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Sohn will nach Trennung zum Vater - was tun?

G
Moin,
nehm dir einen Anwalt für Familienrecht, u. a. wegen Klärung Unterhalt etc. (sollte mit Titel festgehalten werden), wende dich u. a. an den VAMV (Verband allein erziehender Mütter und Väter) und kläre das Wechselmodell, in dem Alter wird ein Kind vor Gericht noch nicht gehört, daher haben die Aussagen vom Kind keinen Bestand. Wechselmodell wird mittlerweile, besonders nach dem Urteil des BGH von den Gerichten ausgesprochen; daher Empfehlung: Fachanwalt und VAMV, u. a. gibt es auch ein Forum für allen erziehende. 3 x das W, dann Punkt, dann allein-erziehend, dann Punkt net. Dort kann dir zu spezifischen Fragen sehr gut weitergeholfen werden.

Alles Gute.

21.06.2017 08:57 • #16


R
Zitat von SailsOfCharon:
Wo und wie die Mutter lebt spielt keine Rolle. Sie ist Mutter, das reicht schon.

Es hängt alles vom Wohlwollen der Mutter wie der Umgang stattfinden wird.


So ist das.
Und wer etwas anderes behauptet, hat in meinen Augen keine Ahnung.

21.06.2017 09:15 • #17


A


Sohn will nach Trennung zum Vater - was tun?

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G
Hier der Link in Bezug auf das BGH-Urteil:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... indeswohl/

Wie gesagt, wende dich an einen Fachanwalt und / oder VAMV sowie das Jugendamt, dort wird dir geholfen (und das Forum, welches ich dir empfohlen habe).

VG Grace

21.06.2017 09:29 • x 1 #18


L
KEIN Gericht würde beschliessen das Kind zum Vater zu geben in der vorliegenden Situation. Nochmal, Die Meinung eines 3,5 Jährigen hat KEIN Gewicht vor Gericht. Es würde wahrscheinlich noch nicht mal befragt werden. Auch die anderen Sachen die geschrieben wurden spielen keine Rolle. Das ist auch korrekt so, denn so junge Kinder reagieren völlig kurzfristig und aus dem Affekt. Da müsste die KM nur ein BonBon am morgen noch geben und sie wäre der grösste Held dann vor dem Richter. Das mag dem einen oder anderen gegen den Gerechtigkeitssinn gehen, aber es ist einfach so. Wichtig ist 1. das Kontinuitätsprinzip (=keine Chance, denn das Kind ist bereits bei der Mutter und es funktioniert im Wesentlichen, also keine Gewalt, Vernachlässigung oder ähnliches Gravierendes. Auch die Bindungstoleranz ist noch vorhanden), 2. Ist sie erziehungsfähig (=sehr niedrige Hürde bei einer Mutter, sogar Dro.abhängig wäre noch ok, also ebenfalls keine Chance). Alles andere ist untergeordnet und nicht entscheidend.

Die Situation ist einfach aus meiner Sicht folgende. Die Ex ist leer (das meinte ich mit psychologischem Problem), also hat ihr ein Next ein neues, tolles Leben versprochen und am Anfang ist eine neuer Partner immer interessanter. Also ist sie raus und bastelt mit ihm an einer neuen generischen Familie mit Ersatzpapa. Das funktioniert natürlich jetzt noch nicht so. Der kleine merkt, dass er nur Mittel zum Zweck ist, denn die KM kann ihm emotional nichts geben da sie nur um sich selbst und ihr eigenes Glück kreist. So, du bist jetzt also eine Altlast für sie. Es hängt für sie ab was du noch für einen Nutzen hast, billige Nanny, Geld usw. Gibt es keinen Nutzen mehr bist du weg. Das ist hart, aber es scheint die Realität. Das ist jetzt Deine Grundannahme von der du arbeiten kannst. Dir geht es um das Kind und einen hohen Umgang. Das ist Dein Ziel. Also Du solltest jetzt wie der Next handeln, mit anderem Ziel, klug und diplomatisch sein und ihr etwas geben mit dem sie ihr sinnloses Leben zu füllen gedenkt im Tausch mit Umgang und Kontakt. Konfrontation bringt totale Niederlage, das ist absolut zu meiden.

21.06.2017 10:10 • #19


G
Äh Lexor, du hast das BGH-Urteil gelesen? Es ist sehr kontraproduktiv Beispiele zu bringen, die der jetzigen Realität nicht mehr entsprechen.

Mittlerweile geht man beim Jugendamt / Gericht / Verfahrensbeistand vom IST-Zustand aus, d. h. auch gegen den Willen der Mutter kann ein Wechselmodell angeordnet werden.

Wir hatten früher auch nen Kaiser, bringt nur nichts, den immer aus seinem Grab heraus zu holen, weil hat mit heute nichts mehr zu tun.

Eigene Erfahrungen - gut und schön, aber man sollte immer die Seite: Fachanwalt, Beistand etc. pp. vorschlagen, wo Menschen sitzen, deren täglich Brot das ist und mit diesen das Für und Wider und Vorgehensweise besprechen; dafür sind diese Menschen da.

21.06.2017 10:20 • x 2 #20


S
Egal wie man dreht und wendet, die Kinder profitieren von keinem Urteil. Die Trennung bleibt eine Trennung.
Das verlinkte Urteil ist in einfacher Form und fast schon romantisiert dargelegt.

Es wird leider und vielleicht nur einen winzigen Bruchteil der Kinder betreffen. Beide Eltern bauen schliesslich nach der Trennung neues Leben auf. In Unabhängigkeit von dem Expartner auf. Neue Partner sind häufig zusätzlich der Streitgrund. Neuer Wohnort ist das häufigste Thema.
Das Gericht wird der Kindesmutter einen Umzug nicht verbieten. Möchte der Kindesvater dann das Kind sehen, so liegt das allein in seinem Interesse. Somit trägt er die ganze organisatorische und finanzielle Verantwortung. Weder die Kindesmutter noch das JA noch die Gerichte interessiert das die Bohne.

Jens, ich hoffe für dich, dass du (auch deine Frau) eine gute und nervenschonenede Lösung findest. Viel Kraft wünsche ich dir.

21.06.2017 10:23 • #21


G
Natürlich ist das Urteil in dem Link normalisiert, versteht ja sonst auch keiner (Beamtendeutsch), an den Fakten ist aber nichts romantisiert, sondern in normalen Wörtern dargelegt.

Und nein, bei gemeinsamen Sorgerecht kann die KM nicht ohne weiteres umziehen (da gibt's teilweise schon Probleme, wenn es nur der Nachbarort ist). Das sind alles so gefährliche Halbwissen-Weisheiten, die jemandem, der sich damit nicht auskennt, nicht wirklich weiter helfen.

Wie gesagt - der IST-Zustand (heute!) ist ausschlaggebend und nicht was mal war.

Lieber TE,
ich möchte mich an dieser weiteren Diskussion / Negativ-Darstellung nicht weiter beteiligen. Ich wünsche dir, dass Du dir die Hilfe nimmst, die du brauchst. Für einen Anwalt gibt es u. a. einen Beratungsschein beim Amtsgericht und für weitere Vorgehensweisen gibt es Prozesskostenbeihilfe; dies kann mit dem Anwalt gemeinsam erstellt und eingereicht werden und / oder der VAMV hilft dir da weiter.

Alles Liebe,
Grace

@lexor: Ob es um einen 13-jährigen geht oder nicht, ist egal, Es ist ein GRUNDSATZURTEIL, d. h. es wird von den Gerichten übernommen. Kindswohl sowohl auch gegen Willen der Mutter = darauf kommt es an und nicht auf das Alter oder meinst du, dass ein BGH Urteile fällt pro Nase? Man, wie kann man nur so verblendet in seiner eigenen, negativen Denke zu sein. Drück dem TE doch lieber die Daumen, dass er seinen Weg findet und sein Recht als Vater bekommt und stänkere nicht dagegen, wenn es anderen gelingt, einem selbst in der Vergangenheit aber nicht. Immerhin könntest du dich auch auf das BHG-Urteil beziehen und auch vor Gericht gehen und klagen - darüber schon mal nachgedacht?

21.06.2017 10:28 • x 1 #22


L
Wie oft wurde jetzt schon das WM gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet? Ich würde vermuten sehr selten. In dem Urteil ging es doch auch um eine 13 jähriges Kind, das ist 1 Jahr vor dem Alter in dem ein Kind selbst entscheiden kann. Wie immer, es wird mit dem Kindeswohl argumentiert. Es ist leicht zu argumentieren, dass ein 3.5 jähriger nicht 1 Woche beim Vater, ausgenommen in Ferien, bleiben kann, zumal er ja auch noch berufstätig ist und noch ne Fremdbetreuung braucht und das WM bisher auch noch nie gelebt wurde. Ebenso läuft doch das Residenzmodell schon eine Weile, wieso sollte man das ändern? Da müsste es doch gravierende Gründe geben. Es es läuft doch einigermassen. Eine Änderung wäre sicherlich für den Richter zu riskant.

21.06.2017 10:29 • #23


G
Ups, habe mich selbst zitiert, statt zu ändern, sorry.

21.06.2017 10:29 • x 1 #24


R
Zitat:
Äh Lexor, du hast das BGH-Urteil gelesen?


Du?

Zitat:
Es ist sehr kontraproduktiv Beispiele zu bringen, die der jetzigen Realität nicht mehr entsprechen.


Dann lass es!

Zitat:
Mittlerweile geht man beim Jugendamt / Gericht / Verfahrensbeistand vom IST-Zustand aus, d. h. auch gegen den Willen der Mutter kann ein Wechselmodell angeordnet werden.


Bull....

Zitat:
Wir hatten früher auch nen Kaiser, bringt nur nichts, den immer aus seinem Grab heraus zu holen, weil hat mit heute nichts mehr zu tun.


Zickengelaber

Zitat:
Eigene Erfahrungen - gut und schön, aber man sollte immer die Seite: Fachanwalt, Beistand etc. pp. vorschlagen, wo Menschen sitzen, deren täglich Brot das ist und mit diesen das Für und Wider und Vorgehensweise besprechen; dafür sind diese Menschen da.


Anwälte sagen auch mal was man hören will/ Das sind Geschäftsleute.


@Grace , bring bitte Beispiele

21.06.2017 10:34 • x 1 #25


S
Grace_99 dein Optimismus ist deine Sache, jongliere bitte aber nicht mit Vorfwürfen des Halbwissens ggü. jemand der genau diese Tatsachen erlebt hat. Und glaube ja nicht, dass es heute besser ist.

Der TE hat wohl hier deshalb Hilfe gesucht, weil eben dieses Forum von Erfahrungen und Diskussionen egal ob negativer oder positiver Art lebt. Dass er sich einen Anwalt nehmen kann oder muss, dafür braucht er weder mich, noch dich noch dieses Forum.

Zurück zum Thema: Lexor hat an dieser Stelle recht. Selbst die Befragung meines damals 12 jährigen Sohnes war umstritten. Somit ist eine Befragung eines 3,5 Jährigen bzg. seines Willens unwichtig. Es zählt was die Kindesmutter will.

21.06.2017 10:50 • #26


LostSoul79
Ich bin genauso verwirrt wie voher.
Warum wird den unser Sohn nicht angehört? Ich meine seit dem 10.02.17 sagt er immer wieder das er bei Papa bleiben will. Meine noch Frau stimmt auch keinem Kinder Psychologen zu, vermutlich weil sie weiß was dabei rumkommt. Mein Anwalt hat mir geraten dies bei den Gesprächen mit dem Jugendamt mediator anzusprechen.
Ich habe nunmal das Gefühl das unser Sohn das nicht nur so daher sagt sondern da was sein muss.
Ich komme mir nur sehr hilflos vor.

21.06.2017 18:07 • #27


R
Sorry, aber wenn die KM es darauf anlegt, kann sie dieses das Kind will zum Papa sogar sehr gut gegen dich verwenden.

Da wird dir schlicht Manipulation vorgeworfen und das steht dann erst mal im Raum.

Das reicht für sie dann als Grund, jegliche Kommunikation mit dir für unmöglich darzustellen.

Und danach kämpfst du womöglich, deinen Sohn zweimal im Monat sehen zu dürfen.

Es ist leider so. Aber der willen des Kindes beziehungsweise das Kindswohl steht - wenn die Mutter dich konsequent aus dem Leben raus haben will- nicht an erster Stelle. Auch nicht an Dritter.

Meine Erfahrung nach, wollen so heftig aber die wenigsten Mütter handeln.

Falls du wirklich versuchst, den kleinen komplett bei dir zu haben und die KM gegen ihren willen zu einer alle 14 Tage Mama zu degradieren, dann ist das ziemlich unklug an der Stelle.

Was machst du denn, wenn der kleine sagen würde er will nicht zu dir? Ist das dann auch o. k.?

21.06.2017 19:25 • x 1 #28


LostSoul79
Ich Frage mich warum er so reagiert. Wenn er sich freuen würde das er wieder zu seiner mama geht wäre das ja auch ok für mich. Aber er macht es halt nicht und das wirft Fragen auf.

21.06.2017 20:16 • x 1 #29


B
Du wirst lernen müssen, dass Du in Deutschland als Vater kaum Rechte hast was den Kindesumgang betrifft. Natürlich gibt es auch Rechte für Väter, aber ganz ehrlich: ich habe noch nie erlebt, dass ein Mann so einen Streit gewonnen hat. War bei drei Anwälten: Unisono: Sie haben keine Chance weil Sie ein Mann sind. Das muss Dir klar sein. Daher rate ich Dir ab, Deine Resourcen und Nerven für so einen Kampf zu verwenden. Versuch die Beziehung zu Deinem Kind soweit es geht aufrecht zuerhalten,bleib gerade. Es kommt das Alter, da wird er gehört. Mein 13 Jähriger Sohn zieht nun zu mir. Das Warten hat sich gelohnt.Ohne Gerichtsprozess....

22.06.2017 08:45 • #30


A


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