98

Trennung einreden lassen und Polizei gerufen

R
Zitat von CanisaWuff:
Ist doch ein toller Beweis, wer hier wen nicht in Ruhe lässt.


Pia, du solltest einen Anwalt beauftragen, damit du endlich zur Ruhe kommst und heilen kannst.
Deine Ex erwartet no contact also möge sie sich auch dran halten!

Viele Dinge kann man erst mit Abstand bewerten und vielleicht sollte jeder einmal tief durchatmen, sonst fügen sich beide Seiten nur noch mehr Schaden zu.

15.10.2024 04:00 • #46


R
Man kann dem oder der Ex auch jede Woche ein T-Shirt schicken und ihn/sie damit in den Wahnsinn treiben!
Das ist alles schon vorgekommen.

15.10.2024 04:34 • x 1 #47


A


Trennung einreden lassen und Polizei gerufen

x 3


P
Zitat von Scheol:
@Piaaaa Weil zurück gehen lassen ? Damit die Geschichte nicht beendet wird ? Ich verstehe die Logik dahinter nicht. Wenn sie das ist was du angedeutet hast , haben diese ein eigenes Rechtsempfinden. Hier sehe ich aber das sie die Sache zum Abschluss bringen wollte.

Zitat:
Ich habe es wieder zurückgehen lassen.

Grundsätzlich ist es so, dass unter der Adresse gar nichts mehr zugestellt werden kann (daher ging es auch zurück) weil ich zu einer Arbeitskollegin gezogen bin. DHL und die Nachbarn wurden darüber schon vor einiger Zeit informiert.

Ich bin alleine einfach nicht mehr zurecht gekommen. Es hat mich wie @Tony46 schon gesagt hat, zu sehr aus der Bahn geworfen!

Als sie mich anzeigen wollte, konnte sie der Polizei auch meine richtige Meldeanschrift nennen und hat dort nicht die Adresse angegeben (an die sie das Paket geschickt hat). Selbst darüber kann man nur mit dem Kopf schütteln!

Und @irishdream hat Recht, sie hat noch andere und große Dinge von mir in ihrem Keller liegen, die nicht einfach so verschickt werden können daher hätte sie einfach alles zu den restlichen Sachen legen können.
@Wulf im Keller geht es um ca. 1500-2000Euro
Ihre Version steht leider nicht zur Verfügung. Das hast du gut erkannt! Die Wirkung der Polizei hat bei ihr nur 3 Tage angehalten.
Wahrscheinlich musste sie noch unbedingt etwas nachsetzen und wird es auch weiterhin versuchen. Ich hab ihr ja schließlich noch gesagt, als sie hinter der Tür stand, dass sie mich einfach benutzt und weggeworfen hat und das sie einfach nur feige ist! Für sie war ich einfach nur eine Nummer - Wortlaut: aus der sie nicht mehr wusste, wie sie rauskommen sollte. Damit wache ich jeden Morgen/jede Nacht auf! Und selbst in meinem eigenen Bett konnte ich nicht mehr schlafen. Man sieht dann doch die ein oder andere Situation vor sich.... Ich bin gerade sehr froh, im Gästezimmer meiner Kollegin zu sein!

@Rainbow1414 Es wird wohl doch der richtige Weg sein, einen Anwalt zu beauftragen damit der sie auch bittet, die Kontaktsperre einzuhalten. Ohne Drohung oder irgendwas - einfach nur das Ruhe einkehrt. Und ja, du hast Recht. Viele Dinge kann man nur mit Abstand bewerten!

15.10.2024 05:53 • #48


Anlachen
Sorry, aber ich gehe hier mit der Geschichte ganz und gar nicht konform. Für mich ist der Strang, als Ganzes gelesen, Schuldumkehr live!

Da würde ich gerne mal die Meinung der Ex hören.


Zitat von Piaaaa:
Als es mir nach ein paar Tagen wieder besser ging, packte ich dann eine Tasche mit ihren Sachen zusammen, nahm zwei Tage Urlaub und kaufte ihre Lieblingsblumen und bin nochmal zu ihr gefahren

Zitat von Piaaaa:
Es war dann Sonntag gegen Mittag. Ich stand vor ihrer Haustür

Zitat von Piaaaa:
Sie hat eiskalt mit meinen Gefühlen gespielt und mich benutzt und dann fallen gelassen

Zitat von Piaaaa:
dass sie natürlich noch Gefühle für mich hätte aber ich sie mit dieser Aktion noch weiter von mir wegtreiben würde.


Du hast mehrfach vor ihrer Tür gestanden, nach 3(!) Stunden Fahrt. Sie hat sich ambivalent verhalten oder hatte Angst. Ich kann da nichts Kaltes oder Vorsätzliches erkennen, wie hier attestiert wird.

Zitat von Piaaaa:
Ich hab ihr ja schließlich noch gesagt, als sie hinter der Tür stand, dass sie mich einfach benutzt und weggeworfen hat und das sie einfach nur feige ist


Zitat von Piaaaa:
Als ich abends wieder zu Hause war, schrieb ich ihr über den Messenger und es kam keine Antwort.


Also beschimpft, und dann wieder einholen versucht, nach


Zitat von Piaaaa:
wir haben beide von der polizei eine ganz klare ansage bekommen. sie ignoriert es aber!


Zitat von Piaaaa:
Die Wirkung der Polizei hat bei ihr nur 3 Tage angehalten.
Wahrscheinlich musste sie noch unbedingt etwas nachsetzen und wird es auch weiterhin versuchen


Die Ansage ging an Dich, wenn ich das zunächst richtig gelesen habe? Du hast mehrfach vor der Tür gestanden? Ungebeten? Sie möchte keinen Kontakt mehr? Und sendet deshalb die Dinge per Post.

Zitat von Piaaaa:
Sie hat heute schon wieder versucht, hier ein Paket her zu schicken obwohl die Polizei ihr letzte Woche klar und deutlich gesagt hat, dass sie alles in ihren Keller auf die anderen größeren Sachen legen soll und mal ein oder zwei Monate vergehen lassen soll damit alle mal zur Ruhe kommen.


Wieso schon wieder?

Zitat von Scheol:
Weil zurück gehen lassen ?
Damit die Geschichte nicht beendet wird ? Ich verstehe die Logik dahinter nicht.


Zitat von Scheol:
Hier sehe ich aber das sie die Sache zum Abschluss bringen wollte.


Ich finde da auch keine Logik, auch nicht in der Adressregelung. Wenn @piaaa woanders wohnt, und alles schon eingestellt ist, dürfte doch alles paletti sein?
Zitat von Piaaaa:
beauftragen damit der sie auch bittet, die Kontaktsperre einzuhalten


Zitat von Piaaaa:
Grundsätzlich ist es so, dass unter der Adresse gar nichts mehr zugestellt werden kann (daher ging es auch zurück) weil ich zu einer Arbeitskollegin gezogen bin


Zitat von Piaaaa:
Ihre Version steht leider nicht zur Verfügung. Das hast du gut erkannt! Die Wirkung der Polizei hat bei ihr nur 3 Tage angehalten


Macht keinen Sinn, für mich, diese Aussagen.

Zitat von Piaaaa:
Ich konnte nicht mehr arbeiten und war bei meinem Hausarzt, einem Psychiater und der Frauenberatung für Menschen in krisenhaften Lebenssituationen. Für den Notfall habe ich sogar eine Einweisung bekommen.


Und was ist dabei rausgekommen?


Zitat von Scheol:
Dann schau mal unter dem Begriff Ghosting und was dieses bei Menschen anrichtet. Eine schlimme Art eine Person zu verlassen.

Und Tschüss, das wäre noch was mit was man abrieten könnte.


Scheol, das sehe ich anders, wenn nach mehrmaligem Lösungsversuchen immer weiter versucht wird, in die Beziehung zurückzuziehen.

Was ist denn aus dem guten alten Schlussmachen geworden?

Man zieht einen Strich und geht weiter. Früher ist man sich ein halbes Jahr aus dem Weg gegangen, und konnte bestenfalls danach wieder reden. In heutigen Zeiten läuft vieles sehr ungesund. Als habe man ein Recht auf eine andere Person?
Ich würde meinen, wenn mir jemand meine Sachen zurücksendet, dann sucht er einen Abschluss.

Wo ist die Akzeptanz?

15.10.2024 07:09 • x 4 #49


R
Zitat von Piaaaa:
Grundsätzlich ist es so, dass unter der Adresse gar nichts mehr zugestellt werden kann (daher ging es auch zurück) weil ich zu einer ...

Ich bin damals auch erstmal abgetaucht und zu einem Kumpel gezogen. Das war genau die richtige Entscheidung. Meine Ex hat mir auch das Leben zur Hölle gemacht! Es war genau wie bei dir. Und deine körperlichen Symptome hatte ich auch.
Wir sollten beide eine Kontaktsperre einhalten und sie hat sich ständig irgendwas neues überlegt. Ich habe sogar meinen Namen vom Briefkasten abgeschraubt. Ich wurde dann nur noch über Nachbarn informiert, wenn wieder ein Stapel Pakete geliefert wurde und wieder etwas für mich dabei war. So stell ich mir das auch gerade bei dir vor weil der Bote ja immer versucht, es irgendwem aufs Auge zu drücken. Du hast ja auch erwähnt, dass du einen guten Kontakt zu deiner Nachbarin hast.
Es ist ja auch egal. Der Fakt ist, dass sie sich an die Kontaktsperre halten sollte!

15.10.2024 07:27 • #50


P
Zitat von Anlachen:
Sorry, aber ich gehe hier mit der Geschichte ganz und gar nicht konform. Für mich ist der Strang, als Ganzes gelesen, Schuldumkehr live! Da würde ich gerne mal die Meinung der Ex hören. Du hast mehrfach vor ihrer Tür gestanden, nach 3(!) Stunden Fahrt. Sie hat sich ambivalent verhalten oder hatte Angst. Ich ...

Zitat:
Zitat: Als ich abends wieder zu Hause war, schrieb ich ihr über den Messenger und es kam keine Antwort.


Also beschimpft, und dann wieder einholen versucht, nach

Das war der Nachmittag als ich die zuvor die Nacht bei ihr verbracht hatte. Sie hatte mich gebeten, mich zu melden, wenn ich wieder gut angekommen bin. Da hatte sie mich schon wieder blockiert und da kam der Anruf von ihrer Freundin mit ihrem Handy.
@Wulf Auf der einen Seite Küßchen, danach später die Streife...

Zitat: Die Wirkung der Polizei hat bei ihr nur 3 Tage angehalten.
Wahrscheinlich musste sie noch unbedingt etwas nachsetzen und wird es auch weiterhin versuchen
Die Ansage ging an Dich, wenn ich das zunächst richtig gelesen habe?

Nein. Die Ansage ging an uns beide. Die Polizei hat sich am nächsten Abend auch meine Sichtweise angehört und sie im Anschluss daran nochmal telefonisch informiert. Da wurde ihr auch mitgeteilt, dass sie bitte Ruhe einkehren lassen soll damit man sich dann ggf. in ein paar Monaten aussprechen und die Sachen austauschen könnte.

Zitat:
Man zieht einen Strich und geht weiter.

Man schreibt eine Nachricht und blockiert den anderen!

Zitat:
Da würde ich gerne mal die Meinung der Ex hören.


Ja. Frag sie bitte! Du wirst aber keine Antwort bekommen. Vielleicht schreibt dir ja eine ihrer beiden Freundinnen.
@Wulf
Zitat:
Da sie sich bereits stellvertreten lässt, über ihre beste Freundin, die eine diametral andere Darstellung liefert,

Bei meinem ersten Besuch hat sie sich total gefreut mich zu sehen und ich darf mit ihrem Bett schlafen und sie küsst mich und drückt mich die ganze Nacht an sich und beim zweiten Besuch steht sie auch vor mir und sagt mir unter Tränen, dass sie noch Gefühle für mich hat und bedankt sich, dass ich ihren Pfand, das heilige Stofftier zurückgebracht habe und informiert im Anschluss daran die Polizei.

15.10.2024 07:49 • #51


Wulf
@Piaaaa das Gerede und die anschliessenden Handlungen sind mir durchaus bekannt. Auch später sind mir ein paar falsche fuzziger dieser Art über den Weg gelaufen. Bleibt nur komplett die Finger davonhalten, kein Kontakt, kein gar nichts.
Sorry, aber deine Beziehung wurde verschrottet.
Ob sie ambivalent reagiert, weil du versucht hattest die Beziehung zu kitten und sie unter dem möglichen Einfluss einer dritten Person steht, ist wurst. Da bist du an der Schwelle, daß du selbst in Schwierigkeiten geraten wirst, wenn du weiterhin etwas unternehmen willst.
Wie weiter oben zitiert, kann sie dir schon daraus was stricken.

Es zählt später nur noch deine Sachen zurück zu erlangen, mehr nicht.
Da musst die deine Sachen so beschreiben, daß diese von einer dritten Person identifiziert und abgeholt werden kann (Gerichtsvollzieher).
Wenn du den jeweiligen Eigentumsnachweis (Rechnung/Kontobewegung) erbringen kannst, perfekt.
Streitwert sind 5000Euro (minimum), RA-Honorar sind ca. 800Euro. Auch wenn das Zeug nur 1500Euro wert ist.

Ansonsten keinerlei Kontakt mehr zu ihr. Auch wenn es dir dein Herz zerreisst und gerade heulen musst.

15.10.2024 10:02 • #52


B
Na ja, einerseits ankommende Pakete zurückzuschicken, andererseits einen Anwalt zu beauftragen, genau solche Gegenstände juristisch einzufordern, kann man machen. Wirkt möglicherweise aber ziemlich verhaltensdivers. Wer zu viel Geld, Zeit und Nerven hat, mag so vorgehen.

@Piaaaa, sorry falls ich es überlesen habe. Wie lange ward ihr ein Paar, wie gestaltete sich die Beziehung bei der Entfernung, was hat euch als Paar ausgemacht?

15.10.2024 10:27 • #53


P
Zitat von Brightness2:
Na ja, einerseits ankommende Pakete zurückzuschicken, andererseits einen Anwalt zu beauftragen, genau solche Gegenstände juristisch einzufordern

Der Anwalt soll zunächst nichts einfordern. Er soll sie nur auf die Kontaktsperre hinweisen.

15.10.2024 10:57 • #54


B
@Piaaaa Du umgehst die Frage nach der Dauer und der Gestaltung eurer Beziehung. Bewusst?
Zitat von Brightness2:
Wie lange ward ihr ein Paar, wie gestaltete sich die Beziehung bei der Entfernung, was hat euch als Paar ausgemacht?

Zitat von Scheol:
@Piaaaa wie lange wart ihr zusammen ?

15.10.2024 11:02 • x 1 #55


R
Zitat von Brightness2:
Na ja, einerseits ankommende Pakete zurückzuschicken, andererseits einen Anwalt zu beauftragen, genau solche Gegenstände juristisch einzufordern, ...

Es geht doch eigentlich gar nicht um das Paket sondern um NO CONTACT!
Und da hier auch keiner weiß, wie klein oder groß es war oder ob es noch mit einer Forderung oder etwas ähnlichem verbunden war, war es so schon richtig sich nicht auf etwas einzulassen. Dem Braten hätte keiner vertraut!
Wenn man keine neugierigen Nachbarn oder einen gesprächigen Postboten hat, dann würde man es wohl gar nicht erst erfahren. So war es damals bei mir.
Es ist doch dann umso besser, dass sie da nicht mehr wohnt und sich zurückgezogen hat! Alles andere regelt sich von alleine. Selbstfürsorge!

15.10.2024 11:06 • #56


P
Zitat von Brightness2:
@Piaaaa Du umgehst die Frage nach der Dauer und der Gestaltung eurer Beziehung. Bewusst?

Wenn ich hier jetzt schreibe, dass wir eine wirklich schöne Beziehung hatten, dann würde mir das bestimmt keiner glauben. Vielleicht daher bewusst!
Die Entfernung war dank Urlaub und Homeoffice gar kein Problem. Wir konnten auch stundenlang miteinander telefonieren. Jeder wusste immer was der andere gemacht hat und wir haben uns immer sehr gefreut, uns zu sehen. Alles war so intensiv/vertraut und bestimmte Sachen musste dein Gegenüber gar nicht erst aussprechen weil du es gefühlt hast.
Ich habe ihr sehr vertraut und mich total geborgen gefühlt. Sie war meine absolute Traumfrau!
Ich möchte da nicht mehr weiter drauf eingehen weil sich all das nur noch komisch anhört..

15.10.2024 11:24 • #57


B
Zitat von Piaaaa:
Wenn ich hier jetzt schreibe, dass wir eine wirklich schöne Beziehung hatten, dann würde mir das bestimmt keiner glauben. Vielleicht daher bewusst!

Kurz und heftig?
Zitat von Piaaaa:
Alles war so intensiv/vertraut und bestimmte Sachen musste dein Gegenüber gar nicht erst aussprechen weil du es gefühlt hast.

Hm, ja, die Kommunikation. Dieses verträumte, wir müssen nicht miteinander reden, verstehen uns blind, verhindert natürlich auch jegliche Auseinandersetzung mit gegensätzlichen Vorstellungen, Missverständnissen.So kann ein tiefes Verständnis für den realen Menschen nicht wachsen. Es entsteht ein Traumgebilde. Gern auch der Seelenverwandte. Kein Partner aus Fleisch und Blut, mit Ecken und Kanten. Für den fehlt dann die Akzeptanz, wenn er mal zum Vorschein kommt. Bis die Seifenblase platzt. @Piaaaa, genau da würde ich mal ansetzen, genau hinschauen. Auch mithilfe vergangener Beziehungen.

15.10.2024 11:35 • x 1 #58


P
@Brightness2 Es gab zwei Auseinandersetzungen. Diese hatte ich schon geschildert und genau diese Situationen/Aussagen hätten ihr Gefühl kaputt gemacht und das unwiderruflich. Das stand in der letzten Nachricht. Dann wurde ich blockiert. An die ganzen schönen Dinge konnte man sich dann nicht mehr erinnern. 2% waren dann plötzlich mehr als 98.

15.10.2024 11:43 • #59


Scheol
Zitat von Piaaaa:
Wenn ich hier jetzt schreibe, dass wir eine wirklich schöne Beziehung hatten, ...

Deine NPS Vermutung , schläft ja nicht Monate oder Jahre. Die Störung kommt schnell zum Vorschein und da hat man dann wenig Freude und wenig schöne Beziehung. Vermutung doch was anderes.

Das was die Polizei ausgesprochen hat , klingt eher wie ein Ratschlag das beide mal ruhig sein sollten um mal zum Denken zu kommen. War es ein Interventionsgespräch ?

Ein Annäherungsverbot / ein Kontaktverbot geht meines Wissens schriftlich ein. Und an die Person die sich den anderen Wohnort nähert.

Man kann ihr ja schlecht ein Annäherungsverbot aussprechen in ihren eigenen Vierwänden, wenn sie sich deiner Person nicht genähert hat.



https://www.anwalt.de/rechtstipps/schut...22948.html
Was ist ein Annäherungsverbot?
Ein Annäherungsverbot, im Volksmund auch als einstweilige Verfügung bekannt, ist eine gerichtliche Anordnung, die es dem potenziellen Täter verbietet, sich dem Opfer innerhalb eines bestimmten Radius zu nähern oder bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält. Diese Maßnahme wird ergriffen, um das Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen und ihm ein Gefühl der Sicherheit zu geben.
Gesetzliche Grundlage und Zuständigkeit
Das Annäherungsverbot findet seine rechtliche Basis im deutschen Gewaltschutzgesetz. Gemäß § 1 GewSchG kann das Familiengericht auf Antrag einer verletzten Person entsprechende Maßnahmen treffen, wenn der Täter die Person vorsätzlich verletzt hat. Dies kann körperliche Verletzungen, Bedrohungen der körperlichen Unversehrtheit oder psychische Gewalt umfassen. Dabei reicht für die psychische Gewalt schon aus, wenn eine Belästigung allein durch Nachrichten (z.B. über Whatsapp, Instagram oder per Mail) erfolgt ist.
Zuständig für die Anordnung eines Annäherungsverbots ist das Familiengericht, unabhängig davon, ob eine Familienbeziehung zwischen Täter und Opfer besteht. Das Gericht kann verschiedene Maßnahmen verhängen, darunter ein Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen, oder die Kontaktaufnahme mit dem Opfer in jeglicher Form zu unterlassen.
Verfahren und Dauer
Das Verfahren zur Erlangung eines Annäherungsverbots beginnt mit einem Antrag an das Familiengericht. Dieser kann entweder über einen Rechtsanwalt eingereicht oder direkt bei Gericht zu Protokoll gegeben werden. Das Gericht entscheidet im Rahmen eines Eilverfahrens über die zu treffenden Maßnahmen, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Die Dauer eines Annäherungsverbots ist in der Regel auf sechs Monate befristet, kann jedoch je nach den Umständen des Falls verlängert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Annäherungsverbot eine gerichtliche Anordnung ist und vom Täter strikt eingehalten werden muss.
Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Ein Verstoß gegen ein Annäherungsverbot stellt eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung kann das Gericht Ordnungsstrafen oder sogar Ordnungshaft verhängen, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen und das Opfer weiter zu schützen.
Wie können Sie Hilfe erhalten?
Wenn Sie Opfer von Stalking, Belästigung, Bedrohung oder häuslicher Gewalt sind und Schutz benötigen, zögern Sie nicht, sich an eine erfahrene Anwältin zu wenden. Als Rechtsanwältin mit Fachkenntnissen im Bereich des Gewaltschutzes stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihr Recht auf Sicherheit und Unversehrtheit durchzusetzen. Gemeinsam können wir den Antrag auf ein Annäherungsverbot stellen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen.


+

Interventionsgespräche zielen primär darauf ab, durch ein mehr oder weniger offensives Gespräch mit dem Stalker diesen in seinem destruktiven Verhalten einzudämmen. Solche Gespräche werden meistens von der Polizei durchgeführt.


+
Platzverweis ?

Üblicherweise wird ein Platzverweis für die Dauer zwischen sieben und 14 Tagenausgesprochen. Ein erster, kurzfristiger Platzverweis kann direkt von der Streifenwagenbesatzung vor Ort ausgesprochen werden. So kann der Täter beispielsweise für das Wochenende daran gehindert werden, in die Wohnung zurückzukehren.

+

Ein Anwalt kann auf kein Verwaltungsakt verweisen / bestehen , wenn dieser noch gar nicht beantragt wurde.

Was wirfst du ihr den vor ? Das zurück senden der eigenen Sachen , das das Belästigung ist ? Das fällt wohl nicht unter ein stalking Versuch.

15.10.2024 11:50 • x 2 #60


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag