Garantiert war der NE auch schon bei einem Anwalt, zumindest ist es sehr wahrscheinlich.
Es ist schon sehr auffällig, dass er die Arbeitszeit plötzlich reduzieren möchte und sich nun mehr um die Kids kümmern will.
Solange das Einkommen des NE nicht bekannt ist, kann auch der beste Rechtsanwalt nichts berechnen!
Von der Höhe des Einkommens des NE hängt ja auch der Kindesunterhalt ab, welcher immer den anderen Unterhaltsforderungen vorrangig ist. Die Rate für das Haus findet dabei keine Berücksichtigung, dafür ist ja der Selbstbehalt da. Es ist dabei egal, ob er Miete zahlt oder Raten für eine Wohnimmobilie.
Es gibt für die Berechnung des Kindesunterhaltes die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, darin ist der Mindestunterhalt nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und des Alter der Kids festgelegt. Unterhaltspflichtig ist die Person nicht, welcher sich hauptsächlich um die Betreuung der Kids kümmert. Was das genau bedeutet würde jetzt an dieser Stelle zu weit führen.
Zumindest scheint es so, dass da genau der noch NE ran will. Stichwort Wechselmodell....wurde hier schon erwähnt.
Wenn beide gleichermassen die Kids betreuen (Wechselmodell) entfällt die Unterhaltspflicht für die Kids, das Kindergeld wird geteilt.
Lange Rede kurzer Sinn:
zuerst muss immer der Kindersunterhaltsanspruch geklärt werden, bevor über Trennungsunterhalt ect. iirgendeine Prognose gestellt werden kann. Dazu braucht jeder Anwalt die Einkommensverhältnisse der Eltern und natürlich Kenntnis darüber, wer in Zukunft die Kinder betreut und in welchem Umfang!
Zum Zugewinnausgleich:
Dafür ist der Stichtag entscheidend. Stichtag ist der Tag, an welchem der Scheidungsantrag (egal von wem der Beiden auch immer) beim Gericht eingereicht wird! Beide Parteien müssen Ihr Anfangsvermögen (am Tag der Eheschliessung) und ihr Endvermögen (Tag der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht) darlegen. (Konten, Immobilien, Schmuck ect. und wichtig auch Lebensversicherungen, wenn diese vom gemeinsamen Konto bedient wurden!)
Kurz gesagt alles was in der Ehe jeweils zugewonnen wurde, muss jede Partei aufführen.
Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) werden in der Regel bei der Scheidung geregelt, aber Obacht, private Lebensversicherungen mir Rentenzahlungen ect. werden dabei nicht berücksichtigt!
Also aufpassen! Da dein NE Arzt ist, vermute ich stark, dass er mehrere private LV hat oder hatte!
Also am bessten die Kontoauszüge verlangen, wenn du keinen Zugriff darauf hast.
Alles kopieren, was du findest! Versicherungspolicen ect.
Alte Kontoauszüge sind da sehr aufschlussreich!
Die Lebensversicherungen sind sehr wichtig, da diese entweder für den Zugewinn, oder für den Versorgungsausgleich herangezogen werden können! Also schaue nach. Würde mich nicht wundern, wenn er schon da was beiseite geschafft hat.
Mit dem Haus.....schwere Baustelle, ich schicke erst mal ab, melde mich später dazu nochmal, aber schon mal dazu, das hat alles mit der Ehescheidung nichts zu tun, das sind sogenannte Scheidungsfolgeverfahren.
Ich muss kurz weg, melde mich nioch mal.
07.07.2023 16:04 •
x 3 #241