Wie du siehst ist es leicht das jederman an deine einfachen Daten/Personalien rankommen kann weil du der Meldepflicht unterliegst.
Es gibt Ausnahmen, indem du z.B. :
Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister einlegst,
dieser verhintert nur das :
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen
- Auskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Auskünfte an Religionsgesellschaften, denen ich nicht angehöre
- Übermittlung an die Bundeswehr
gegeben werden.
Ich kann verstehen, dass dein Vertrauen in sie einen Riss bekommen hat und finde ihr Verhalten auch nicht ok, nur du kannst entscheiden ob du den Kontakt abbrichst.
Alles Gute !
30.04.2016 12:00 •
#18