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LonelyXmas
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LonelyXmas
Zitat von Schlaubi009:Steuerberater erledigen die Abrechnung nach StbVV.
Ex-Mitglied
Zitat von LonelyXmas:
Wenn nicht eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, ja.
LonelyXmas
Zitat von Schlaubi009:
Auch richtig, stimmt. So eine Vereinbarung muss jedoch im Vorfelde getroffen worden sein, im Normalfall wird mit der Beauftragung des Steuerberaters diese auch in der Mandatserklärung vermerkt, die der Steuerberater erstellt und selbst sowie der Klient unterschreiben müssen. Ansonsten gilt, sofern in der besagten Erklärung nichts anderes steht, ausnahmslos die StbVV, bis eine neue unterschriebene Vereinbarung in Kraft treten sollte. Bis dato müssen sich die Vertragspartner beide daran halten.
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