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Trennung nach 11 Jahren, Frau hat direkt neue Beziehung

T
Also, ist .... gelaufen.
Ich habe den Hermesboten gesehen und ihm direkt Hausverbot ausgesprochen. Meiner Frau habe ich eröffnet, dass ich an Freitag wieder im Haus wohnen werde.
Sie hat die Kinder gepackt und gesagt, dann zieht sie aus und will an Freitag bei ihren Eltern wohnen....

17.07.2024 21:20 • x 6 #46


DrillingsPapa
@Trinitro dann soll sie halt bei ihren Eltern wohnen. Das sollte dich nicht jucken. Ist bei den Eltern denn genügend Platz, im Bezug auf die Kinder?

17.07.2024 21:23 • x 1 #47


A


Trennung nach 11 Jahren, Frau hat direkt neue Beziehung

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T
@DrillingsPapa nein, die haben eine ganz kleine Wohnung. Sie will nicht mit mir unter einem Dach wohnen, schon gar nicht wenn ihr neuer kommt.
Ich will das auch der Kinder wegen vermeiden, da jetzt einen riesen Streit und anwaltlichen Krieg draus zu machen

17.07.2024 21:39 • #48


DrillingsPapa
@Trinitro Dann müssen die Kinder wohl oder übel bei dir bleiben, wäre das für dich machbar?

17.07.2024 21:40 • #49


T
@DrillingsPapa für die nächsten 6 Wochen schon, danach aufgrund von Vollzeitjob aber nicht.
Ich will ihr auch die Kinder nicht weg nehmen.

17.07.2024 21:41 • x 1 #50


Wulf
@Trinitro das ist der Moment wo du stolz auf dich sein darfst!

Heute vormittag wurde noch Eilantrag Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgeführt. Gehe dem bitte noch nach.
P.s. Bei den nächsten Onlineshoppingtouren würde ich peinlichst darauf achten das die von Hermes geliefert werden.

17.07.2024 21:42 • x 2 #51


DrillingsPapa
@Trinitro dir bleibt nichts anderes übrig, als ein Anwalt zu beauftragen, der deine Interessen vertritt.
Oft ist es ohne sehr schwierig, da Trennungen in den meisten Fällen nicht eigenvernehmlich sind.

17.07.2024 21:44 • #52


DrillingsPapa
@Trinitro du sollst ihr ja die Kinder nicht wegnehmen, aber auch nicht kleinlaut dein Heim verlassen.
Dazu noch freie Bahn machen, das der next in deinem Eigenheim ein und aus geht.
Schlag ihr eine Räumliche Trennung im eurem Haus vor. Treffen mit dem Paketbote sollten sowieso erstmal ohne Kinder stattfinden.

17.07.2024 21:51 • x 1 #53


P
Zitat von Wulf:
Heute vormittag wurde noch Eilantrag Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgeführt

@Wulf
Will der TO ja nicht.
Also wird er zukünftig zahlen müssen und sein Umgangsrecht erstreiten müssen.
Viel Erfolg.

Zitat von Wulf:
P.s. Bei den nächsten Onlineshoppingtouren würde ich peinlichst darauf achten das die von Hermes geliefert werden.

Guter Spruch

17.07.2024 22:12 • x 2 #54


P
Ich kann aber verstehen, dass bei einem Einjährigen eine Betreuung bei einer Vollzeitstelle nicht so leicht ist.
Vielleicht gibt es aber Alternativen:
Elternzeit, Halbtagsstelle, Homeoffice, die Oma die gern aushilft...
Zitat von DrillingsPapa:
Schlag ihr eine Räumliche Trennung im eurem Haus vor

Das ist eine gute Lösung. So wächst die Bindung der Kinder an den Vater und eröffnet ihm später bessere Chancen bei einem Gerichtsprozess

Aber dann sollte sich der TO bei der Erziehung auch aktiv einbringen und das dokumentieren

17.07.2024 22:20 • x 2 #55


Wulf
Zwischen nicht wollen und doch müssen um hinterher herauszufinden hätte ich es bloß getan

Nur hinterher ist man schlauer und doch zu spät dran und Arm ab.
Noch einmal: Das Gesetz kennt keine Moral, sondern nur Fristen.

Es sind erforderliche Behördengänge, Juristische Weichenstellungen um hinterher für seinen Kinder auch da sein zu können und dürfen.

17.07.2024 22:20 • x 1 #56


G
Zitat von Trinitro:
Also, ist .... gelaufen. Ich habe den Hermesboten gesehen und ihm direkt Hausverbot ausgesprochen. Meiner Frau habe ich eröffnet, dass ich an Freitag wieder im Haus wohnen werde. Sie hat die Kinder gepackt und gesagt, dann zieht sie aus und will an Freitag bei ihren Eltern wohnen....

Dennoch empfehle ich das zusätzlich schriftlich, genauso wie empfohlen, zu machen. Und zwar
mit Androhung einer gerichtlichen Verfügung mit Annäherungsverbot, wenn er sich nicht daran hält.
Dann weiß der, der in eine Familie mit Kindern einbricht, dass nichts mehr so wie geplant läuft.
Möglicherweise reicht das schon, um alles bei ihm ins Wanken zu bringen oder gar Rückzug.

Von deiner Frau ist das eine spontane, trotzige Reaktion. Sie hatte damit nicht gerechnet.
Klar kann sie ihre Eltern mit den Kindern besuchen, aber ausziehen mit den Kindern? Wie weit
wohnen ihre Eltern von eurem Haus entfernt bzw. gar in einem anderen Ort? Spreche morgen früh
direkt mit deiner RA. Ihr habt als Eltern ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder
gehören ihr nicht. Sie darf alleine hinziehen, wohin sie will, jedoch nicht eigenmächtig mit den
Kindern. Deine RA wird dir sagen, dass ein Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein
Kavaliersdelikt ist.
Gem. BGB: § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu
erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Verheiratete Eltern haben automatisch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Zitat:
Zitat von Wulf:
das ist der Moment wo du stolz auf dich sein darfst!

Ja, aber das verpufft, wenn der TE jetzt ihr nicht eindeutig klar macht, was nicht mehr geht und das
er das nicht mehr mit sich machen lässt. Gesprächsbereitschaft über die Elternebene hinaus, ja.
Ihren Lover im Haus, nein nicht jetzt und auch zukünftig nicht, ausziehen ja, wohin sie will aber
ohne Kinder, die bleiben in ihrer gewohnten Umgebung. Punkt. Sie hat keine Handhabe daran
etwas zu ändern.
Zitat von PeterN:
Ich kann aber verstehen, dass bei einem Einjährigen eine Betreuung bei einer Vollzeitstelle nicht so leicht ist.
Vielleicht gibt es aber Alternativen:
Elternzeit, Halbtagsstelle, Homeoffice, die Oma die gern aushilft...

Elternzeit und Halbtagsstelle und die Kinder bei ihm, würde für seine Frau bedeuten, kein Kindes-
unterhalt und für sich, da sie wohl auch eigenes Einkommen und der TE einen Selbstbehalt hat,
keinen Unterhalt mehr. Im Gegenteil würde sie automatisch zumindest unterhaltspflichtig für die
Kinder. Tja, ob ihr Neuer da dann noch mitspielt?

Sie hat so reagiert, weil sie instinktiv weiß und auch merkt, es läuft alles nicht mehr so wie sie
und ihr AM das geplant hatten. Gut so. Du und deine Frau seit nicht mehr im wir . Sie wollte
dich kalt stellen und der AM war wohl bereits auf dem Sprung in eurer ehelichen Wohnung
einzuziehen. Den Zahn hast du ihr und ihm nun gerade noch rechtzeitig gezogen. Richtig so.

@Trinitro bespreche das alles direkt morgen früh mit deiner RA. Sie wird wissen was jetzt zu tun ist.

17.07.2024 22:49 • x 2 #57


Wulf
@Gast2000 der TE hat einen Teilsieg errungen, darauf soll er stolz sein dürfen. Der erste Schritt zur wiedererlangung seines Selbstbewusstsein.

Die eigentliche Schlacht geht weiter.
Du kennst selbst den Weg, der war nicht einfach.

Sein Ziel sollte sein später mit seiner NF sich neutral geschäftsmässig über die Kinder unterhalten zu können.

Bis das anfängt möglich zu werden, ist schon 2026/27?

17.07.2024 23:44 • x 1 #58


P
Zitat von Gast2000:
Deine RA wird dir sagen, dass ein Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein
Kavaliersdelikt ist.

@Gast2000
Man muss hier aber realistisch sein und auch ehrlich zu dem TO. Ich denke, ich habe das oben erwähnt:
Die Ex kann einfach Fakten schaffen und ausziehen. Selbst ein Eilantrag dauert.

Ein Gericht wird der Mutter höchstwahrscheinlich nicht ihr 1-jähriges Kind wegnehmen.
Und ohne Betreuungskonzept des TO schon mal gar nicht.
Und 2 Kinder bei einer Halbtagsstelle zu betreuen, wo eines gerade mal 1 Jahr alt ist, ist sportlich, ohne zusätzliche Hilfe eigentlich unmöglich.

Also wird ein Gericht ihn höchstwahrscheinlich zum Zahlvater degradieren mit 14-tägigem Umgangsrecht. Bei dem Baby vielleicht öfter in der Woche, dafür aber nur einige Stunden. Wenn es plöd läuft, findet der Umgang des Babys auch nur in der Wohnung der Eltern statt

Und dass man der Mutter vorschreibt, wo sie zu leben hat, macht man vielleicht in China, aber nicht in Deutschland.

Versuchen würde ich es trotzdem.

17.07.2024 23:49 • #59


P
@Gast2000
Was ich damit sagen will:
Dein §1631 Abs 1 BGB ist schön in der Theorie. Die Realität sieht anders aus

17.07.2024 23:54 • #60


A


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