machtlos
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Zitat von Hamster75:Nein, das Erbe wird aus dem Zugewinn herausgerechnet.
D.h. Du musst nachweisen, was Du geerbt, geschenkt bekommen oder in die Ehe mit eingebracht hast und das wird vom positiven Vermögen dann abgezogen. Ob es im Haus oder im Tafelservice steckt ist erstmal (!) egal. Wenn Du aber z.B. 500.000 aus dem Erbe ins Haus gesteckt hast und das Haus nur noch 100.000 Wert ist, dann musst Du 400.000 wohl abschreiben und wenn Deine Ex auch noch 50.000 da reingesteck hat, wird sie auch einen Teil von dem Kuchen bekommen.
Diese Zugewinnklamotte ist wirklich nicht immer einfach, daher nichts ohne Anwalt machen.
Zitat von Hamster75:Es geht hier nicht ums Haus. Dein geerbtes/geschenktes/mitgebrachtes Vermögen ist geschützt, ja. Aber es ist egal, wo du das reinsteckst. D.h. Du hast nicht mehr Anspruch auf das Haus, nur weil Du mehr aus Erbmasse davon bezahlt hast. Wenn Du aber das Haus verkaufen willst, was Dir die Ex nicht verwehren kann, so wird der positive Erlöse dafür genutzt, um Deine Erbmasse/Schenkungen zu begleichen.
Bei mir geht es um das Auto, was ich aus Erbmasse bezahlt habe. Das Auto gehört nicht zwingend mir, aber ich kann die Begleichung des Erbes aus dem positiven Vermögen des Hauses fordern.
lucky123
Zitat von Hamster75:Jein! Das Haus müsste geschätzt oder verkauft werden, um den Zugewinn zu bestimmen. Es kann ja sein, dass die Hütte durch einen Schimmelbefall sogar weniger Wert ist, wie es beim Haus vom Next der Fall ist. Da ist der Restwert geringer als der Kredit.
Aber nehmen wir an, das Haus hatte einen Kaufpreis von 120.000 €.
Jetzt wird es mit 140.000 € geschätzt und ihr habt eine Restschuld i.H.v. 60.000, dann sind im Topf 140.000 - 60.000 = 80.000 €
Davon werden Dir jetzt die 20.000 € aus der Erbschaft zugewiesen und 60.000 sind der Zugewinn. Davon bekommt jeder die Hälfte, also 30.000. Du hast dann 50.000 € und Deine Ex 30.000 €
Das sind jetzt fiktive Zahlen, da beim Verkauf noch Notar und evtl. Vorfälligkeitszinsen bezahlt werden müssen. Diese Kosten tragen beide.
Wenn Du mit einem Hauswert von 120.000 rechnest, dann stimmen Deine Zahlen, aber diese werden nicht von der eingezahlten Summe, sondern vom aktuellen Wert berechnet.
Wertpapiere, die Du z.B. VOR der Ehe gekauft hast, werden zum Zeitpunkt der Ehe bestimmt. Kursgewinne während der Ehe sind Zugewinn, davon bekommt Deine Ex die Hälfte ab.
So wurde mir es zumindest erklärt
Hallo
LonelyXmas
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