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Trennung auf Zeit - Auswirkungen

S
Eine Scheidung kann man verhindern indem man die Angaben zur Berechnung des Versorgungsausgleichs nicht einreicht.

Ich geh jetzt ins Bett,aber vorher noch die Anleitung wie man in Deutschland als Vater sein Kind zu sich holt:

1. Nach der Trennung,welche am besten kurz vor den Sommerferien sein sollte holt man das Kind von der Schule ab und fährt möglichst weit weg zu Bekannten.
2. Das Kind meldet man in der Schule Krank.
3. Der Mutter sagt man das das Kind belastet ist und Ruhe braucht und kein Kontakt erwünscht ist.
4. Man suche eine x-beliebige Kinderärztin auf und erzähle wilde Geschichten damit das Kind bis zu den Sommerferien
nicht mehr zur Schule muss.
5. Wenn die Mutter einen gerichtlichen Antrag auf Besuchsrecht stellt so warte man den Gerichtstermin ab.
6. 1 bis 2 Tage vor dem Termin melde man sich und das Kind in einer anderen Stadt an.
7. Im Gerichtstermin verkündet man den neuen Wohnort und das nun ein anderes Gericht zuständig ist.
8. Wiederhole 7 bis langweilig wird.
9. Inzwischen sind die Sommerferien vorbei und man meldet das Kind an einer anderen Schule an.
10. In der Zwischenzeit reges Manipulieren des Kindes nach eigenem Ermessen falls es noch jung genug ist. Kann bei Kleinkindern oder Babies natürlich entfallen.
11. In der Gerichtsverhandlung schließt man einen Vergleich zu ein paar Kontakten.
12. Kontakte vereiteln. Da fällt schon genug ein.
13. In der Schule wilde Sachen erzählen.
14. Im nächsten Gerichtstermin einem Besuch nicht zustimmen und eine Umgangspflegerin erbitten. Im Sinne des Kindes versteht sich. Erstellung eines Gutachtens erbitten.
15. Nun sollte das Jahr um sein - die Beziehung zum Kind ausreichend gefestigt und die Umgangspflegerin vielleicht einen Kontakt versucht haben.
16. Kontakte mit der Umgangspflegerin so lange wie es geht aufschieben. Krankheit ist immer gut.
17. Keine Sorge die Umgangspflegerin hat auch vieleTermine - ab und zu verschieben. Ein Terminalle 2 Monate reicht schon.
18. Der Sommer nähert sich. Der Gutachter wahrscheinlich noch nicht. .
19.Ups schon Winter. Der Gutachter ist da.
20. Nach nur 6 bis 12 Monaten ist das Gutachten fertig. Wichtig: Es darf keine Beobachtung des Gutachters zum Verhältnis
der Mutter zum Kind geben. Das Kind ist noch nicht so weit. .
21. Man warte nun das Hauptverfahren ab. .

Es hilft wenn man auf Grund des schwierigen Situation nicht einer Arbeit nach geht. Ist auch günstiger wegen der
Prozesskostenhilfe.

Bei mir hats die KM so gemacht aber als Vater wirds auch genau so gehen.

Ich finde so etwas beschämend für Deutschland - Aber so ist die Realität - Und es gibt noch viel mehr Tricks.

Danke Loulou - Wirklich - aber ein Vergleich ist das Papier nicht wert auf dem er steht. Das hatte ich schon.
Außerdem will sie natürlich das alleinige Sorgerecht.

22.06.2018 21:58 • x 2 #61


B
Zitat von Sascha17:

Bezüglich Haus habe ich Vorschläge gemacht. Keine Antwort.
Ich zahle keinen Unterhalt weil ich mein Einkommen offen gelegt habe und sie nicht.
Würdest du da Unterhalt .

Nein würde ich nicht. Im Bezug auf das Finanzielle würde ich Anwalt und Gerichte machen lassen. Aber in Bezug auf deine Tochter würde ich versuchen im laufenden Prozess etwas zu tun. Zu ändern. Aber nicht zurückziehen.

22.06.2018 22:01 • #62


A


Trennung auf Zeit - Auswirkungen

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B
Zitat von Sascha17:
Eine Scheidung kann man verhindern indem man die Angaben zur Berechnung des Versorgungsausgleichs nicht einreicht.

Ich geh jetzt ins Bett,aber vorher noch die Anleitung wie man in Deutschland als Vater sein Kind zu sich holt:

1. Nach der Trennung,welche am besten kurz vor den Sommerferien sein sollte holt man das Kind von der Schule ab und fährt möglichst weit weg zu Bekannten.
2. Das Kind meldet man in der Schule Krank.
3. Der Mutter sagt man das das Kind belastet ist und Ruhe braucht und kein Kontakt erwünscht ist.
4. Man suche eine x-beliebige Kinderärztin auf und erzähle wilde Geschichten damit das Kind bis zu den Sommerferien
nicht mehr zur Schule muss.
5. Wenn die Mutter einen gerichtlichen Antrag auf Besuchsrecht stellt so warte man den Gerichtstermin ab.
6. 1 bis 2 Tage vor dem Termin melde man sich und das Kind in einer anderen Stadt an.
7. Im Gerichtstermin verkündet man den neuen Wohnort und das nun ein anderes Gericht zuständig ist.
8. Wiederhole 7 bis langweilig wird.
9. Inzwischen sind die Sommerferien vorbei und man meldet das Kind an einer anderen Schule an.
10. In der Zwischenzeit reges Manipulieren des Kindes nach eigenem Ermessen falls es noch jung genug ist. Kann bei Kleinkindern oder Babies natürlich entfallen.
11. In der Gerichtsverhandlung schließt man einen Vergleich zu ein paar Kontakten.
12. Kontakte vereiteln. Da fällt schon genug ein.
13. In der Schule wilde Sachen erzählen.
14. Im nächsten Gerichtstermin einem Besuch nicht zustimmen und eine Umgangspflegerin erbitten. Im Sinne des Kindes versteht sich. Erstellung eines Gutachtens erbitten.
15. Nun sollte das Jahr um sein - die Beziehung zum Kind ausreichend gefestigt und die Umgangspflegerin vielleicht einen Kontakt versucht haben.
16. Kontakte mit der Umgangspflegerin so lange wie es geht aufschieben. Krankheit ist immer gut.
17. Keine Sorge die Umgangspflegerin hat auch vieleTermine - ab und zu verschieben. Ein Terminalle 2 Monate reicht schon.
18. Der Sommer nähert sich. Der Gutachter wahrscheinlich noch nicht. .
19.Ups schon Winter. Der Gutachter ist da.
20. Nach nur 6 bis 12 Monaten ist das Gutachten fertig. Wichtig: Es darf keine Beobachtung des Gutachters zum Verhältnis
der Mutter zum Kind geben. Das Kind ist noch nicht so weit. .
21. Man warte nun das Hauptverfahren ab. .

Es hilft wenn man auf Grund des schwierigen Situation nicht einer Arbeit nach geht. Ist auch günstiger wegen der
Prozesskostenhilfe.

Bei mir hats die KM so gemacht aber als Vater wirds auch genau so gehen.

Ich finde so etwas beschämend für Deutschland - Aber so ist die Realität - Und es gibt noch viel mehr Tricks.

Danke Loulou - Wirklich - aber ein Vergleich ist das Papier nicht wert auf dem er steht. Das hatte ich schon.
Außerdem will sie natürlich das alleinige Sorgerecht.

Jetzt ehrlich ja? Man kann keinen Umgang vereinbaren der eingehalten werden muss? Weißt du ich würde nie das tun was du da alles aufgeschrieben hast. Was deine Frau getan hat. Mann ist das übel..Dass das nicht strafbar ist..wenn sie das so gemacht hat dann bleib bei deinem Prozess. Das Kind sollte man ihr wegnehmen

22.06.2018 22:05 • x 1 #63


S
Da bin ich doch noch wach.
Ein Vergleich ist kein Urteil. Wenn er scheitert passiert nix.
Sie hat noch viel viel mehr gemacht.
Verstehst du nun warum ich nicht aufgebe?
Das ist alles in den Akten dokumentiert. Alles.
Ohne zu übertreiben sind die über 1 m hoch!

22.06.2018 22:09 • #64


B
Hast du schon Ministerien angeschrieben oder den Kreis.den Richterbund. Die Stadt. Das Land. Sie mit Strafanzeigen überzogen? Üble Nachrede. Verleumdung. .Steuerhinterziehung bei ihrer damaligen Firma? Ihr das Leben zur Hölle gemacht? Dir RückenDeckung von Vätervereinen geholt?oder was mir auf die Schnelle einfällt?

22.06.2018 22:11 • #65


S
Ich habe 10 Verfahren gegen sie laufen.
Können auch 12 sein. Muss noch eine Frist abwarten dann wirds wieder eins mehr.

22.06.2018 22:13 • #66


B
Zitat von Sascha17:
Ich habe 10 Verfahren gegen sie laufen.
Können auch 12 sein. Muss noch eine Frist abwarten dann wirds wieder eins mehr.

Klang für mich vorhin so als wären das alles Zivilklagen..Ich meine Strafanzeigen. Für jede Falschbehauptung eine.

22.06.2018 22:19 • #67


S
Ich brauch für manches erst einen anderen Richter.
Aber Strafanzeigen sind auch dabei.

Ich schreibe nicht noch mehr genaues.
Dir nur per PIN. Wenn du möchtest.

22.06.2018 22:20 • #68


S
Eins habe ich noch vergessen. Wenn es nicht zu einem Übereinkommen bzw. Gespräch zwischen den Eltern kommt, dann wird einem das Sorgerecht entzogen. Im vorliegenden Fall hat sich der Vater daneben benommen, wobei das Kind bei der Mutter war. Bei mir vereitelt die Mutter alle Versuche, sowohl beim Jugendamt wie auch bei Elterngesprächen. Trotzdem wird mit der folgenden Begründung versucht mir das Sorgerecht wegzunehmen.

Eine das Kindeswohl wahrende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt neben einem Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge insbesondere eine insgesamt tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592), die eine Kommunikationsfähigkeit beider Eltern und damit zugleich auch eine objektive und subjektive Kooperationsbereitschaft erfordert. Zwar ist davon auszugehen, dass es für das Wohl eines Kindes grundsätzlich am besten ist, wenn sich die Eltern auch nach Trennung und Scheidung einvernehmlich um sie kümmern und sie in dem sicheren Gefühl aufwachsen können, weiter zwei verlässliche Eltern zu haben, die nicht um sie konkurrieren und sie nicht in Loyalitätskonflikte stürzen. Wenn aber Eltern im Zusammenhang mit oder infolge ihrer Trennung zerstritten sind, emotionale Konflikte offensichtlich nicht lösen können und ihrer Pflicht, eine Einigung zu suchen, nicht mit Erfolg nachkommen können oder wollen, entspricht es dem Kindeswohl selbstverständlich nicht, durch Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge die Eltern in ständige, von ihnen in angemessener oder zumutbarer Weise nicht zu bewältigende Konfliktsituationen zu zwingen, die zwangsläufig nachteilige Auswirkungen mindestens auf die seelisch-emotionale Entwicklung des Kindes haben würden. Vielmehr müssen dann die Konfliktmöglichkeiten, also die Abstimmungserfordernisse so gering wie möglich gehalten werden. Es kann Kindern nicht zugemutet werden, erhebliche emotionale Konflikte der Eltern ertragen zu müssen, die diese schon als Erwachsene nicht lösen können und in die ein Kind zwangsläufig einbezogen wird (vgl. dazu OLG Frankfurt FamRZ 2014, 317; KG FamRZ 2000, 504; erkennender Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2013, Az. 9 UF 75/13).

Der bei dem das Kind ist kann also einfach alles ablehnen. Auf nichts reagieren, alles absagen und dann mit dem o.a. versuchen das Sorgerecht dem anderen zu entziehen.

24.06.2018 15:24 • #69


S
Zitat von Sascha17:

Der bei dem das Kind ist kann also einfach alles ablehnen. Auf nichts reagieren, alles absagen und dann mit dem o.a. versuchen das Sorgerecht dem anderen zu entziehen.


Genau so erlebt und die Gesellschaft akzeptiert es so.
Wie oft muss ich von vielen Frauen und auch Männern hören, dass es doch selbstverständlich sei, dass das Kind einem Elternteil zugesprochen wird wenn man sich streitet.

Ich wollte mich nie streiten, ich wollte nur auch am Alltag ( wie auch während der Beziehung) teilhaben.
Die Mutter gibt Streit vor und schwups bekommt sie Recht.

24.06.2018 15:34 • x 1 #70


U
Unfassbar! Die Männer, denen es so oder so ähnlich ergangen ist, können einem nur leid tun! Was sind das nur für Mütter?!

Mein Mann hat mir sehr sehr weh getan, aber die Kinder kann er sehen, wann er will bzw. auch außer der Reihe, wenn sie ihn sehen wollen!
Auf gemeinsame Unternehmungen Er, die Kinder und ich lege ich aber definitiv keinen Wert.

Viel Kraft weiterhin, eure Kinder brauchen euch!

24.06.2018 15:47 • #71


S
Es ist halt die Frage wie das Gericht entscheidet wenn alles was ich gestern geschrieben habe nachgewiesen werden kann.
Dazu habe ich keine Urteile gefunden. Die Gegenseite argumentiert einfach mit Streit etc. Das mache ich aber nicht. Habe immer Kommunikationsfähigkeit dargelegt und auch Termin beim JA halte ich ein. Da bin ich dann allerdings allein.

Danke Ukulele.

24.06.2018 15:51 • x 1 #72


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