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Treffpunkt für Angehörige/r mit Demenz

blackqueen
Zitat von Perzet:
Ich zweifle nicht Deine Kenntnis an. Ich habe Probleme, Deine Kenntnis mit den mir bekannten Fällen in Einklang zu bringen.
Denn ich weiß von diversen Fällen, daß das gängige Praxis ist vom Krankenhaus nur in ein Heim zu entlassen. Ich weiß aber auch, daß viele im Heim nicht dort sein möchten, also gegen ihren Willen dort sind, sich aber nicht wehren können aufgrund ihres desolaten Zustands.


Ich kenne diese Fälle auch, das läuft aber dann halt immer nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter. Rein rechtlich wäre das nicht möglich.

Zitat von Taleja:
Wenn Demenz im Raum steht, ist es ja mit dem Willen der pflegebedürftigen Person auch wieder so eine Sache, weil eben heute so und morgen anders geredet wird.

Ja, das war auch so ein Problem. Wobei bei uns glasklar war, dass meine Mutter unter gar keinen Umständen in eine Einrichtung wollte. Und in den etwas helleren Phasen, hätte sie es sicherlich geschafft, sich selbst wieder zu entlassen. Festhalten dürfen die Heime die Bewohner nämlich nicht.

Zitat von Wollie:
Meine Mutter hätte alleine gar nicht mehr leben können aufgrund ihrer fortschreitenden Demenz und die damit verbundene Selbstgefährdung. Ich hätte meinen Job aufgeben müssen, was völlig unmöglich ist. Und was das Thema Vollmacht angeht, ich habe lt. der Vollmacht auch das Recht, sie gegen ihren Willen in einem Heim unterzubringen, wenn ihr Zustand dies nötig macht.

Auch da gehe ich mit, selbes Problem. Aber trotzdem belies Dich mal, es gibt keine Vollmacht die es rechtlich legalisert, gegen den Willen des Betreuten zu handeln. Hier ist immer ein gerichtliches Gutachten und ein Unterbringungsbeschluss notwendig. Nur mit der Vollmacht, hast Du auch die Pflicht, dies in Gang zu bringen, sobald eine fremd- oder selbstgefährdende Situation vorliegt.

Aber klar, nicht immer ist Recht und Handeln im Einklang. Ich denke die meisten Betreuten resignieren einfach und wehren sich deshalb nicht und dann funktioniert das natürlich. War bei uns aber nicht gegeben.

Gestern 20:42 • x 1 #1141


P
Zitat von blackqueen:
es gibt keine Vollmacht die es rechtlich legalisert, gegen den Willen des Betreuten zu handeln. Hier ist immer ein gerichtliches Gutachten und ein Unterbringungsbeschluss notwendig.


Wow, Danke für Deine ergänzenden Erklärungen. Dann ist die Praxis viel schlimmer, als ich dachte. Oh man, ...

Ja, wo sollten diese Menschen klagen können? Wie denn? Und wie sollten so manche denn stattdessen versorgt werden?

Da verstehe ich das Rechtliche. Aber ich kenne auch die Grenze der Angehörigen, die alles gemacht haben, bis sie nicht mehr konnten.
Zwickmühle.

Vor 12 Minuten • #1142




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