Ihr könnt einen Verzicht auf Versorgungsausgleich stellen.
Es gibt aber Einschränkungen.
Wenn z.B. ein Partner dadurch zum Hartz4 Empfänger werden würde, wird dem in der Regel nicht stattgegeben.
Ansonsten müsst ihr sowieso eine Rentenkontoklärung machen.
Dadurch werden eure jeweiligen Rentenpunkte errechnet und wer wem wieviele Rentenpunkte abgeben muss.
Dazu zählt auch eine betriebliche Zusatzversorgung.
Alles wird gegeneinander aufgerechnet .
Ich würde an eurer Stelle schon mal schauen, ob ihr einen lückenlosen Arbeitsnachweis in euern Rentenbescheiden vorweisen könnt.
Denn wenn dem nicht so ist, müsst ihr nachforschen, dazu zählen auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten usw.
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02.11.2018 13:21 •
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