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Sie liebt mich nicht mehr und ich soll gehen

machtlos
Zitat von Hamster75:
Nein, das Erbe wird aus dem Zugewinn herausgerechnet.
D.h. Du musst nachweisen, was Du geerbt, geschenkt bekommen oder in die Ehe mit eingebracht hast und das wird vom positiven Vermögen dann abgezogen. Ob es im Haus oder im Tafelservice steckt ist erstmal (!) egal. Wenn Du aber z.B. 500.000 aus dem Erbe ins Haus gesteckt hast und das Haus nur noch 100.000 Wert ist, dann musst Du 400.000 wohl abschreiben und wenn Deine Ex auch noch 50.000 da reingesteck hat, wird sie auch einen Teil von dem Kuchen bekommen.
Diese Zugewinnklamotte ist wirklich nicht immer einfach, daher nichts ohne Anwalt machen.


Das habe ich nicht verstanden. Ich habe mit einer Erbschaft einen Teil der Hausschulden beglichen und somit Vermögen geschaffen. Aber dieses Vermögen ist doch geschützt, da es sich um eine Erbschaft handelte.

Meine Frau hat keinen müden Cent in das Haus gesteckt. Mir ist klar, dass sie einen Anspruch auf 50 % der restlichen Tilgung des Hauses hat.

20.01.2016 17:39 • #286


Hamster75
Es geht hier nicht ums Haus. Dein geerbtes/geschenktes/mitgebrachtes Vermögen ist geschützt, ja. Aber es ist egal, wo du das reinsteckst. D.h. Du hast nicht mehr Anspruch auf das Haus, nur weil Du mehr aus Erbmasse davon bezahlt hast. Wenn Du aber das Haus verkaufen willst, was Dir die Ex nicht verwehren kann, so wird der positive Erlöse dafür genutzt, um Deine Erbmasse/Schenkungen zu begleichen.
Bei mir geht es um das Auto, was ich aus Erbmasse bezahlt habe. Das Auto gehört nicht zwingend mir, aber ich kann die Begleichung des Erbes aus dem positiven Vermögen des Hauses fordern.

20.01.2016 17:45 • #287


A


Sie liebt mich nicht mehr und ich soll gehen

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machtlos
Zitat von Hamster75:
Es geht hier nicht ums Haus. Dein geerbtes/geschenktes/mitgebrachtes Vermögen ist geschützt, ja. Aber es ist egal, wo du das reinsteckst. D.h. Du hast nicht mehr Anspruch auf das Haus, nur weil Du mehr aus Erbmasse davon bezahlt hast. Wenn Du aber das Haus verkaufen willst, was Dir die Ex nicht verwehren kann, so wird der positive Erlöse dafür genutzt, um Deine Erbmasse/Schenkungen zu begleichen.
Bei mir geht es um das Auto, was ich aus Erbmasse bezahlt habe. Das Auto gehört nicht zwingend mir, aber ich kann die Begleichung des Erbes aus dem positiven Vermögen des Hauses fordern.


Da bin ich zu blöd für. Ein Beispiel:
Am Anfang der Ehe sind 120.000 € Schulden auf dem Haus.
Im Laufe der Ehe werden 40.000 €, abgetragen, sodass noch 80.000 € Schulden vorhanden sind und 40.000 € Vermögen geschaffen wurde.
Im Rahmen des Zugewinnausgleiches müsste ich der Ex 50 % vom geschaffenen Vermögen, also 20.000 € zahlen.

Wenn ich jetzt mit einer geschützten Erbschaft zusätzlich 20.000 € tilge, dann habe ich ein Vermögen von 60.000 € geschaffen, zahle der Ex aber trotzdem nur 20.000 €, da 20.000 € geschützt sind und 40.000 € zur Berechnung des Zugewinns heran gezogen werden. Richtig?

20.01.2016 18:35 • #288


Hamster75
Jein! Das Haus müsste geschätzt oder verkauft werden, um den Zugewinn zu bestimmen. Es kann ja sein, dass die Hütte durch einen Schimmelbefall sogar weniger Wert ist, wie es beim Haus vom Next der Fall ist. Da ist der Restwert geringer als der Kredit.

Aber nehmen wir an, das Haus hatte einen Kaufpreis von 120.000 €.
Jetzt wird es mit 140.000 € geschätzt und ihr habt eine Restschuld i.H.v. 60.000, dann sind im Topf 140.000 - 60.000 = 80.000 €
Davon werden Dir jetzt die 20.000 € aus der Erbschaft zugewiesen und 60.000 sind der Zugewinn. Davon bekommt jeder die Hälfte, also 30.000. Du hast dann 50.000 € und Deine Ex 30.000 €
Das sind jetzt fiktive Zahlen, da beim Verkauf noch Notar und evtl. Vorfälligkeitszinsen bezahlt werden müssen. Diese Kosten tragen beide.

Wenn Du mit einem Hauswert von 120.000 rechnest, dann stimmen Deine Zahlen, aber diese werden nicht von der eingezahlten Summe, sondern vom aktuellen Wert berechnet.
Wertpapiere, die Du z.B. VOR der Ehe gekauft hast, werden zum Zeitpunkt der Ehe bestimmt. Kursgewinne während der Ehe sind Zugewinn, davon bekommt Deine Ex die Hälfte ab.

So wurde mir es zumindest erklärt

20.01.2016 18:48 • x 1 #289


L
Ihr Lieben,
ich finde Eure Nachrichten sehr anrührend.
Ich habe einen Stiefsohn, der bei uns mit unserer Tochter aufgewachsen ist.
Mein Exfreund, den ich innerhalb der Trennungszeit von meinem Mann hatte, ist zweimal geschieden, er hat erwachsene Kinder aus der ersten Ehe.
Damit nicht alle mehr verlieren als gewinnen, ist wichtig, nach dem Abflauen der anfänglichen Schock/Wut/Trauer, versöhnliche Vernunft zu beachten.
Überhaupt den Kontakt zu den Kindern zu pflegen, ist wichtig für
das Selbstwertgefühl der Kinder,
an welchen Feier- oder Alltags- Tagen ist in Wirklichkeit nicht
maßgeblich.
Der verlassende Partner hat Missbilligungen hinzunehmen und muss so tun, als ob er sehr glücklich wäre, der verlassene Partner sollte
das nicht ins Kopfkino nehmen: Keep calm and let go !
Wichtig ist die Klärung des Materiellen ohne Rosenkrieg,
und der Blick nach vorne.
Die Verlassenen können sich schon mal damit 'trösten', dass zweite und folgende Ehen/ Beziehungen
doppelt bis dreifach so oft scheitern wie erste.
Es gibt keine wirklichen Gewinner, weder auf Seite des Verlassenden noch auf Seite des Verlassenen.
Es geht um Schadensbegrenzung,
und darum, mit den Verlusten ein neues Leben aufzubauen.

Alles Gute !

20.01.2016 23:21 • x 4 #290


machtlos
Zitat von Hamster75:
Jein! Das Haus müsste geschätzt oder verkauft werden, um den Zugewinn zu bestimmen. Es kann ja sein, dass die Hütte durch einen Schimmelbefall sogar weniger Wert ist, wie es beim Haus vom Next der Fall ist. Da ist der Restwert geringer als der Kredit.

Aber nehmen wir an, das Haus hatte einen Kaufpreis von 120.000 €.
Jetzt wird es mit 140.000 € geschätzt und ihr habt eine Restschuld i.H.v. 60.000, dann sind im Topf 140.000 - 60.000 = 80.000 €
Davon werden Dir jetzt die 20.000 € aus der Erbschaft zugewiesen und 60.000 sind der Zugewinn. Davon bekommt jeder die Hälfte, also 30.000. Du hast dann 50.000 € und Deine Ex 30.000 €
Das sind jetzt fiktive Zahlen, da beim Verkauf noch Notar und evtl. Vorfälligkeitszinsen bezahlt werden müssen. Diese Kosten tragen beide.

Wenn Du mit einem Hauswert von 120.000 rechnest, dann stimmen Deine Zahlen, aber diese werden nicht von der eingezahlten Summe, sondern vom aktuellen Wert berechnet.
Wertpapiere, die Du z.B. VOR der Ehe gekauft hast, werden zum Zeitpunkt der Ehe bestimmt. Kursgewinne während der Ehe sind Zugewinn, davon bekommt Deine Ex die Hälfte ab.

So wurde mir es zumindest erklärt


Jetzt habe ich es verstanden, danke!

20.01.2016 23:29 • #291


H
grundsatz war alles was individuell (mit Nachweis und möglichen Diskussionen) ist also Anfangsvermögen + also eingebrachtes Vermögen indivuduell aus Erbe/Schenkungen raus. Rest durch 2. und dann kommen halt die von Hamster dargestellten Sachen.
das kriegst sauber mit Anwalt hin. schei. was der kostet. hauptsache sie ist aus dem Haus raus und du zahlst 0,0 auf dauer.
das mit den neuen Beziehungen und der Theorie na wenn die Frau sich so verhält wird ja auch ihre neue Beziehung scheitern. ja nein vielleicht... auf Dauer und das ist das Ziel: EGAL EGAL EGAL
meine Exlebensgefährtin hat es fertig gebracht 3 Monate nach der Trennung haltet euch fest und schnallt euch an: ZU HEIRATEN ! inzwischen das war Mitte 2012 kann ich lange sagen es interessiert mich gar nicht, ich weiss nichtmal ob sie noch verheiratet sind und da noch wohnen usw. ich habe eine neue frau seit einem Jahr kennengelernt mit der ich sehr glücklich bin und ich denke vielleicht wenn ich hier aus spass mal mitschreibe noch daran. ich wünsche ihr auch nichts schlechtes selbstredend auch nichts gutes, ich wünsche ihr gar nichts.
den Punkt hast du noch nicht , lucky, andreas, hamster unklar dann auch nicht. ist jetzt auch egal. erstmal das finanzielle klären, das emotionale kommt mit der zeit.
und: es gibt kein zurück das möchte ich allen auf den Weg geben, ich habe noch nie gehört das das funktioniert.
also schönen tag, Mund abputzen kämpfen auf gehts...

21.01.2016 11:43 • x 5 #292


Hamster75
@hallo: So ist es! Ohne dass das Finanzielle/Materielle nicht geklärt ist, wird das Emotionale auch nicht zufriedenstellend abgeschlossen. Das ist auch der Grund, warum ich das Haus nicht mehr halten möchte, auch wenn es mir für meine Kinder unglaublich weh tut. Aber dann wäre ich sowohl finanziell erpressbar als auch emotional zu sehr befangen, als dass ich ruhig ein guter Vater für meine Kleinen sein kann. Die möchte ich aus dem ganzen schei. raushalten.

21.01.2016 12:06 • x 2 #293


L
Hallo Andre,

wie ist bei Dir eigentlich der aktuelle Stand? Ist das Nestmodell noch geplant?

Liebe Grüße
LX

21.01.2016 18:27 • #294


Andreas_66
Hi LX,
Wir praktizieren die Trennung im haus seit einigen Tagen konsequent. D.h. einer ist abends immer unterwegs. Z.b. Beim NEXT. ..

Ich warte mal ab, ob sie sich tatsächlich eine Zweitwohnung nimmt. Ich bin noch immer auf der Suche nach guten Erfahrungen mit dem Nest...

Suche selber allerdings noch nicht nach einer zweitwohnung. Bisher haben mir Die meisten Leute auch davon abgeraten, dass Haus zu verlassen.

Hört sich noch nicht klar entschieden an. So sieht es aber aus. Hilft, im Kopf Abstand zu bekommen.

LG, Andre

Auf jeden Fall tut es mir sehr gut, EX kaum noch zu sehen.

21.01.2016 18:37 • #295


L
Hi Andre,

ok. Wenn Du meinst, im Haus bleiben zu wollen, dann bleib im Haus. Soll sie sich doch erstmal eine Wohnung nehmen. Sich nicht ständig über den Weg zu laufen, ist bestimmt gut für Dich.

Die Wohnungssuche meiner Ex ist blöd verlaufen, sie konnten nicht in xie Wohnung, weil die Vermieterin den falschen Schlüssel dabei hatte. Nächstef Versuch ist am Samstag morgen.

Mein Rechtsanwaltstermin dauerte zwei Stunden und ich habe wieder Hausaufgaben bekommen. Neue Berechnungen.

Ansonsten gibts auch nix Neues in der Elternwohngemeinschaft.

Bis denne, man hört sich, halt die Ohren steif.

21.01.2016 19:38 • x 1 #296


machtlos
Hallo,

ich würde auch erst einmal im Haus bleiben. Schon alleine aufgrund der finanziellen Belastungen. Da wären dann ja kurzfristig neben dem hälftigen Hausabtrag noch Kosten für Miete zu zahlen und das im teuren Baden-Württemberg. Muss man sich ja auch leisten können. Und selbst wenn man es sich leisten kann, kann es ja auch nix schaden, dieses Geld beiseite zu legen und nicht für unnütze Mietausgaben zu verschleudern. Wenn irgendwann die endgültige räumliche Trennung kommt, kostet das eh nochmal ne Stange Geld. Und Dein Vorteil ist ja nunmal, dass Du mit Deiner Ex nicht verheiratet bist und eigenes Sparguthaben haben darfst, von dem sie definitiv nix abbekommt.

Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende und Kopf hoch,
Jens

22.01.2016 12:23 • x 1 #297


Andreas_66
@machtlos

Und aus welcher Ecke der Republik kommst du eigentlich?

Liebe Grüße, Andre

22.01.2016 12:34 • #298


machtlos
Ich komme aus Niedersachsen. Eine Gemeinde bei Oldenburg. Quasi auf der Grenze zu Ostfriesland.

22.01.2016 17:36 • x 1 #299


irgendwer
Komme aus Jever, ganz in der nähe von machtlos

22.01.2016 17:58 • x 1 #300


A


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