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Skrupellose Exfreundin

A
Zitat von Mira_:
Der TE wird in die Ecke des Gewaltätigen gedrängt. Ist nicht besser. Siehe oben.

Ich mag mich jetzt auch nicht weiter an der Diskussion beteiligen, weil sie in eine Richtung geht, die nichts mit dem eigentlichen Sinn des Threads zu tun hat. Gerne in einem einem dafür vorgesehenen Thread.

Dem schließe ich mich an , Danke Mira

28.09.2020 10:31 • x 1 #31


S
Zitat von Gwenwhyfar:
Man hält sie fest und redet ihr zu sich zu beruhigen / verlässt das Zimmer, die Wohnung und eben das ist hier alles nicht passiert.


Da gebe ich dir grundsätzlich recht.
Dann hat sie aber vom festhalten blaue Flecken, macht ne Story daraus und schon hat der Mann wieder die A Karte.

28.09.2020 10:42 • x 3 #32


A


Skrupellose Exfreundin

x 3


A
@Sorgild
Mir ging es um etwas anderes. Der Vorwurf der Gewalttätigkeit ist ein heftiger. Hab zuviel Fantasie. Wollte wissen, wie ich mir das vorstellen darf, wie dieser Handytausch zustande kam. Vielleicht gehe ich der Dame ja auch auf dem Leim...
Es war erstmal eine Frage, um dieses Bild zu revidieren im besten Fall.

28.09.2020 10:46 • #33


unbel-Leberwurst
Zitat von Tin_:
Das ist leider so ein Punkt: es wird schon das Schubsen (nicht nur) vom TE bagatellisiert. Alleine schubsen ist schon ein verniedlichendes Wort für einen körperlichen Übergriff


Auch auf die Gefahr hin, hier als Verharmloser rüberzukommen:

Der TE hat erfahren, dass er nach der Affäre quas durchgängig weiterbetrogen wurde.
Das er sich in dieser Extremsituation einmal nicht kurz im Griff hatte, finde ich völlig verständlich.
Hier wird ja so getan, als hätte er sie von oben bis unten vermöbelt...

Die Ex hat die Situation freilich zu ihrem Vorteil genutzt.
In meinen Augen ist das nicht verhältnismässig, aber wohl nicht zu ändern.

28.09.2020 10:57 • x 2 #34


G
Zitat von Tin_:

Ich finde es nicht falsch ein Bewusstsein bei ihm dafür zu schaffen, was seine Anteile an seiner Situation sind und was körperliche Gewalt bedeutet.


Es gibt Unterschiede ob etwas mit Vorsatz war oder nur fahrlässig und das wird laut deutschem Gesetz auch anderst bestraft

28.09.2020 11:12 • #35


Gwenwhyfar
Also entschuldige, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie man jemanden fahrlässig schubst.

28.09.2020 11:13 • x 2 #36


G
Zitat von Gwenwhyfar:
Also entschuldige, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie man jemanden fahrlässig schubst.


Dann musst du dir mal das Grundgesetzbuch zur Hand nehmen und den Paragraph nachschlagen

28.09.2020 11:18 • #37


B
Wie kam es denn genau zu dieser gegenseitigen Schubserei?

28.09.2020 11:19 • #38


T
Zitat von unbel Leberwurst:
Der TE hat erfahren, dass er nach der Affäre quas durchgängig weiterbetrogen wurde.
Das er sich in dieser Extremsituation einmal nicht kurz im Griff hatte, finde ich völlig verständlich.
Hier wird ja so getan, als hätte er sie von oben bis unten vermöbelt...


Mir fehlt einfach die Nachvollziehbarkeit. Ich habe, bin und werde niemals eine Frau oder ein Kind körperlich angehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen (und es gab da schon Situationen, die haben mich emotional echt eskalieren lassen - INNERLICH), wie eine Frau oder ein Kind das jemals schaffen könnten.
und um Ehrlich zu sein (siehe unten), ich glaube ihm nicht - du tust es offensichtlich.

Zitat von Greeni82:
Es gibt Unterschiede ob etwas mit Vorsatz war oder nur fahrlässig und das wird laut deutschem Gesetz auch anderst bestraft

Das Gesetzt kennt kein schubsen - es kennt stoßen und das passiert immer bewusst. Es ist auch völlig egal, wie das Gesetzt das sieht. Eher macht es mich grade zorning, dass du hier nur wortkarg darauf eingehst um es weiter zu verharmlosen. Dementsprechend glaube ich dir kein Wort von wegen 2 blaue Flecken und schubsen.

Zitat:
Dann musst du dir mal das Grundgesetzbuch zur Hand nehmen und den Paragraph nachschlagen

Ach, sowas steht im Grundgesetz? Soso...

28.09.2020 11:21 • x 1 #39


Gwenwhyfar
Zitat von Greeni82:
Dann musst du dir mal das Grundgesetzbuch zur Hand nehmen und den Paragraph nachschlagen


Das macht mir als einschlägig Vorbestrafter mit Abschluss nun echt Aua. § 229 StGB ist mir wohl geläufig, besagt nur nichts darüber, wie man es schaffen will, jemanden in einer Auseinandersetzung aus Versehen zu schubsen.

Aber es haben ja auch Menschen aus Versehen durch Türen geschossen. Totschlag war es dann meistens doch, warum nur? Na ja, Eifersucht und doch nicht so wirklich ein Versehen, oder?

28.09.2020 11:31 • x 1 #40


Acht
Zitat von Tin_:
Es ist auch völlig egal, wie das Gesetzt das sieht. Eher macht es mich grade zorning, dass du hier nur wortkarg darauf eingehst um es weiter zu verharmlosen.

Du hast dein Statement ja nun klar und deutlich mehrfach wiederholt, allerdings mal´ne kurze Frage, liest du eigentlich auch, was er geschrieben hat, bevor du Vorträge zur Gewaltfreiheit hälst?

Zitat von Greeni82:
habe gewiss meinen Teil zur trennung mit beigetragen und war auch verbal etwas lauter um mir Respekt zu verschaffen aber eins kann ich mit ruhigem Gewissen behaupten:Habe sie niemals geschlagen und würde auch niemals einer Frau sowas anrun. Wir haben uns an dem Tag der Trennung gegenseitig geschubst und sie ist dabei hingefallen. Hatte 2 blaue Flecken aber ich hatte auch Kratzwunden ind Druckstellen an den Armen. Hab mich auch direkt entschuldigt weil ich ihr nicht wehtun wollte. Naja ich denke halt sie hat auch auf sowas gewartet um was in der Hand zu habenv

28.09.2020 11:32 • x 3 #41


N
Der Thread geht genau in die Richtung, da der TE sich nicht zu Detailfragen äußert. Es liegen hier viel zu wenig Informationen vor.

Was ging der Schubserei voraus? Eine gezielte Provokation von ihr?
Wenn ja, dann könnte man als externer der Frage nachgehen, ob die entstandene Situation und deren Folge vorsätzlich vom Partner herbeigeführt wurde.
Wenn nein, dann wären die genauen Umstände und die Eskalationskette wichtig.

Der TE braucht sich hier nicht zu äußern, es ist ja hier nicht die Verhandlung vor Gericht.
Der mündliche Termin steht bald an, dort wird es aufgearbeitet.

Der Titel dieses Threads ist angesichts der unklaren Umstände befremdlich.
Der TE kann hier auch nicht Verständnis und Absolution erwarten.

28.09.2020 11:33 • #42


T
Zitat von Acht:
Du hast dein Statement ja nun klar und deutlich mehrfach wiederholt, allerdings mal´ne kurze Frage, liest du eigentlich auch, was er geschrieben hat, bevor du Vorträge zur Gewaltfreiheit hälst?



Gegenfrage: glaubst du alles, was du so liest? Vor allem Menschen, die hier Hilfe erwarten und dementsprechend ihre eingefärbte Sicht etwas aufhübschen? Seine erste Reaktion spricht für mich Bände.
Verdammt, habe da noch eine zweite Frage: Liest du eigentlich, was ICH geschrieben habe? Ich sagte: ich glaube ihm das so nicht.

Aber ja, ich bin fertig mit meinem Vortrag.

28.09.2020 11:36 • #43


Acht
Zitat von Nureingast:
Der mündliche Termin steht bald an, dort wird es aufgearbeitet.

Vor Gericht wird wenigstens gefragt und nicht vorverurteilt wie hier.

28.09.2020 11:37 • x 3 #44


T
Zitat von Acht:
Vor Gericht wird wenigstens gefragt und nicht vorverurteilt wie hier.


Darum nennt sich das hier auch FORUM und nicht GERICHT! Es war mir eine Ehre, dich auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

28.09.2020 11:38 • #45


A


x 4




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