Mystefan
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Zitat von Brightness2:Jep. Mit der Forderung zur Einkommensauskunft bist du in Verzug gesetzt, Das heißt, sie wird ab Oktober Unterhalt fordern. Habt Ihr gemeinsames ...
Brightness2
Zitat von Mystefan:wir haben gemeinsames Sorgerecht Und stehen beide im Mietvertrag
Zitat von Mystefan:Erst ab Auszug fordert die Gegenpartei Unterhalt.
Zitat von Brightness2:Das ist schon mal gut Gib das Schreiben gleich deinem Anwalt weiter. Der Auszugstermin binnen zwei Wochen ist unrealistisch, da wird er ein ...
Zitat von Brightness2:Wer steht denn im Mietvertrag? Bevor du irgendwelche -spontanen- Entscheidungen triffst, lass dich bitte juristisch beraten. Denn du bist nicht nur ...
Zitat von Endlich:Hallo Mystefan, erstmal möchte ich dir sagen wie leid mir das tut, was du da gerade durchmachen musst. Für mich klingt es nicht mehr danach die ...
Zitat von Brightness2:Wenn du also schon zum Zeitpunkt der Zeugung wusstest, dass deine Ex mit mehreren Lovern die Matratzenfestigkeit geprüft hat, ist es jetzt zu spät
Zitat von Brightness2:Das ist schon mal gut Gib das Schreiben gleich deinem Anwalt weiter. Der Auszugstermin binnen zwei Wochen ist unrealistisch, da wird er ein ...
Brightness2
Zitat von alleswirdbesser:Dann würde ich aber ihren Anteil an Miete und Nebenkosten abziehen und das vielleicht kurz im Verwendungszweck darstellen.
Zitat von Brightness2:Sonst kann @Mystefan in Teufels Küche kommen.
Brightness2
Zitat von Mystefan:Sie hat sich wenn ich genau so agiere wie sie einfach selbst so viele Steine in den Weg gelegt das es mich schon gar belustigt zu sehen wie sie merkt das eben nicht alles nach ihrem Gusto läuft.
Zitat von Mystefan:Für alle meine gerade getätigten Aussagen bezüglich rechte und Pflichten mit Kind und Wohnung bedarf es auch keinen Anwalt. Kann man ganz einfach selbst im Gesetzbuch nachlesen.
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