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Treffpunkt Lagerfeuer

Plentysweet
Also wenn man irgendwo mitwohnt, dauerhaft, ist es in meiner Welt auch selbstverständlich, sich an den Kosten zu beteiligen. Wenn man kein Geld hat, kann man sich durch Hilfe im Haushalt, Garten oder andere Jobs, einbringen.
Ich wollte gar nicht irgendwo umsonst mitwohnen und in der Schuld von jemandem stehen. Finde ich eine ganz ungesunde Abhängigkeit, materielle Schieflage und ich hätte dabei ein ganz gräßliches Gefühl.

12.11.2022 15:57 • x 5 #11446


NurBen
Zitat von Plentysweet:
Also wenn man irgendwo mitwohnt, dauerhaft, ist es in meiner Welt auch selbstverständlich, sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich sehe es ganz simple. Ein zusammenziehen wäre für beide eine enorme Entlastung.
Daher sehe ich darin auch kein Problem.

12.11.2022 16:07 • #11447


A


Treffpunkt Lagerfeuer

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Plentysweet
Zitat von NurBen:
Ein zusammenziehen wäre für beide eine enorme Entlastung.

Es muss halt geregelt sein, dass einer ohne den anderen auch klar kommt und es darf keine finanzielle Abhängigkeit/Schieflage entstehen. Dann könnte es ungesund werden.

12.11.2022 16:13 • x 1 #11448


Z
Ist halt schon eine etwas verzwickte Situation, wenn der Partner gleichzeitig auch der Vermieter wird oder wenn man sich finanziell miteinander verbandelt und klar zu haben, was wer zahlt und wie das gerecht aufgeteilt wird.

Ich glaube, wenn ich in der Situation wäre, würde ich folgendes vorschlagen:
Er muss noch 5 Jahre den Kredit bezahlen und zahlt mit Zinsen 1000 Euro. Ich habe für meine Wohnung 1000 Euro Miete bezahlt. Wir zahlen auf ein gemeinsames Zweitkonto jeder die 1000Euro und ich bekomme einen Mietvertrag, mindestens für mein Bürozimmer und ein weiteres Zimmer.
Von dem Konto gehen alle Kosten ab und davon wird eingekauft.
Dadurch sparen beide, weil sich die laufenden Kosten halbieren.

Bei einer Trennung wird das restliche Geld geteilt und ich darf, wenn ich das möchte sowohl ein Zimmer und mein Büro fristgerecht bewohnen und halte mich an die Kündigungsfrist. Er allerdings auch.

Ist das Haus abbezahlt werden die laufenden Kosten für Beide angepasst

12.11.2022 19:23 • #11449


Anlachen
Und was geht dann mit Einbauküche, Einrichtungen und Renovierungen? Wenn Vermieter sich vom Geld dann ein Luxusbad einbauen lässt, und die Herzdame darf nach zwei Jahren raus, dann guckt sie mal in die Röhre.

12.11.2022 19:49 • x 2 #11450


Z
@Anlachen Das muss er von seinem eigenen Geld bezahlen, Renovierung und Einbauküche. Das wird nicht vom gemeinsamen Geld bezahlt, weil es die Immobilie aufwertet und diese nicht mir gehört.
Gemeinsam angeschaffte Möbel werden 50: 50 bezahlt und auch bei Trennung 50: 50 aufgeteilt.

12.11.2022 19:54 • #11451


Anlachen
@Zugaste

Ja, aber das weise mal nach, im Einzelfall. Es gab hier sicher auch schon Fälle, wo ein Partner in die Baustelle des anderen gesteckt hat und nichts in der Hand hatte hinterher. Klar kannst Du alles vertraglich festhalten, aber in der Praxis glauben viele ja erstmal, dass es gut geht.
Ich verstehe den Gedanken, würde es auch so sehen wollen, aber wo zieht man dann die Grenze?

12.11.2022 20:01 • #11452


Z
Zitat von Anlachen:
Ich verstehe den Gedanken, würde es auch so sehen wollen, aber wo zieht man dann die Grenze?

Ja, das stimmt. Ist schon etwas verzwickt. Puh

12.11.2022 20:38 • x 1 #11453


Fliesentisch
Zitat von NurBen:
Die Diskussionen mit dir bringen nichts.


Du hast einfach keine Argumente.

Zitat von NurBen:
Ich halte es für selbstverständlich, dass wenn man schon bei seinen Partner wohnt, auch seinen finanziellen Teil dazu beiträgt.


Hatten wir schon. Finanzielle Beteiligung ist ungleich Mietzahlungsverlangen.

12.11.2022 21:49 • x 1 #11454


L
Zitat von Fliesentisch:
Finanzielle Beteiligung ist ungleich Mietzahlungsverlangen.

Wie ist denn die allgemein gültige Definition von finanzielle Beteiligung?

Und, gesetzt den Fall, wenn sie nicht allgemein gültig vorliegen sollte, wäre das vielleicht eine Möglichkeit, um zu einem agree to disagree unter euch Schwertkreuzern zu kommen?

12.11.2022 22:12 • #11455


Fliesentisch
Zitat von LonelyXmas:
Wie ist denn die allgemein gültige Definition von finanzielle Beteiligung?


Versuch dich doch mal dran. Allgemeingültige Definitionen sollten dir ja bekannt sein.


Zitat von LonelyXmas:
wäre das vielleicht eine Möglichkeit, um zu einem agree to disagree


Da liegt doch deutlich mehr zwischen Ben und mir im Streitigen. Das weiß er, das weiß ich.

12.11.2022 22:14 • #11456


Z
Zitat von LonelyXmas:
Wie ist denn die allgemein gültige Definition von finanzielle Beteiligung?

Ist echt ein spannendes und heikles Thema.

Weil das ja auf der einen Seite ein voll schönes, bindendes Thema ist, zusammen zu ziehen, einen Hausstand zu gründen und auf der anderen Seite auch rational betrachtet werden sollte und eine Abwägung ist, finde ich.

12.11.2022 22:30 • x 5 #11457


L
Zitat von Fliesentisch:
Versuch dich doch mal dran.

Einen Abfluss von Liquidität sehe ich bei sowohl bei finanzieller Beteiligung als auch bei der Befriedigung von Mietzahlungsverlangen.

12.11.2022 22:32 • x 1 #11458


Ema
Zitat von LonelyXmas:
Abfluss von Liquidität

Vor meinem geistigen Auge sehe ich zähe Flüssigkeiten in dunkle Kanäle rinnen

12.11.2022 23:41 • x 4 #11459


Fliesentisch
Zitat von LonelyXmas:
Einen Abfluss von Liquidität sehe ich bei sowohl bei finanzieller Beteiligung als auch bei der Befriedigung von Mietzahlungsverlangen.


Womit du deine allgemeingültige Definition hättest und mich nicht nach einer fragen musst. Den Unterschied, der Bens Argumentation invalidiert, hatte ich ja schon angesprochen, den müsstest du auch gelesen haben, ansonsten würdest du dich ja nicht an dieser netten kleinen Diskussion beteiligen.

13.11.2022 01:01 • #11460


A


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