Im Prinzip ist es u.U. ok,aber wenn du garnicht weisst, was Du verlangen könntest....was an Vermögen bei deinem Ehepartnervorhanden ist, dann kannst du keine Vergleiche eingehen! Lass dich nicht aufs Glatteis führen!
Du kannst mich gern per PN anschreiben, wenn du möchtest.
Ich drücke dich
09.07.2023 21:42 •
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