dollesDing
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Zitat von fe16:@sozialtussi
ich lege wiederspruch ein
bin grade mittendrin im geschehen eines Rosenkrieges.
es besteht für beide seiten Anwaltpflicht
da meiner sich gerne selbst verteidigt hätte ist er eines besseren belehrt worden
Aprilwetter
Zitat von fe16:@sozialtussi
du hast recht , Rosenkrieg ist keine einvernehmliche Scheidung .
ich wollte dir auch nicht zu nahe tretten .
@Aprilwetter
Aber dazu sollte vorab wirklich alles geklärt
es gibt leider wenige Scheidungen wo das so ist und ich gratuliere euch dazu von Herzen
Aprilwetter
Zitat von sozialtussi:Zwischen meinem Mann und mir ist alles geklärt, er muss beim Scheidungstermin nur noch Ja sagen
Zitat:Demnach wird ihn der Richter fragen, ob er die Ehe für gescheitert hält.
Zitat:Weiterhin wird gefragt, ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist.
Zitat:Dann wird gefragt, ob am Scheidungsantrag vom... festgehalten wird.
Zitat:Es kommt noch die Frage nach dem Trennungszeitpunkt. Das sind die Fragen an den Antragsteller.
Danach werden Dir als Antragsgegnerin die gleichen Fragen gestellt. Wenn Du keinen eigenen Scheidungsantrag gestellt hast über Deinen Anwalt, wirst Du gefragt, ob Du dem Scheidungsantrag zustimmst.
Zitat von Aprilwetter:
Im Gegensatz zur Eheschließung kommt Ihr beide hier nicht mit einem Ja davon. Es sind für Dich drei und für Deinen getrennt lebenden Ehemann vier Ja's .
Spaß beiseite, ich halte Dir die , dass alles klappt.
Aprilwetter
Zitat von fe16:@sozialtussi
ich lege wiederspruch ein
bin grade mittendrin im geschehen eines Rosenkrieges.
es besteht für beide seiten Anwaltpflicht
da meiner sich gerne selbst verteidigt hätte ist er eines besseren belehrt worden
Zitat von machtlos:
Sozialtussi hat absolut recht. Bei einer einverhmlichen Scheidung ohne Klärung von Vermögen und Unterhalt, also nur Versorgungsausgleich und Scheidung, muss lediglich derjenige einen Anwalt haben, der die Scheidung beantragt. Meine Frau hatte Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, sodass der Anwalt vom Staat bezahlt wurde. Ich hatte keinen Anwalt.
Bei Unterhalts- und Vermögensklärung wird für Seide Seiten ein Anwalt benötigt
Kerstin_2016
Zitat von Kerstin_2016:UpDate
Also: auch bei uns geht es nur um den Versorgungsausgleich. Vermögen und Unterhalt ist seit 2 Jhren ja bereits innerbetrieblich geklärt.
Wir sind den normalen Weg gegangen. Also nicht online, sondern ab zum Anwalt im Ort. Ausgesucht hat er den Anwalt, beauftragt habe ich ihn. Die Rechnung teilen wir. Eigentlich wollte ich Prozesskostenhilfe beantragen, daher läuft der Anwalt auch über mich. Wir haben aber nun erfahren, dass ich dann, wenn meine finanzielle Situation (Selbbehalt 1.080,- glaube ich)
Aufpassen sollte ich dennoch, mein Ex hat durchlicken lassen, dass wir ja nicht alles zum Thema Rente angeben müssen. Er will tatsächlich das ein oder andere nicht erwähnen, damit das in den Ausgleich nicht einberechnet wird.....ich schau mal, was er da nicht angeben wird und werde dem Anwalt ebenso eine Aufstellung zukommen lassen, da ich genau weiß, wann er wo und wie eingezahlt hat. Besonders antriggern tut mich das jetzt nicht...ich warte erst mal ab.
Wenja
Wenja
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