Zitat von kuddel7591:Es ging um die Verantwortung als Geliebte/r, dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, dass
der verh. AP für die/den Geliebte/n lügen und betrügen muss...für die Affäre - um nichts anderes
ging es.
Wenn eine Affäre platzt, dann hat der verh. AP für sich selbst gelogen und betrogen?
Und wenn über eine Affäre hinaus eine Beziehung entstanden wäre, der verh. AP seinen EP verlassen hätte, um mit der/dem Geliebten zusammenleben zu können - erst DANN hat der
verh. AP für die/den Geliebten gelogen und betrogen?
Werden diese Verantwortlichkeiten bei geschassten AF und geschassten AM dann so platziert,
dass es passt?
@kuddel:
Ich lese ja auch schon ein paar Tage im Forum mit, habe von dieser Verteilung, dass ein AP sich die Lügen und den Betrug am EP des Fremdgehers zu eigen macht, wenn sich der F für den AP entscheidet, aber noch nie gehört.
Noch nicht mal Fremdgeher selbst behaupten, sie würden FÜR den AP oder für die Affäre lügen.
Sie lügen FÜR den Erhalt der Ehe.
Allenfalls Lügen sie gleichzeitig auch den AP an, FÜR das Einlassen auf bzw. das Fortführen einer Beziehung, die letztlich nur eine Affäre ist.
Auch ich persönlich habe die Lügen meines F weder gewollt, noch von ihnen profitiert, sie noch nicht mal billigend in Kauf genommen. Ganz im Gegenteil hätte der F sich FÜR MICH und FÜR die Fortsetzung unserer Beziehung von Anfang an gerade und ehrlich machen müssen. Beiden(!) gegenüber.
Seine Lügen waren wirklich nur für ihn selbst.
Da darf er dann auch ganz alleine die Verantwortung für tragen (was er aber in meinem Fall gar nicht muss, weil er nie richtig aufgeflogen ist, seine Lügen der EP gegenüber also weiter bestehen).
Glaub mir, ich würde da immer noch gerne Verantwortung für übernehmen, mich bei der EF aufrichtig (und ich meine wirklich aufrichtig) entschuldigen für meinen Anteil an ihrem Leid. Und ihr dann erklären, was ich mit ihrem Leid meine, dass er nicht so viel Stress im Job hatte und deswegen später kam, etc.
Ich denke, Du vermischst da die Beihilfe zum Betrug indem man einen Verheirateten überhaupt bei sich toleriert und ihm nicht die Tür weist, mit der Beteiligung am Betrug (wäre ja nur gegeben, wenn ich seiner Frau auf Nachfrage den gleichen Bären aufgebunden hätte).
Aber vor allem verwechselst Du es mit dem persönlichen Profitieren von seinen Lügen und Betrug. Und das ist klar abzulehnen. Kein/e Geliebte profitiert von den Lügen des F gegenüber dem EP. Ganz im Gegenteil ginge es den AP in jedem Fall besser, wenn der F das Lügen sein liesse und reinen Tisch machte - egal ob er dann ganz in die Ehe zurückkehrt oder die Ehe ganz verlässt.
Der Gedankenknick bei Dir scheint zu sein: Würde der F den EP nicht anlügen, könnte er ja nicht den AP treffen, also profitiert der AP während der Affäre von den Lügen, also hat er auch die (Mit-)Verantwortung dafür zu übernehmen.
Das mag vielleicht in ganz seltenen Ausnahmen, in denen beide F vergeben sind und sich gegenseitig decken, denkbar sein.
Aber für alle anderen AP (auch für mich) gilt und galt stets: Man darf mich ganz offen treffen. Man soll es sogar vorzugsweise. Ich muss mich für das, was ich tue, nicht verstecken. Sich und den AP verstecken und zu Hause lügen muss (aus seiner Sicht) nur der F.
Sonst kommen wir wirklich soweit, dass demnächst noch der EP Verantwortung für die Lügen des F übernehmen soll, weil EP ja gegangen wäre oder mindestens mal ne Szene gemacht hätte, wenn der F ehrlich gewesen wäre. Und daher eben die Verantwortung übernehmen muss, dass der F FÜR den EP bzw. FÜR den Erhalt der Ehe gelogen und betrogen hat.
Merkst Du, wie absurd das ist?
Der AP muss aus meiner Sicht die Verantwortung dafür übernehmen, eine Mängelbeziehung zum F geführt zu haben, die eine selbstverletzende Handlung darstellt.
Für das Funktionieren und den Erhalt fremder Ehen sowie den Grad der Aufrichtigkeit, der in ihnen herrscht, ist ein Dritter nie zuständig oder verantwortlich. Blanca würde sogar sagen, dass das den AP gar nichts angeht und er sich da rauszuhalten hat.
Denn beides geht ja nicht. Entweder drängt sich der AP in eine Ehe, trägt für die Lügen, die der F dem EP auftischt Verantwortung. Dann müsste der AP aber konsequenter Weise auch das Recht haben, dem EP reinen Wein einzuschenken.
Und dass der AP den EP über die Lage aufklärt, wird ja allgemein im Forum abgelehnt.
Wenn aber der AP sich nicht einzumischen und auf gar keinen Fall den EP anzusprechen hat, dann kann man wohl kaum von einem Hineindrängen in eine fremde Beziehung und von Verantwortung für die Unehrlichkeit in dieser Fremdbeziehung sprechen, sondern muss die Affäre als Parallelbeziehung sehen, in der jeder für die Beziehung(en) Verantwortung trägt, an denen er/sie beteiligt ist.
Grüße
Bekannte