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Trennung mit Kind - Bin verzweifelt

Mystefan
Zitat von Brightness2:
Jep. Mit der Forderung zur Einkommensauskunft bist du in Verzug gesetzt, Das heißt, sie wird ab Oktober Unterhalt fordern. Habt Ihr gemeinsames ...

Erst ab Auszug fordert die Gegenpartei Unterhalt.

wir haben gemeinsames Sorgerecht Und stehen beide im Mietvertrag

22.10.2021 15:15 • x 1 #61


B
Zitat von Mystefan:
wir haben gemeinsames Sorgerecht Und stehen beide im Mietvertrag

Das ist schon mal gut

Gib das Schreiben gleich deinem Anwalt weiter. Der Auszugstermin binnen zwei Wochen ist unrealistisch, da wird er ein Schreiben aufsetzen müssen. Allerdings musst du abwägen, wie groß die Gefahr ist, dass deine Ex mit Gewaltschutz aufwartet, wenn es nicht nach ihrem Kopf geht. Ansonsten empfehle ich dir, nicht auszuziehen, bevor die Themen Umgang mit eurem Kind und Unterhalt sauber und wasserdicht geregelt sind. Schlage dazu eine Elternberatung vor. Wenn deine Ex Angst hat, die Lizenz als Tagesmutter zu verlieren, hast du vielleicht sogar einen Trumpf im Ärmel. Spiele den klug aus.
Zitat von Mystefan:
Erst ab Auszug fordert die Gegenpartei Unterhalt.

Vorsicht. Du solltest jetzt schon die Konten trennen und ihr den Unterhalt auf ihr eigenes Konto überweisen, mit dem Vermerk Unterhalt Oktober für Lieblingskind, Unterhalt Oktober Ex-Schnucki. Sonst riskierst du, doppelt zu zahlen.

22.10.2021 15:22 • x 1 #62


A


Trennung mit Kind - Bin verzweifelt

x 3


Endlich
Hallo Mystefan,
erstmal möchte ich dir sagen wie leid mir das tut, was du da gerade durchmachen musst.
Für mich klingt es nicht mehr danach die Beziehung noch retten zu können wenn jetzt schon die Kommunikation auf beiden Seiten über Anwälte läuft.
Wahrscheinlich ist es in eurem Fall auch gar nicht mehr anders möglich gewesen. Zu einem guten Gespräch gehören schließlich immer zwei Personen.

Ich hoffe du hast Unterstützung seitens deiner Freunde und Familie. Natürlich ist es erstmal leichter hier anonym zu schreiben, aber du solltest dich auch jemandem in deinem privaten Umfeld anvertrauen.
Das ist nur ein gut gemeinter Rat von mir. Ich habe anonym bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Wenn dein Profilbild tatsächlich ein Foto von dir ist und du Stefan heißt, kann dich theoretisch jeder hier erkennen, der mitliest. An deiner Stelle würde ich das Bild heraus nehmen und auch den Namen deiner Tochter.....hast du glaub ich einmal erwähnt.

Du wirst hier mit Sicherheit einige wertvolle Tipps bekommen und viele verschiedene Denkanstöße.
Solltest nur aufpassen - falls doch jemand aus dem Umfeld deiner Ex mitliest- dass du deine weiteren rechtlichen Schritte hier nicht allzusehr ausführst.
Bleibt natürlich deine eigene Entscheidung wie weit du hier gehst.

Was den Thread von Nemo angeht.....kannst du lesen wenn es dir hilft......ich würde dir im Moment keinen Thread mit über 400 Seiten zumuten.
Auch wenn es Ähnlichkeiten gibt ist am Ende doch jede Beziehung / Trennung anders und auch die Art damit umzugehen. Menschen sind nunmal unterschiedlich und das ist auch gut so.

Ich drücke dir die Daumen möglichst unbeschadet aus der ganzen Geschichte raus zu kommen und wünsche dir viel Kraft und Selbstvertrauen für die nächste Zeit. Mach dir keine Vorwürfe dass du so blind warst, das ist schon vielen hier so ergangen. Du wirst daraus lernen und daran wachsen.

LG Endlich

22.10.2021 16:54 • x 5 #63


Mystefan
Zitat von Brightness2:
Das ist schon mal gut Gib das Schreiben gleich deinem Anwalt weiter. Der Auszugstermin binnen zwei Wochen ist unrealistisch, da wird er ein ...

Mein Anwalt meinte solange die bodenraupe noch in der gemeinsamen Wohnung gemeldet ist besteht keine Gefahr! Erst wenn sie auszieht usw

22.10.2021 17:08 • #64


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Wer steht denn im Mietvertrag? Bevor du irgendwelche -spontanen- Entscheidungen triffst, lass dich bitte juristisch beraten. Denn du bist nicht nur ...

Vielleicht kann er ihr die hälftige Miete rückwirkend in Rechnung stellen, plus die Hälfte der Nebenkosten. Wenn das hoffentlich nicht verjährt ist.

22.10.2021 17:08 • x 2 #65


Mystefan
Zitat von Endlich:
Hallo Mystefan, erstmal möchte ich dir sagen wie leid mir das tut, was du da gerade durchmachen musst. Für mich klingt es nicht mehr danach die ...

Ja mit den rechtlichen Schritten hast Du vollkommen recht. Die werde ich hier auch nicht ausführen.

Mir wird auch nichts anderes übrig bleiben und alles auf mich zukommen.


Ich bleibe stark! Hoffentlich

22.10.2021 17:10 • #66


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Wenn du also schon zum Zeitpunkt der Zeugung wusstest, dass deine Ex mit mehreren Lovern die Matratzenfestigkeit geprüft hat, ist es jetzt zu spät

Sie ist aber erst drei Monate danach schwanger geworden? Und war sicher davon überzeugt, der leibliche Vater zu sein. Die Zweifel kamen ihm erst jetzt, als sie sagte, dass sie ihn sowieso verlassen hätte.

22.10.2021 17:11 • x 1 #67


alleswirdbesser
Zitat von Brightness2:
Das ist schon mal gut Gib das Schreiben gleich deinem Anwalt weiter. Der Auszugstermin binnen zwei Wochen ist unrealistisch, da wird er ein ...

Dann würde ich aber ihren Anteil an Miete und Nebenkosten abziehen und das vielleicht kurz im Verwendungszweck darstellen.

22.10.2021 17:13 • x 1 #68


B
Zitat von alleswirdbesser:
Dann würde ich aber ihren Anteil an Miete und Nebenkosten abziehen und das vielleicht kurz im Verwendungszweck darstellen.

Genau das geht eben nicht. Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Forderungen, die nicht verrechnet werden können. Und wenn keine Miete vereinbart war, kann er sie sowieso nicht abziehen.

Bei allen ideenreichen und wohlmeinenden Tipps, bitte Wunschvorstellungen und Rachegelüste nicht mit der rechtlichen Lage gleich setzen. Sonst kann @Mystefan in Teufels Küche kommen.

22.10.2021 18:15 • x 4 #69


ElGatoRojo
Zitat von Brightness2:
Sonst kann @Mystefan in Teufels Küche kommen.

Da ist er doch schon, nachdem der Brief ihres Anwaltes ihn erreicht hat. Hoffentlich ist ihm nun endlich klar, was für eine Art Frau es sich an Land gezogen hatte. Und sie wird weiter ohne Skrupel agieren - unterstützt von ihrer Familie.

Hier geht es für ihn jetzt in allererster Linie um rechtlichen Beistand und auch um Beistand mittels Freunden oder Familie. Damit es da nicht als Einzelkämpfer agieren muss. Und klar - alle Mittel wegen der Vaterschaft ausschöpfen, auch wenn das Kind schon 2 ist.

22.10.2021 18:23 • x 3 #70


tlell
Rein rechtlich habt ihr beide das Recht in der Wohnung zu wohnen. Sie kann über ihren Anwalt eine Wohnungszuweisung beantragen. Allerdings muss der Vermieter zustimmen, wenn der Mietvertrag auf eine Partei umgeschrieben werden soll. Will er deine Ex nicht als Mieterin, wird sie auch keine Mieterin ganz einfach. Du musst also überhaupt nicht ausziehen solange das nicht vor Gericht verhandelt wurde. Ich würde auch nicht ausziehen! Wenn der Vermieter ein guter Freund von dir ist usw..


Habt ihr gemeinsames Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsrecht? Sollte dem so sein, kann sich deine Ex die anwaltliche Ansage du darfs das Kind nicht mitnehmen usw wohin stecken. Selbiges würde dann übrigens auch für sie gelten. Sie dürfte die Kleine auch nicht mitnehmen. Im Grunde braucht sie deine Zustimmung, wenn sie das We bei ihren Eltern verbringt mit dem Kind. Aber vorsicht ich würde hier nichts eskalieren lassen!

Unterhalt zahl erst, wenn du beim Anwalt warst und der den Unterhalt berechnet hat! Ganz schnell Termin organisieren evt. vorverlegen. Konten trennen ist total wichtig! Anders rum muss sie nämlich ebenfalls ihre Einkünfte offen legen. Hier darfst du dir aber keine Zeit lassen!

22.10.2021 18:31 • x 1 #71


Mystefan
Ja eine schlammschlacht brauche ich nun wirklich nicht.

Hab alles mit meinem Anwalt geklärt.

Das Ding das ich ausziehen soll ist völlig haltlos und ohne Rechtsgrundlage.

Ich weiß zu 120% das der vermieter egal was kommt sie einfach nicht in der Wohnung haben möchte. Mir würde er sie geben.

Aus Nettigkeit habe ich dies auch mitgeteilt natürlich ruhig und sachlich. Sie hat daraufhin sofort ihren Anwalt kontaktiert der ihr dann wohl gesagt habe das ich leider (aus ihrersicht leider) recht habe was die Wohnung angeht. Zumindest konnte ich das aus dem Schluchzen vernehmen. Was mir ja (so gehässig bin ich jetzt mal) überhaupt nicht leid getan hat.

Ich wollte dieses Spiel nie spielen. Sie hat einfach vergessen das wenn ich Auflagen bekomme was das Kind betrifft diese auch einfach sie gleichermaßen betreffen solange es keine offizielle räumliche Trennung gibt.

Wie wo das Kind wie lange ist und wann es zurück kommt zu seinem gemeldeten Wohnort usw.

Sie hat sich wenn ich genau so agiere wie sie einfach selbst so viele Steine in den Weg gelegt das es mich schon gar belustigt zu sehen wie sie merkt das eben nicht alles nach ihrem Gusto läuft.

Für alle meine gerade getätigten Aussagen bezüglich rechte und Pflichten mit Kind und Wohnung bedarf es auch keinen Anwalt. Kann man ganz einfach selbst im Gesetzbuch nachlesen.

22.10.2021 18:32 • #72


Mystefan
Desweiteren weil ich immer ein ungutes Gefühl hatte, haben wir nie ein gemeinsames konto gehabt!

Ganz so "dumm" war ich dann doch nie! Nebenkosten usw liefen immer über meinen Namen sowie gez und Müll usw

Wie gesagt, sie hat sich so dermaßen selbst ein eignetor geschossen dass ich wirklich schmunzeln muss

22.10.2021 18:36 • x 2 #73


tlell
Ünrigens wenn ihr getrennt seid, muss sie sich an den Kosten für Wohnung, Strom und alles weitere beteiligen! Aber das weiss dein Anwalt. Hatte ich vergessen zu schreiben.

22.10.2021 18:36 • x 1 #74


B
Zitat von Mystefan:
Sie hat sich wenn ich genau so agiere wie sie einfach selbst so viele Steine in den Weg gelegt das es mich schon gar belustigt zu sehen wie sie merkt das eben nicht alles nach ihrem Gusto läuft.

Gerade habe ich das Gefühl, dass du dich in einer trügerischen Sicherheit wiegst.
Zitat von Mystefan:
Für alle meine gerade getätigten Aussagen bezüglich rechte und Pflichten mit Kind und Wohnung bedarf es auch keinen Anwalt. Kann man ganz einfach selbst im Gesetzbuch nachlesen.

Na denn. Viel Glück. Mit dieser Herangehensweise wirst du sehr viel davon brauchen.

22.10.2021 18:50 • x 1 #75


A


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