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Sie zieht wieder ein, wie damit umgehen?

D
Hallo Zusammen,

ich hatte schon über meine Trennung geschrieben, sie ist jetzt etwa 6 Wochen her. Mittlerweile hat sich die Sichtweise meinerseits verändert, zum Glück gebe ich mir nicht mehr für alles die Schuld! Das nagte sehr an den Nerven und hat mich in ein Loch geworfen.
So jetzt ein kurzes Update:
Vor 2 Wochen ist meine Ex zu Ihrer Schwester gezogen, was sich anfänglich als Fluch anfühlte stellte sich als Segen heraus, da ich ab diesen Zeitpunkt nicht ständig mitbekommen habe das sie fort geht und vielleicht bei Ihrem neuen Lover ist. Mit dem Sie seit der Trennung im Kontakt steht und sich auch des öfteren schon getroffen hat. Sie steht aber bis heute nicht richtig zu dieser Geschichte und Lügt mich an, was ich nicht verstehe, anstatt Tacheles zu reden wird immer gesagt das sie bei Freundin oder ihrer Schwester ist. Habe ja alles gelesen damals via Facebook.

Da sie aber einfach keine Wohnung findet und es bei Ihrer Schwester mit dem kleinen (15 Monate) nicht richtig klappt. Will Sie nun wieder zu mir kommen und ins Gästehaus ziehen. Sie sagte auch gleich das wenn sie Kind frei hat nicht hier schlafen wird sonder eben bei Ihrer Schwester.
Ich habe nun die Befürchtung das es mir wieder schlechter gehen wird, das das Kopfkino wieder anfängt.

Versuche zur Zeit auch so wenig Kontakt wie möglich zu Ihr zu haben, nur wenn Sie eine Tür weiter wohnt wie soll das noch funktionieren.

Wie soll ich mich verhalten, ich bin Ratlos?

01.06.2018 08:07 • #1


H
Guter Rat. LASS ES. Sie ging muss jetzt auch klar kommen. Hört sich hard an auch wegen Kind . Kannst ihr ja sagen das du dich mehr um das Kind kümmerst wo sie Wohnung sucht . Aber einen guten Rat . Mach es nicht . Sie wird nicht bei ihrer Schwester sein bei Kind frei. Ich habe auch meine Tochter bei mir . Und sie sagte am Anfang sie würde bei einer Freundin schlafen. Aber es ist deine Entscheidung. Du bist dann der Lücken Füller für ihr neues Leben.

01.06.2018 08:26 • x 1 #2


A


Sie zieht wieder ein, wie damit umgehen?

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Ayaka
für dich wäre das denkbar schlecht - du liest dich als würdest du die Trennung gut verarbeiten - so wie das halt eben möglich ist - sie wieder direkt vor der Nase zu haben wär fatal.

Biete ihr lieber Unterstützung an indem du das Kind öfter nimmst und ggf. Hilfe mit Kaution oder so - wenn du dazu bereit bist.

Vom Gästehaus würde ich Abstand nehmen so lange das Kind nicht darunter leiden muss - wenn sie ohnehin bei der Schwester untergekommen ist mag das zwar unangenehm für die beiden sein aber ist auf jeden Fall hilfreich.

Hängt wohl auch ein bisschen davon ab was für ein Typ deine ex ist - wenn sie sowieso immer gleich Nägel mit Köpfen macht und so schnell wie möglich auszieht könnte man das Überlegen - wenn sie ein Typ ist der eher wenig Eigeninitiative hat wirst du die nie wieder los...

Solltest du es machen würde ich dir eine schriftliche befristete Vereinbarung empfehlen.

01.06.2018 08:32 • x 1 #3


D
wir stehen Beide im Grundbuch und sie hat nun mal Wohnrecht... leider!

Sie hat sich schon Wohnungen angeschaut nur die waren bisher nichts und zudem will sie im gleichen Ort bleiben da hier auch Ihre Eltern wohnen. Alles verzwickt...

Um den kleinen kümmere ich mich so viel ich kann er ist mir eine große Stütze

Mit der Kaution werde ich ihr nicht helfen können, da sie fürs Gästehaus auch nicht mehr die volle Summe für (Hauskredit) bezahlen will, als wir noch zusammen waren. Da hatten mittlerweile auch schon streit, hätte nie gedacht das man so werden kann.

01.06.2018 08:45 • #4


I
Musste Sie bei Auszug nicht irgendwas unterschreiben oder belegen?
Theoretisch hätte Sie ja in 3 Jahren wieder kommen können - und auf das Wohnrecht beharren.

Wenn Sie schon gegangen ausgezogen ist. würde ich das auch wortwörtlich so interpretieren, das Sie von ihrem Wohnrecht dort keinen Gebrauch machen will.

Jedenfalls für dich. wenn die Möglichkeit besteht, lass es!
Es wird dich psychisch mitnehmen und fertig machen.

Sie wollte gehen. Sie ging. Jetzt kommt Sie wieder? Da steckt kallkühl hinter.

01.06.2018 08:57 • #5


S
Wenn ich das richtig weiß, ist das Wohnrecht erst nach 6 Monaten verwirkt bei einem Auszug. Ausgezogen ist seine Freundin ja auch noch nicht wirklich, weil sie keine eigene Wohnung hat, sich nicht umgemeldet und in der Zwischenzeit bei ihrer Schwester untergekommen war.

Du und deine Ex-Freundin habt gemeinsam ein Haus mit Gästehaus gekauft und den oder die Kredite gemeinsam abgeschlossen?
Damit haftet in der Regel auch jeder alleine für die gesamte Kreditsumme. Wenn deine Freundin ihren Anteil nicht mehr übernehmen will, hast du ein Problem jetzt und vielleicht auch dauerhaft. Verstehe ich das richtig, sie will weniger bezahlen am Kredit, weil sie im kleineren Gästehaus wohnen mag und meint, dann auch weniger bezahlen zu müssen?

Auch wenn das Haus günstig für sie im Wohnort ihrer Eltern liegt, solltest du dir dringend überlegen, welche Alternativen du auch für dich siehst. Suchst du denn schon nach Wohungnen? Halten kann keiner von euch alleine das Haus.

Bei dieser Wohnkonstellation wirst du möglicherweise bald zugucken müssen, wie sie ihr Leben ohne dich verbringt.

01.06.2018 09:03 • x 1 #6


D
Leider geht es jetzt nicht mehr anders, ich bin halt blöd! Es geht mir ja auch um den kleinen und möchte nicht in diese Schiene gesteckt werden.
Richtig ausgezogen ist sie nicht, also nur 2-3 Taschen Klamotten usw.

@ itastup: In welcher Hinsicht Kallkühl? (Ausnutzen?)

01.06.2018 09:17 • #7


D
Ich kann und werde das Haus behalten, werde das Gästehaus dann vermieten! Wurde so ja auch besprochen und meine Ex ist damit einverstanden. Nur will sie auch aus dem Kredit raus... ja nur ist das nicht so einfach wie sie sich das vorstellt

Werde mich noch schlau machen das es eine Umschreibung gibt da ich hier kein Risiko eingehen will das sie später noch Geld von mir möchte.

Haben das Haus seit ca. 1 Jahr

01.06.2018 09:28 • #8


I
Zitat von Dru:
@ itastup: In welcher Hinsicht Kallkühl? (Ausnutzen?)


Genau. Sie zieht aus, erstmal zu einer Freundin, Schwester, zu wem auch immer. Jetzt findet Sie aber keine Wohnung und mit dem Kleinen klappt es dort auch nicht besonders.

Was liegt da Näher, der Bequemlichkeit wegen, zurück zum Ex zu gehen? Schließlich konnte man die Wogen nun wieder weitesgehend glätten.

Weiß nicht...kann mich auch täuschen aber die Situation würde ich so einschätzen. Ob Sie der Typ dafür ist, kannst nur du Wissen ob du Sie so einschätzen würdest.

01.06.2018 09:31 • #9


S
Ich sehe das komplett anders: Ich glaube nicht, dass sie Wogen glätten will. Sie zieht in das Gästehaus, breitet sich dort aus, gleichzeitig versucht sie dem TE mehr finanzielle Verantwortung für das Haus aufzudrücken, obwohl anders vereinbart und sie sich mit ihrer Unterschrift der Bank gegenüber auch verpflichtet hat.

Aber im Verhältnis zu ihrem Ex, will sie ihren Anteil jetzt schon nicht tragen. Ich denke, sie spielt da eher auf Zeit. Sie wird versuchen, das Haus zu bekommen auf Dauer - vielleicht mit Unterstützung ihrer Eltern oder irgendwann eines neuen Partners. Gelingt ihr vielleicht auch, weil sie ja jetzt schon anfängt, die finanziellen Stellschrauben so zu ändern, dass Dru an oder über seine Grenzen kommt.

Noch mehr Druck kann sie machen, wenn sie anfangen wird, nicht mehr aushäusig bei ihrer Schwester zu übernachten, sondern ihr Privatleben auch im Gästehaus führt. Dru hat selbst geschrieben :

Zitat von Dru:
ich bin halt blöd!


Davon wird sie ausgehen, dass er wegen des gemeinsamen Kindes ziemlich viel hinnehmen wird und vielleicht auch, weil er sich nicht gerne positioniert und Auseinandersetzungen nicht mag, wie bei der Geschichte mit seinen Eltern im anderen Thread.

Ich glaube nicht, dass sie da einzieht, um eine Versöhnung vorzubereiten. Dann hätte sie anders agiert, wäre auf Dru zugegangen. Das macht sie nicht, im Gegenteil sie geht auf Konfrontation und versucht ohne Rücksicht auf Drus Gefühle und Finanzen ihre Pläne durchzusetzen.

01.06.2018 09:42 • x 1 #10


unbel-Leberwurst
Zitat von Dru:
Ich kann und werde das Haus behalten, werde das Gästehaus dann vermieten! Wurde so ja auch besprochen und meine Ex ist damit einverstanden. Nur will sie auch aus dem Kredit raus... ja nur ist das nicht so einfach wie sie sich das vorstellt

Werde mich noch schlau machen das es eine Umschreibung gibt da ich hier kein Risiko eingehen will das sie später noch Geld von mir möchte.

Haben das Haus seit ca. 1 Jahr


Dann habt ihr doch noch fast gar nichts abbezahlt. Wie soll das denn klappen, wenn Du schreibst, dass es schon mal auf der Kippe stand?

Was ist mit dem Kind? Bleibt das bei Dir?

01.06.2018 10:27 • x 1 #11


Ayaka
dann hast du doch eine Möglichkeit Druck zu erzeugen - ich würde die Gute so lange nicht aus dem Kredit rauslassen so lange sie nicht auf ihr Wohnrecht verzichtet und sämtliche weitere Ansprüche am Haus verzichtet... ohne dein Zutun wird sie da nicht rauskommen... und da würde ich absolut kompromisslos dabei bleiben

so schaffst du bei ihr ein immanentes Interesse auch mal auszuziehen - wenn es das nicht gibt kannst du ihr und ihrem Lover am Ende wirklich noch zusehen wir sie im Garten grillen.

01.06.2018 10:31 • x 3 #12


G
Es waren ihre Entscheidungen, die sie in die unbequeme Lage gebracht haben. Also soll sie die auch, ohne
Dich und Hilfestellung, lösen. Warum sollst Du ihr in irgendeiner Form entgegen kommen. Sie hat offenbar,
falls ich das richtig verstanden habe, einen Neuen der wohl offenkundig ihr nicht so zur Seite steht wie sie
das wohl dachte.

Mein dringender Rat:
TE, entscheide nichts, zumal wenn ein Haus im Spiel ist, sondern suche einen Fachanwalt auf, lasse Dich beraten und auch vertreten. Kaum in einem anderen Bereich können sonst eigene Fehler kaum wieder behebbare Folgen nach sich ziehen. Jetzt werden viele Weichen gestellt.

01.06.2018 10:59 • x 2 #13


D
Zitat von unbel Leberwurst:
Dann habt ihr doch noch fast gar nichts abbezahlt. Wie soll das denn klappen, wenn Du schreibst, dass es schon mal auf der Kippe stand?

Was ist mit dem Kind? Bleibt das bei Dir?


Das mit dem kleinen wird gut aufgeteilt, 50/50. Offiziell wird er jedoch bei Ihr Wohnen.

Das Haus stand auf der Kippe weil nur wenig Zeit war und dann hat sich es mit der Finanzierung ewig hingezogen. Es war kein finanzielles Problem.

01.06.2018 22:27 • #14


S
Zitat von Dru:
Das mit dem kleinen wird gut aufgeteilt, 50/50. Offiziell wird er jedoch bei Ihr Wohnen


Das heißt, sie hat das Kind offiziell alleine, bekommt von dir Unterhalt und das Kindergeld und du hast den Kleinen trotzdem zu 50 %?

Ich halte das für nicht gut, wenn du den Kleinen offiziell nur bei ihr wohnen lassen willst. Lies mal ein bisschen im Forum, wie schnell der Zugang zu den Kindern dann gekappt wird.

Ich würde dir wirklich dringend raten, bevor du irgendwas mit ihr vereinbarst zum Fachanwalt zu gehen und dann alles schriftlich festhalten.

Wie schnell sie sich nicht mehr an Vereinbarungen halten mag, siehst du an ihren Vorstellungen zu eurer Hausfinanzierung.

Du gehst immer noch davon aus, dass du dich mit ihr vernünftig und fair einigen kannst, das kann sich als ganz großer Fehler herausstellen. Also: Vereinbare nichts, lass dich erst mal beraten und dann treffe Absprachen.

02.06.2018 09:48 • x 1 #15


A


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