Sascha17
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Sascha17
BlaueKoralle
Zitat von Sascha17:
Bezüglich Haus habe ich Vorschläge gemacht. Keine Antwort.
Ich zahle keinen Unterhalt weil ich mein Einkommen offen gelegt habe und sie nicht.
Würdest du da Unterhalt .
BlaueKoralle
Zitat von Sascha17:Eine Scheidung kann man verhindern indem man die Angaben zur Berechnung des Versorgungsausgleichs nicht einreicht.
Ich geh jetzt ins Bett,aber vorher noch die Anleitung wie man in Deutschland als Vater sein Kind zu sich holt:
1. Nach der Trennung,welche am besten kurz vor den Sommerferien sein sollte holt man das Kind von der Schule ab und fährt möglichst weit weg zu Bekannten.
2. Das Kind meldet man in der Schule Krank.
3. Der Mutter sagt man das das Kind belastet ist und Ruhe braucht und kein Kontakt erwünscht ist.
4. Man suche eine x-beliebige Kinderärztin auf und erzähle wilde Geschichten damit das Kind bis zu den Sommerferien
nicht mehr zur Schule muss.
5. Wenn die Mutter einen gerichtlichen Antrag auf Besuchsrecht stellt so warte man den Gerichtstermin ab.
6. 1 bis 2 Tage vor dem Termin melde man sich und das Kind in einer anderen Stadt an.
7. Im Gerichtstermin verkündet man den neuen Wohnort und das nun ein anderes Gericht zuständig ist.
8. Wiederhole 7 bis langweilig wird.
9. Inzwischen sind die Sommerferien vorbei und man meldet das Kind an einer anderen Schule an.
10. In der Zwischenzeit reges Manipulieren des Kindes nach eigenem Ermessen falls es noch jung genug ist. Kann bei Kleinkindern oder Babies natürlich entfallen.
11. In der Gerichtsverhandlung schließt man einen Vergleich zu ein paar Kontakten.
12. Kontakte vereiteln. Da fällt schon genug ein.
13. In der Schule wilde Sachen erzählen.
14. Im nächsten Gerichtstermin einem Besuch nicht zustimmen und eine Umgangspflegerin erbitten. Im Sinne des Kindes versteht sich. Erstellung eines Gutachtens erbitten.
15. Nun sollte das Jahr um sein - die Beziehung zum Kind ausreichend gefestigt und die Umgangspflegerin vielleicht einen Kontakt versucht haben.
16. Kontakte mit der Umgangspflegerin so lange wie es geht aufschieben. Krankheit ist immer gut.
17. Keine Sorge die Umgangspflegerin hat auch vieleTermine - ab und zu verschieben. Ein Terminalle 2 Monate reicht schon.
18. Der Sommer nähert sich. Der Gutachter wahrscheinlich noch nicht. .
19.Ups schon Winter. Der Gutachter ist da.
20. Nach nur 6 bis 12 Monaten ist das Gutachten fertig. Wichtig: Es darf keine Beobachtung des Gutachters zum Verhältnis
der Mutter zum Kind geben. Das Kind ist noch nicht so weit. .
21. Man warte nun das Hauptverfahren ab. .
Es hilft wenn man auf Grund des schwierigen Situation nicht einer Arbeit nach geht. Ist auch günstiger wegen der
Prozesskostenhilfe.
Bei mir hats die KM so gemacht aber als Vater wirds auch genau so gehen.
Ich finde so etwas beschämend für Deutschland - Aber so ist die Realität - Und es gibt noch viel mehr Tricks.
Danke Loulou - Wirklich - aber ein Vergleich ist das Papier nicht wert auf dem er steht. Das hatte ich schon.
Außerdem will sie natürlich das alleinige Sorgerecht.
Sascha17
BlaueKoralle
Sascha17
BlaueKoralle
Zitat von Sascha17:Ich habe 10 Verfahren gegen sie laufen.
Können auch 12 sein. Muss noch eine Frist abwarten dann wirds wieder eins mehr.
Sascha17
Sascha17
Schwedus
Zitat von Sascha17:
Der bei dem das Kind ist kann also einfach alles ablehnen. Auf nichts reagieren, alles absagen und dann mit dem o.a. versuchen das Sorgerecht dem anderen zu entziehen.
Ukulele
Sascha17
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